Munitionsschrank & Schloss

Es gibt 55 Antworten in diesem Thema, welches 10.014 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. April 2022 um 14:04) ist von Paramags.

  • Der SB ist dafür nicht verantwortlich!

    Und rechtssichere Antwort gibt er auch nicht.

    Im übrigen ist ein Internetforum ein Diskussionsforum,

    also genau für den Zweck Dinge zu diskutieren da.

    Genau so ist das. Es geht hier um Austausch von Erfahrungen. Jeder soll doch seine Meinung äußern dürfen. Das ein Forum kein 100%ige Rechtssicherheit bietet, sollte jedem klar sein. Übrigens entscheidet der eine Sachbearbeiter so und ein anderer anders. Hier geht es nur um Meinung- und Erfahrungsaustausch. Ich habe mein Sachbearbeiter schon angeschrieben und sobald ich was erfahre, teile ich das auch mit.

  • Der SB ist dafür nicht verantwortlich!

    Und rechtssichere Antwort gibt er auch nicht.

    Im übrigen ist ein Internetforum ein Diskussionsforum,

    also genau für den Zweck Dinge zu diskutieren da.

    Genau so ist das. Es geht hier um Austausch von Erfahrungen. Jeder soll doch seine Meinung äußern dürfen. Das ein Forum kein 100%ige Rechtssicherheit bietet, sollte jedem klar sein. Übrigens entscheidet der eine Sachbearbeiter so und ein anderer anders. Hier geht es nur um Meinung- und Erfahrungsaustausch. Ich habe mein Sachbearbeiter schon angeschrieben und sobald ich was erfahre, teile ich das auch mit.

    Habe ich bei meinem Sachbearbeiter auch gemacht.

    Schrank ohne Schwenkriegelschloss.

    Dem Sachbearbeiter eine Mail mit der Schrankbeschreinung geschickt. Dazu ein paar Bildrr vom Schrank und Schloss , und oh Wunder , es kam die Bestätigung das die Aufbewahrung in Ordnung ist .

    Und das habe ich nicht angezweifelt , oder rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung eingelegt 😂

  • gilt eure Meinung nach ein Vorhängeschloss als gleichwertigen Ersatz zu einem Schwenkriegel schloss? Was meint ihr?

    Hallo, ich meine nein. Ein Vorhängeschloß bekommt man immer abgeknipst, einen Schließzylinder gleich welcher Art nicht. Vglb. würde ich z.B. einen Safe ansehen, oder generell ein Schließssystem, etwa den von Sicherheitsfenstern die ver- u. entriegeln.

    Ansonsten wird auch in Deutschland - wie erwähnt - keiner eine rechtsverbindliche Antwort von einem Exekutivorgan erhalten, gleich welche Stufe der Hackordnung einem doch etwas erzählt. Schlimm genug daß das nicht dem Allgemeinwissen aller Bürger entspricht.

  • Komisch. Ich habe eine rechtsverbindlich Aussage der Behörde zu dem Thema erhalten.

    Wie bewahrst du deine EWB Munition auf ?

    Ein massives Vorhängeschloss , und wir reden nicht von Billigprodukten , in Verbindung mit stabilen Türen , ist weit schwerer Aufzubrechen , als ein IKEA Blechschrank mit Schwenkriegelschlosss.

    Dazu bedarf es nur eines Schraubendrehers .

    Und der IKEA Schrank entspricht den Anforderungen.

  • Ich besitze keine.

    Und wie bist du dann sicher das die Behörde keine rechtsverbindlich Aussage zur Mumitionsaufbewahrung gibt , und das dies zur Allgemeinbildung gehört ?

  • Das ist so in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung geregelt (vgl. auch Gewaltenteilung). Früher war das mal anders und betrifft eben heute nicht irgendwelche Meinungen denen dann irgendwer hinherlaufen soll, kann.

