PTB-Zulassung für Zusatzläufe zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 5.070 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2004 um 14:23) ist von HWJunkie.

  • Ob die Geschosse das Grundstück nicht verlassen dürfen/ sollen/ müssen/ können ist ja allgemein bekannt.

    Was ist denn mit der Frage:

    Wieviel Energie hat so eine Leuchtkugel, ein Rattergeschoss, etc.;
    ergo: wie schnell fliegt denn solch ein Projektil?

    Nach bisherigen Beobachtungen würe ich ja meinen, dass die Geschwindigkeit weit unter 100m/s liegt (für die kleinen Leuchtkugeln), aber ich mag mich da auch irren.

    Hat es schon mal jemand gemessen?
    Vielleicht auch, WIE HOCH / wie weit fliegt so ein Geschoss?

    Fördermitglied des VDB.

  • Das stand auch schon genau so im alten WaffG drin.
    Ich vermute mal, daß es 1972 so formuliert wurde.
    Aber zu der Zeit lief ich mit ner AK47 rum und das WaffG der BRD interessierte mich nicht soo sehr.

    Die V0-Messung von Pyromunition dürfte etwas schwierig werden.
    Aber wen interessiert das wirklich?
    Wichtig ist doch nur daß sie hoch fliegen und unten nicht mehr brennen. :crazy2:

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Also bis zum 01.04 sollten die pyrotechnischen Geschosse eine Mindestgeschwindigkeit von v0 >= 25 m/s und die altbekannte Maximalenergie E0 <= 7,5 J haben, wenn ein Zusatzlauf der Schreckschusswaffe beilag. Da die Geschosse ca. 3 g bis 7 g wiegen, kann man sich die maximale Geschwindigkeit ausrechnen. Bei 4 g, also einem gut gefülltem Signalstern, dürfte die Anfangsgeschwindigkeit bei ca. 61 m/s liegen, ob nun das entsprechende System, Waffe und Zusatzlauf, an die Grenze geht, hängt wahrscheinlich vom Hersteller ab.

    Zitat

    Original von edbru
    Die V0-Messung von Pyromunition dürfte etwas schwierig werden.


    Da kann man doch (nur zur Messung) massengleiche Dummy's nehmen.

    Gruß

    Incubulus

    Arcana publicata vilescunt; et gratiam prophana amittunt.
    Ergo: ne Margaritas obijce porcis, seu Asino substerne rosas.

  • Zitat

    Da kann man doch (nur zur Messung) massengleiche Dummy's nehmen

    Da wirds ja schon schwierig.
    Das Gesetz sieht sowas nicht vor bzw verbietet es.
    Abschuß ist nur nach oben erlaubt und sicher noch anderes.

    Könnte man nur indirekt über Höhenmessung machen und dann viel rechnen wegen dem Masseverlust usw.

    Aber wie gesagt, wen als Anwender interessiert das?

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    Das Gesetz sieht sowas nicht vor bzw verbietet es.


    Naja, irgendwie wird der Hersteller und die PTB das messen müssen, für den "Hausgebrauch" ist die Methode natürlich nicht zulässig...
    Vermutlich interessiert das kaum jemanden, außer den Herstellern und dem Gesetzgeber, solange sie nicht brennend zu Boden kommen oder im Zusatzlauf explodieren.

    Gruß

    Incubulus

    Arcana publicata vilescunt; et gratiam prophana amittunt.
    Ergo: ne Margaritas obijce porcis, seu Asino substerne rosas.

  • jo, genau letzteres dagegen interessiert mich brennend. :))

    Voriges Jahr sind mir einige Pyros (die mit Papphülse) im Becher explodiert. Waren aber alles ältere Semester, mit Gebrauchtwaffen mitgeliefert.
    Is aber nix passiert.
    Nur die Nebenstehenden wurden etwas nervös und ungehalten.
    Aber das ist ein anderes Thema.

    Hersteller und PTB haben da sicher andere gesetzliche Grundlagen wie der Endverbraucher.
    Unsereins darf ja auch nicht Gefechtsköpfe zersägen, wie das eine Muniverwertungsanstalt täglich tut. Kam letztens in Galileo.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    Wichtig ist doch nur daß sie hoch fliegen und unten nicht mehr brennen. :crazy2:

    Eddi

    Naja. Ich habe auch das schon einmal erlebt. Ist vielleicht 10-15 Jahre her. WIr hatten damals immer einen dabei, denn es "immer erwischt" hat.
    Das eine Mal ging ihm ein D in der Hand los ... Und das andere Mal kam die noch glühende Leuchtkugel wieder nach unten. Glücklicherweise hatte er sich schnell zur Seite gerollt, denn das Sch***ding glühte noch einige Sekunden weiter.

    Fördermitglied des VDB.

  • Mittlerweile tauchen jetzt immer mehr "Neuzulassungen" mit dem geprüften Zusatzlauf auf. Mal sehen, ob es für ältere Waffen neue Abschussbecher gibt und wie diese aussehen?

