Ich überlege, ob ich mich mal am Selbstbau eines Handböllers versuche - gemeinsam mit einem Bekannten, der einen kleinen Maschinenbau-Betrieb besitzt und ebenfalls Gefallen an der Idee hat.
Natürlich ist mir klar, dass es einen Böller-Beschuss braucht und den Pulverschein ebenfalls.
Aber ansonsten ist mir nicht so recht klar, was man darf und was man nicht darf beim Bau eines Böllers. Einige Quellen meinen, Böller fallen in keiner Weise unter das Waffengesetz, weil eben kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. Lediglich das Beschussgesetz und die zugehörige Verordnung sind relevant. https://www.waffenrechtslupe.de/paragraphen-bollern-726
Die Böller, die ich bisher gesehen habe, sind eigentlich meist überdimensionale Vorderlader-Pistolen, Gewehre oder Kanonen. Es gibt keine Sperren gegen das Laden eines Geschosses. Ich gehe also davon aus, dass es hier auf die Zweckbestimmung (Böller) ankommt und nicht auf die technische Möglichkeit, einen Böller mit einem Geschoss zu laden. Die Beschussverordnung erwähnt, dass der Beschuss eines Böllers wie bei einer glattläufigen Vorderladerwaffe durchgeführt wird. Auch das deutet darauf hin: Die Zweckbestimmung zählt.
Wenn für Böller das Waffengesetz nicht gilt, dann gilt wohl auch nicht die Erfordernis eines historischen Vorbilds. Bedeutet das, dass ich frei bin, was das Design betrifft? Wäre auch ein futuristisch aussehender Böller möglich?
Auch mehrschüssige Perkussions-Böller scheinen legal zu sein, ich habe mehrere dreischüssige Exemplare gesehen. Die Beschussverordnung schreibt vor, dass der Zündkanal eines Handböllers maximal 2mm Durchmesser haben muss und natürlich das ganze Teil den Beschuss überstehen muss, aber ansonsten sind keine Anforderungen erkennbar. Die Zündung muss "sofort erfolgen", also keine Steinschloss-Böller - es muss Perkussion sein.
Eine Replika der "Tri Barrel Plasma Gun" aus "Men in Black" in einer Perkussions-Böller-Version wäre doch mal eine coole Sache, oder? Würde bei einer Schau-Böller-Veranstaltung sicher Aufsehen erregen.
Könnte ich sowas machen, oder habe ich etwas übersehen?