Kannst du dir das erklären?
Liegt's am Kaliber? Frankonia = 12, Kieferle = 16.
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Kannst du dir das erklären?
Liegt's am Kaliber? Frankonia = 12, Kieferle = 16.
Zitat ZitatKannst du dir das erklären?
Logisch, wegen der Menge an Schwarzpulver. Dafür braucht es eine Erlaubnis nach § 27 SprengG.
Ist beim Vogelschreck doch nicht anders.
Das SprengG hat nichts mit Munition nach dem WaffG zu tun!
Logisch, wegen der Menge an Schwarzpulver. Dafür braucht es eine Erlaubnis nach § 27 SprengG.
Ist beim Vogelschreck doch nicht anders.
Stimmt so beides nicht.
Kannst du dir das erklären?
Die Alarmpatronen 16/40 und 12/40 sollten immer noch frei ab 18 sein, aber das wissen vielleicht manche Händler nicht. Es gibt auch Gerüchte, wonach die Händler dazu angehalten sind, die nicht mehr ohne EWB zu verkaufen, aber ob das tatsächlich stimmt, weiss ich nicht.
Jedenfalls gibt es wohl nur noch sehr wenige Händler, die die Teile ab 18 rausrücken. Daher zahlen die Leute z.Bsp. auf Egun manchmal Mondpreise für die Alarmpatronen - ich habe schon einzelne Kartuschen für zweistellige Eurobeträge gesehen und eine Packung mit zehn Stück für weit über 100 Euro... also was tatsächlich geboten wurde.
Es gibt im Forum auch schon Threads zu dem Thema, wie hier: Besitz von Alarmpatronen 16/40 ohne EWB strafbar?
Offenbar ein altes (neues) Thema, Danke.
Wer wirklich Interesse an einer bestehenden Sache hat die allein aufgrund behördlicher Argumentation keine Rechtssicherheit bietet (usw.), wird um eine Feststellungsklage nicht umhin kommen. Leider geschieht dies vom "kleinen Mann" viel zu selten.
Laut WaffG, zumindest der Fassung, welche ich noch halbwegs im Kopf habe, sind die Alarmpatronen frei ab 18 erwerbbar.
Das schließt aber nicht aus, dass sich der Handel selbst eine Beschränkung auferlegt!
Ich meine, da wäre mal was Entsprechendes von Verband deutscher Büchsenmacher gewesen.
Händler, welche nur Waffenhändler sind, also keine BüMas, und dem Verband nicht angehören, sind nun in keinster Weise an eine solche Selbstbeschränkung gebunden.
Stefan
Offenbar ein altes (neues) Thema, Danke.
Nein, denn:
Anlage 2 WaffG:
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
1.Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
[...]
1.9
Kartuschenmunition für die nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5 abgeänderten Schusswaffen sowie für Schussapparate nach § 7 des Beschussgesetzes;
Inflation scheint auch hier zuzuschlagen - Preissprung von 26,40€ (Katalogpreis) auf aktuell 36,95€ für die 10er Packung.
Kleines Update zur Preisentwicklung bei Alarmpatronen (10er Schachtel):
bis 05/2023: 39,95€
ab 06/2023: 49,95€
Bei den Preisen fragt man sich langsam, ob die wirklich verkaufen wollen.
Klar, der Markt ist klein. Trotzdem stellt sich mir die Frage, ob hier mit einem günstigeren Preis nicht mehr Umsatz und am Ende auch Gewinn erzielt werden kann. Gefühlt gibt es keine vernünftigen Kaufleute mehr.
Rund 5,00 Euro pro Schuss - ist doch nicht normal...
Für den ein oder anderen sicher interessant - Alarmpatronen ab dieser Woche wieder lieferbar, bei Kieferle für 39,95€