    Zitat

    Original von edbru
    Voriges Jahr sind mir einige Pyros (die mit Papphülse) im Becher explodiert.


    Ich habe es hauptsächlich bei kurzläufigen 9 mm P.A. Waffen erlebt. Manche explodierten oder flogen erst 2-3 m senkrecht und gingen dann unkontrolliert in irgendeine Richtung ab.

    Gruß

    Incubulus

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    Ergo: ne Margaritas obijce porcis, seu Asino substerne rosas.

  • Ich hatte folgendes gefragt:

    Und hier ist nun die Antwort:

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  • Wenn ich das richtig verstehe haben wir uns alle am 01.01.04 um 00:00 wiedermal strafbar gemacht.

    This posting was made by using 100% recycled Electrons.

    <Bella gerant alii, tu felix Austria nube>

  • Hääääääää? :n17:
    Mir ist das alles zu kompliziert. Wenn ich dass richtig verstanden hab, dann müssen ab sofort auch die Abschussbecher nen :ptb: Zeichen tragen, oder wie?
    Und wenn ja, dann dreh ich durch. Die finden immer irgentwas zum "schlechtermachen". NAchher gibt's hier noch sone Diskussionen wie: "Hilfe mein Abschussbecher ist nach 50 Pyros einfach weggeschmolzen. Is das noch nen Garantiefall, oder sind die nicht mehr so langlebig?" Na is doch war. :evil:

    Wie läuft das denn dann eigentlich mit gerade gekauften Waffen, bei denen noch kein "PTB-Bescha" drin is? Auf Garantie umtauschen?

    :cry: Warum lassen die Herren von der PTB uns nicht einfach in Ruhe?:cry:
    Warum können wir nicht bessere stabilere Waffen haben, die trotzdem umbausicher sind?
    Warum hab ich kein Bier mehr?
    Und warum schweif' ich vom Thema ab?

    Nein, mal ehrlich. Ich dachte das wär mal nen solides hobby und je mehr ich in dem Forum lese, desto naja, labiler wird's bei mir :new16:
    So langsam glaub ich, ich stornier meine Bestellung *schertz*...
    Aber ich könnt verrückt werden, immer diese Vorschriften :fluch:

    Waffen:
    - Walther P99 Nickel
    - Kimar Mod.92 bicolor

  • Gute Frage 50BMG
    Was ist denn mit den Altbesitz ???
    Sind wir jetzt zu 99% Illegale ?
    :fluch: WaffG...
    ...ich könnte...lassen wir das :new16:

    Schön Abend noch...... :evil:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von 50BMG
    Wenn ich das richtig verstehe haben wir uns alle am 01.01.04 um 00:00 wiedermal strafbar gemacht.

    So gesehen schafft sich die Politik die illegalen Waffenbesitzer, gegen die sie dann vorgehen kann.
    Andererseits hat jedes Volk die Regierung, die es verdient.:n19:

    Ich hab den Schuß auch nicht gehört. :wow:

    FWR-Nr. 28447 :wickie:

  • Hallo,

    ich glaube nicht, daß man das so eng sehen sollte.
    Denn Waffen die vor 20 oder 30 Jahren gebaut wurden entsprechen
    auch nicht mehr den heutigen Vorschriften und dürfen daher heute
    nicht mehr so gebaut werden wie früher.
    Jedoch ist der Besitz und das Führen solch alter Waffen erlaubt,
    weil sie damals den gesezlichen Bestimmungen entsprachen. PTP

    So sehe ich das auch mit dem Signalbecher. Die Hersteller werden sich
    an die neuen Gesetze halten müssen und die neuen Waffen nur mit
    zugelassenen Becher verkaufen.
    Kann mir nicht vorstellen, daß ich meine alten Becher nicht mehr
    benützen kann. ( Darf )

    Gruß Fred

    Fred

  • Aber alte Waffen ohne PTB darfst du heute auch nichtmehr ohne weiters besitzen.

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  • das ist schon ein Unterschied. Eine Schreckschußwaffe ohne PTB wird als "Scharfe Waffe" angesehen, während es sich bei einem Abschußbecheran sich nur um ein Stück Metall handelt; es ist nur der Umgang nicht mehr erlaubt; am Besitz selbst ändert sich nicht.

    Die Frage ist, ob dann noch Becher für alte PTB-Waffen verkauft werden dürfen; die neuen werden z. Zt. aufgrund anderer Gewinde nicht mehr passen.

  • Das ist natürlich richtig. daran hatte ich nicht gedacht. Aber bevor wir uns da nen kopf drum machen sollten wir lieber abwarten was passiert. Allerdings werde ich mir morgen erstmal nen abschussbecher für die Big Bore meine holen, bevor ich keinen mehr bekomme :)).

    Welche muss da eigentlich drauf? der Umarex "A"?

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