    Sich an seine Verwaltungsvorschriften zu halten ist etwas anderes, auch wenn es da bereits nicht nur strittig ist, irgend einem Beamten mit hoheitlichen Befugnissen Ermessensspielräume zu eröffnen, gerade wenn es um Grundrechtseingriffe handelt, gar Menschenrechte.

  • ... es kam die Bestätigung das die Aufbewahrung in Ordnung ist .

    Und das habe ich nicht angezweifelt , oder rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung eingelegt 😂

    Rechtliche Schritte wären auch gar nicht möglich.

    Ich habe eine rechtsverbindlich Aussage der Behörde zu dem Thema erhalten.

    Daran glaubst du, das ist aber nicht so.

    Mit Laien die alles besser wissen über juristische Fragen

    zu diskutieren ist meistens wie Taubenschach: Sinnlos :(

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • Du bist ja auch Schweitzer Fachmann im deutschen Waffenrecht .

  • Aha. Du weißt also als Schweizer

    Bevor ich es vergesse (nach 3 Versuchen):

    Argumente ad hominem

    ersetzen auch keine Sachkenntnis.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Was bringt mir das Teuerste Vorhängeschloss wenn ich den Rogel an dem das Schloss hängt

    mit ein paar einfachen Spax ins Holz schraube. Wer an die Mun rankommen will der kommt ran,

    egal wie sehr die Gesichert ist. Schaut auch doch mal die Waffensckränge an, die Tür recht massiv,

    außenrum aber nur Stahlblech. Einmal ne Flex angesetzt und der Schrank ist offen.

    Sichert Die Mun so wie es der gesetzgeber schreibt, da es keine Klassifizierung für die Munaufbewahrung

    gibt sondern eben nur das Schwenkriegelschloss oder vergleichbares gefordert wird (wird übrigends bei

    der Waffensachkunde auch so gesagt) wird euch keiner einen Strick draus drehen. Selbst wenn der SB

    das mal gesagt hat dass das so passt, dann geht der in Rente und der nächste wo ins Amt kommt sieht

    das anders, was dann? Genau deswegen gibts die Klassifizierung der Waffenschränke, aber nicht für Munschränke.

    Gruß

    Thomas

  • Der Schrank muss mindestens aus Stahlblech sein.

    Ein massiver Eichenschrank ist vom OVG schon

    beanstandet worden -> WBK weg.

    PS: In dem Fall lagen weitere (schwerere) Gründe

    für den Widerruf der Erlaubnis vor. Interessant ist

    an dem Urteil der Teil mit dem Schrank.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (3. April 2022 um 21:16)

  • Der Schrank muss mindestens aus Stahlblech sein.

    Ein massiver Eichenschrank ist vom OVG schon

    beanstandet worden -> WBK weg.

    Hätte derjenige mal Treibladungspulver drin gelagert. Das wäre wahrscheinlich konform gewesen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ein Update:

    Ich hatte ja bevor ich das Thema hier gestartet habe die zuständige Waffenbehörde schriftlich angeschrieben. Da ich erwartungsgemäß nicht mit einer schnellen Antwort gerechnet habe, rief ich heute persönlich an.

    Vorab: schriftliche Stellungnahmen und Aussagen vom Ämter dauern ewig, weil diese fast immer zum Abteilungsleiter und sogar weiter höher durchgereicht werden.

    Wie auch immer, mein SB sieht ein Vorhängeschloss wie ABUS oder andere Firmen herstellen als gleichwertig oder besser an. Für ihn selbst ist die Befestigung bzw. die Art wie das Schloss am Korpus angebracht wird für genau so wichtig. Damit ist gemeint, die Ringe oder Halterung wo das Schloss durchgeht sollte stabil sein und nicht von außen nur angeschraubt sein. Die Halterungen sind ja so gut wie bei allen Schränke die ich gesehen habe angeschweißt. Er bezog sich wahrscheinlich auf Selbstbasteleien.

