Frage zur Legalität von Mehrfachschusswaffen de freien Waffen

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 10.113 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juli 2021 um 21:54) ist von erik_fridjoffson.

  • büchsenmacher erlaunis? sicher dass sich das auch auf "reperaturen" und "wartung" bezieht und nicht auf die gesamtherstellung? ja ich habe dass auch gelesen.

    also dass ich das richtig verstehe. man darf legal besitzen. bei perkussion und zündnadel muss sie ein profi hergestellt haben, bei lunten darf dass jeder, und dennoch in beiden fällen muss sich dennoch von einem profi beschossen werden und "abgenommen" werden. der besitz ist aber frei, nach was für einem paragraphen soll man dann bestraft werden wenn man sich selbst z.b eine luntenwaffe baut und diese nicht beschießen lässt? das würde ja heißen dass auch jede luntenwaffe eine "seriennummer" hat und irgendwo registriert wird? also ganz so "frei ab 18" ist das ja dann doch nicht so wie bei armbrüsten wo du selbst a la JS bastlen und tüfteln kannst ohne irgendwas rechtliches zu beachten.

    Aber eine Schein und Dekowaffe die von vornherein nicht zum schießne gedacht ist und auch viel weicheres material hat weil das ja egal ist bei deko und so, da sollte es doch möglich sein daran "trockenübungen" und "trockentüfteleine" zu machen als konzeptualisierung? das sollte doch gehen oder?

  • Das findest Du alles in der Anlage 1 zum WaffG (Begriffsbestimmungen).

    Du kannst eine scharfe Lunten- oder Funkenzündungswaffe nach einem historischem Vorbild (vor 1871 entwickelt) selbst bauen und darfst sie auch besitzen. Aber Du darfst sie nicht weitergeben ("in den Verkehr bringen") oder damit schießen, ohne einen amtlichen Beschuss durchführen zu lassen. Die Waffe wird dann getestet und gestempelt. Dies wird durch das Beschussgesetz geregelt.

    Gibst Du die Waffe weiter oder schießt Du damit, ohne dass es ein gültiges Beschusszeichen auf ihr gibt, dann begehst Du eine Ordnungswidrigkeit (§21 BeschG), die mit bis zu 50.000 € Buße geahndet werden kann. Veränderst Du die Waffe zum Beispiel in Richtung Schussfolge (also zum Beispiel, wenn Du aus einem Einzellader eine Repetierwaffe machst, die es so nicht vor 1871 gegeben hat), dann begehst Du eine Straftat, die mit bis zu 5 Jahren Haft und in schweren Fällen sogar mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet wird (§51 WaffG).

    Wie ich sagte: Weiterentwicklungen von solchen alten Modellen ist keine Option, legal an mehrschüssige Schusswaffen zu kommen.

  • Ok vielen Dank für die Info, dann ist das keine Option. Man dachte erst "frei ab 18" als laie würde bedeuten das geht wie JS tüfteln bis zum umfallen. Also wenn dass dann doch nicht so ist, dann lohnt dass halt null.

    es gibt bei egun ab und zu vorderlader perkussionspistolen für nen 100er oder so, aber die sehen so kacke aus, sowas will man garnicth besitzen. Ja schade schade dann bleib ich lieber bei den AB wenn es dann doch rechtlich noch so viele Hürden gibt die für den laien "frei ab 18" auf den ersten blick nicht so ersichtlich waren deswegen habe ich ja gefragt. Ich habe halt nur das waffenrecht gelesen wo steht ausnahme schusswaffen waffen vor 1871, und dann die regelung bezüglich zündnadel perkussion und lunte, an den rest was "beschussabnahmen" und Herstellugnslizenz betrifft davon hat man oberflächlich einfach nix lesen können. vielen dank für die info! So ist das absolut uninteressant mit diesen Hürden und eine "echte" professionell produzierte pedersoli 100-200 euro perkussionspistole ist halt eine beleidigung fürs auge :) was will man damit, da muss man schon enthusiast sein. und dann hat man noch das problem dass sofern es alles legal wäre, man nicht so ohne weiteres sie mal ausprobieren kann zum schießen, pulverschein den man ja dann tortzdem braucht, man hätte ja sonst nur die nackte waffe die nicht verwendet werden kann, wenn das so ist dann doch lieber eine weitere Ab und den JS machen, aber das muss man erstmal wissen, man liest nur "frei ab 18"

  • Bau dir einfach ein spätmittelalterliches Orgelgeschütz auf Karrenlafette und bring es zum Beschussamt. Lediglich die Reihenzündung über Zündschiene ist wohl nicht gerne gesehen, aber bei Einzelzündung der Läufe sollte das durchgehen beim Beschuss. Alles schon (auch in Aktion) gesehen :)

    malum pro malo

  • nene darum gehts ja nicht, mich interessiert eher was man mit der damaligen technik hätte rausholen können wenn man "um die ecke" gedacht hätte.

