Brauche Hilfe wegen Hausdurchsuchung etc...

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.981 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. September 2021 um 20:19) ist von Esti.

  • Hallo Zusammen!

    habe mich grade angemeldet weil ich Hilfe zu einem Fragenkomplex brauche.

    Im Voraus bedanke ich mich für jegliche Hilfe !

    Ich habe es ein bisschen anonymisiert.

    Zum Sachverhalt:

    Mann A lernt Frau B kennen. B ist Prostituierte und leidet unter Borderline Persönlichkeitsstörung. Beide sind etwa 2 Jahre in einer Beziehung.

    B wird von ihrer ehemaligen Zuhälterin bedroht. Deswegen kauft A gebraucht 2 Luftgewehre falls mal jemand vorbeikommt um damit zu drohen.

    weiterhin besitzt B seit einiger Zeit noch insgesamt 3 Schreckschusspistolen 2xWalther, 1mal was anderes plus ein Uralt Luftgewehr.

    Nach einiger Zeit kommt es 2020 zur Trennung weil B fortgehend fremdgeht. B wird nach der Trennung wieder von der Ex-Zuhälterin bedroht.

    B zeigt aber A bei der Polizei wegen Nachstellung und Stalking im Internet an. A hat das tatsächlich NICHT getan.

    Anzeige im Juni 2021 mit der Aussage von B, dass A eine scharfe Maschinenpistole zuhause hat.

    2 Freunde von B besuchen A samstag Nacht um 3 Uhr und treten die Türe ein, sie wollen dass A B in Ruhe lässt ( Er tut es die ganze Zeit )

    A steckt die Magazine mit Gaspatronen in die Pistolen und ruft die Polizei. Die Besucher werden erwischt.

    genau 5 Tage später steht die Kripo vor der Tür : Hausdurchsuchung. Man sucht die Machinenpistole.

    Gefunden werden :

    - die beiden Walter Schreckschusspistolen mit eingelegtem Magazin

    - die andere Schreckschuss leer

    - die 2 neueren ungeladenen Luftgewehre

    - das alte Luftgewehr

    - 2 defekte Taschenlampen Elektroschocker

    - eine Softair vom Flohmarkt 8 Euro

    - im Gartenhaus ein Brecheisen

    Alles wird beschlagnahmt. Örtlichkeit : Einfamilienhaus indem A mit Tochter wohnt. A hat sauberes Führungszeugnis.

    A hatte NIE eine scharfe Waffe oder jemals draussen eine Waffe getragen oder jemand bedroht.

    Frage dazu:

    - es liegt soweit ich weiss eine Ordnungswiedrigkeit vor weil die PTBs geladen auf dem Tisch lagen wegen dem nächtlichen Besuch.

    hier wird A also eine wahrscheinlich eine Geldstrafe bekommen. Ebenso wegen der Elektroschocker. Eigene Schuld.

    - wird A die anderen ungeladenen Waffen zurückerhalten ?

    - A verdient etwa 1600 Euro netto, wie hoch wird etwa die Strafe sein?

    -A hat keinen kleinen Waffenschein, kann er ihr trotz Geldstrafe noch beantragen ?

    Ich danke für die Hilfe !

    LG

    -

  • B wird von ihrer ehemaligen Zuhälterin bedroht. Deswegen kauft A gebraucht 2 Luftgewehre falls mal jemand vorbeikommt um damit zu drohen.

    :crazy3:

    Na egal ob Schreckschuss oder LG müssten die SSW getrennt von den Kartuschen und beides verschlossen aufbewahrt werden.

    Urteil nach Verhandlung fände ich interessant wenns RLS ist.

  • Das Problem ist, dass hier niemand eine verbindliche Aussage machen kann, was auf dich zukommt.

    Es kann von Bußgeldern wegen Ordnungswidrigkeiten bis zu Verurteilung von mehr als 60 Tagessätzen (dann ist nix mehr mit KWS) wegen Straftaten reichen.

    Das hängt alles von Details, der Qualität deines Anwalts und dem Ermessen des Gerichts ab.

    Da wir hier keine Rechtsberatung bieten können und Straftaten mit Waffen generell unerwünschte Themen darstellen, schliesse ich den Thread.

    Das Eskalationspotential ist zu hoch.

    Grüße,

    Esti

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Esti 8. September 2021 um 20:19

    Hat das Thema geschlossen.