    Er meinte auch, dass ein Behältnis oder Schrank aus Aluminium absolut gleichwertig angesehen wird wie Blechschrank. Seine Aussage: 3mm 7075er Alu ist deutlich stabiler als 0,5 mm Stahlblech. Er gab auch zu, dass die Auslegung gleichwertig oder besser seitens Gesetzgeber verwirrend ist.

  • Siehst Du!

    und genau das sind die Spitzfindigkeiten vor denen NC9210 hier immer warnt.

    Wenn im Gesetz explizit Stahlblech gefordert wird, ist Aluminium ohne schriftliche Anerkenntnis der Behörde eben nicht gerichtsfest.

    Das kann beim nächsten Kontolleur beanstandet werden und zur Anzeige führen, schlimmstenfalls (Einbruch, Diebstahl, Abhandenkommen) hängst Du bei der Versicherung am Fliegenfänger.

  • Es heißt ja Stahlblech oder besser, nicht wahr? Was ist, wenn ich mir ein Schrank aus Titan baue? Wird das beanstandet? Warum sollte das Gericht beim Alu, was am Ende einer Prüfung sich als Widerstandsfähiger herausstellt, Ärger machen? Ich persönlich stelle für mich fest, dass es nur darauf ankommt ob die verwendete Materialien und Verschlussart besser sein muss als Blech mit Schwenkriegel. Aber da muss jeder für sich entscheiden was er daraus machen will. Wichtig wäre zu erfahren, ob deshalb jemand schon vor Gericht gelandet ist und wie das Gericht entschieden hat.

  • Ein Update:

    Ich hatte ja bevor ich das Thema hier gestartet habe die zuständige Waffenbehörde schriftlich angeschrieben. Da ich erwartungsgemäß nicht mit einer schnellen Antwort gerechnet habe, rief ich heute persönlich an.

    Vorab: schriftliche Stellungnahmen und Aussagen vom Ämter dauern ewig, weil diese fast immer zum Abteilungsleiter und sogar weiter höher durchgereicht werden.

    Wie auch immer, mein SB sieht ein Vorhängeschloss wie ABUS oder andere Firmen herstellen als gleichwertig oder besser an. Für ihn selbst ist die Befestigung bzw. die Art wie das Schloss am Korpus angebracht wird für genau so wichtig. Damit ist gemeint, die Ringe oder Halterung wo das Schloss durchgeht sollte stabil sein und nicht von außen nur angeschraubt sein. Die Halterungen sind ja so gut wie bei allen Schränke die ich gesehen habe angeschweißt. Er bezog sich wahrscheinlich auf Selbstbasteleien.

    Er meinte auch, dass ein Behältnis oder Schrank aus Aluminium absolut gleichwertig angesehen wird wie Blechschrank. Seine Aussage: 3mm 7075er Alu ist deutlich stabiler als 0,5 mm Stahlblech. Er gab auch zu, dass die Auslegung gleichwertig oder besser seitens Gesetzgeber verwirrend ist.

    Das kann doch nicht sein !

    Du hast doch hier gehört das so ei Sachbearbearbeiter dazu keine Auskunft gibt , und die keine Rechtssicherheit bietet.

    Gut die Aussagen kommen aus der Schweiz und von einem nicht EWB Munition Besitzer .

    Also am besten gleich eine Stellungnahme vom BKA zur Aufbewahrung beantragen 😄

  • Siehst Du!

    und genau das sind die Spitzfindigkeiten vor denen NC9210 hier immer warnt.

    Wenn im Gesetz explizit Stahlblech gefordert wird, ist Aluminium ohne schriftliche Anerkenntnis der Behörde eben nicht gerichtsfest.

    Das kann beim nächsten Kontolleur beanstandet werden und zur Anzeige führen, schlimmstenfalls (Einbruch, Diebstahl, Abhandenkommen) hängst Du bei der Versicherung am Fliegenfänger.

    Die Versicherung spielt bei der Munitionsaufbewahrung keine Rolle .

    Es zählt die zuständige , genehmigende Behörde .

    Und der nächste Schachbearbeiter kann da auch keinen Strick daraus drehen.