Naja, das Waffengesetz ist in diesem Punkt eindeutig. Wesentliche Teile einer Schusswaffe sind so zu behandeln wie die Waffe, zu der sie gehören. Ausnahmen wurden keine definiert.
Ob aber ein Beamter ein altes, eindeutig nicht mehr funktionierendes Luftgewehr, das über dem Kamin hängt, WIRKLICH zur Anzeige bringen würde, das darf bezweifelt werden. Kommt auf den Grund der Durchsuchung bzw. des Besuchs an.
Wird eine Softair zur Deko, wenn die Gearbox fehlt?
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Wollmantelgeschoss -
30. Oktober 2021 um 16:38
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Wenn man einen Grund braucht um dem Betroffenen
die Kosten aufbürden zu können sind solche Vorlagen
immer gerne gesehen.
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Hast du mal das Aktenzeichen dazu?
Das nicht direkt, aber bei Recheche im Netz kann man paar Sachen finden. Das hier z.B.:
https://www.drschmitz.de/deutsches-waff…keine-munition/
Grüße - Bernhard
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OK, Verwaltungsgericht. Dahin schickt man die
Richter die man sonst nirgendwo halten kann.
Allerdings wird das Urteil keinen Bestand haben.
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