büchsenmacher erlaunis? sicher dass sich das auch auf "reperaturen" und "wartung" bezieht und nicht auf die gesamtherstellung? ja ich habe dass auch gelesen.
also dass ich das richtig verstehe. man darf legal besitzen. bei perkussion und zündnadel muss sie ein profi hergestellt haben, bei lunten darf dass jeder, und dennoch in beiden fällen muss sich dennoch von einem profi beschossen werden und "abgenommen" werden. der besitz ist aber frei, nach was für einem paragraphen soll man dann bestraft werden wenn man sich selbst z.b eine luntenwaffe baut und diese nicht beschießen lässt? das würde ja heißen dass auch jede luntenwaffe eine "seriennummer" hat und irgendwo registriert wird? also ganz so "frei ab 18" ist das ja dann doch nicht so wie bei armbrüsten wo du selbst a la JS bastlen und tüfteln kannst ohne irgendwas rechtliches zu beachten.
Aber eine Schein und Dekowaffe die von vornherein nicht zum schießne gedacht ist und auch viel weicheres material hat weil das ja egal ist bei deko und so, da sollte es doch möglich sein daran "trockenübungen" und "trockentüfteleine" zu machen als konzeptualisierung? das sollte doch gehen oder?