Hallo allgemein, da ich neu bin.
Ich kenne das Forum hier schon lange und finde es schön das die Community hier alles aufrecht erhält! Ich war mal angemeldet aber den Account verloren. Nur mal erwähnt.
So, es geht um die Regeln für Jäger. Vielleicht betrifft es auch Sportschützen.
Als Jäger darf man sich soweit ich weiß auch zwei Kurzwaffen eintragen lassen und erwerben.
Für manche Modelle gibt es Einsteckläufe, Wechseläufe, Trommeln, Reduzierungen usw. für andere Kaliber.
Ich wollte nur wissen wie sich das verhält von der Bestimmung?
Zum beispiel eine großkalibrige Pistole mit Wechselsystem auf. 22lfb.
Gilt diese Kurzwaffen durch das Wechselsystem wie zwei Kurzwaffen?.
Gibt es allgemein noch Möglichkeiten für mehr * Abwechslung* in dem Bereich als Jäger nach Gesetz?
Gruß.