    z.b es gab schon recht früh mehrläufige waffen, eine revolvertrommel ob nun colt oder die diversen vorgänger haben im endeffekt den gleichen effekt gehabt wie mehrere läufe nur eben fett gewicht eingespart ohne dass eine besondere neue technik zur gherstellung nötig wäre, einfach clever um die ecke gedacht.

    und ich interessiere mich halt dafür was mit schawrzpulver in diesen waffen perkussion lunte zündnadel konzeptuell möglich ist. ich bin mehr an der "genialität" und dem einfallsreichtum von designs interessiert, was kann man mit vorhandener technik machen wenn man einen aspekt entdeckt den man so nicht auf dem schirm hatte, und auch die geschichte dazu, wieso wurden manche konzepte die 200 jahre alt sind verworfen andere nicht. etc. deswegen schrieb ich ja auch mir reicht auch eine schussunfähige dummy waffe wo deren innenleben aus aluguss ist weil ich sie sowieso nicht abfeuern will, fürs abfeuern was technisch gesehen zwar legal möglich wäre aber praktisch die hürden und die ressourcen und zeitwaufwand zu hoch wäre. mir geht es mehr um design und konzepte und tüfteln als ein realer funktionsfähiger gegenstand.

  • Dieses nette, 49-schüssige Exemplar findet sich auf Veste Coburg.

    ne cake-box auf die seite legen - vermutlich kann man sie sogar in den händen halten - sorgt für ähnliche effekte. wird gern von militanten demo-hooligans so gemacht...

  • Und in der nächsten Folge sehen Sie: "Wir bauen uns eine Stalinorgel".

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • ...ungefähr so wie J S den Bogensport neu erfunden hat...

    Weder neu, noch erfunden. Gab es alles schon vor Jahrhunderten.

    Außerdem hat er sehr vielen Waffengegnern in der Politikerebene

    gezeigt, daß Pfeile nicht nur durch Schädelknochen, sondern auch

    durch Polizeischilde gehen.

    Mutiges Manöver, so kurz vor der Waffengesetzänderung.

    Aber ich teile Deine Neugier zu alten Waffen.

    Nur weil etwas alt ist, muß es ja nicht schlecht sein.

    Ja, mit dem heutigen Wissen kann man da bestimmt noch einiges

    bei raus holen. Ich würde da aber keine schlafenden Hunde wecken

    wollen. Aber so lange man sie schlafen läßt, kann man natürlich tüfteln.

    Eine Stalinorgel als Nadelzünder, das würde gut in mein Rosenbeet passen.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • waffengesetzänderung? war die nicht letztes jahr und im endeffekt ist nicht viel dabei rausgekommen? armbrüste so wie vorher die waffen vor 1871 auch. oder soll nach der wahl noch was anstehen wovon ich nix weiß?

  • Zum einen wird dir unter anderem ein Sammler von Dekowaffen oder Besitzer großer Magazine etwas anderes sagen als "nicht viel dabei rausgekommen", wodurch dein hier geschriebener Wunsch nach einem nicht schussfähigen Funktionsmodell deutlich schwerer zu erfüllen ist.

    Zum anderen wird mit Sicherheit nach der Wahl die kürzlich angeleierte und dann plötzlich zurückgezogene Abfrage von Waffenbesitzern bei den Krankenversicherungen wieder zur Abstimmung vorgelegt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Und die Pfeilschussgeräte.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • ihr habt das mit dem dummy modell falsch verstanden.

    im endeffekt brauche ich nur das kammersystem und den machanismus der kann aus alu sein, und der lauf aus plastik. ebenso der schaft, es ist noch nicht einmal eine dummy, salut oder schreckschusswaffe sondern nur ein demo modell für das innenleben, der "lauf" kann von mir aus krumm sein und aussehen wie ein aliententakel, sowas fällt in keine waffenkategorie. so wie diese kinderfaschingsrevolver, oder sind die jetzt auch verboten :).

  • Zum einen wird dir unter anderem ein Sammler von Dekowaffen oder Besitzer großer Magazine etwas anderes sagen als "nicht viel dabei rausgekommen", wodurch dein hier geschriebener Wunsch nach einem nicht schussfähigen Funktionsmodell deutlich schwerer zu erfüllen ist.

    Zum anderen wird mit Sicherheit nach der Wahl die kürzlich angeleierte und dann plötzlich zurückgezogene Abfrage von Waffenbesitzern bei den Krankenversicherungen wieder zur Abstimmung vorgelegt.

    Bei Alt-Deko also vor der EU-Verordnung ändert sich nicht viel. Man darf Sie weiterhin wie bisher besitzen, muss sie nicht anmelden und sie müssen auch nicht in einem Waffenschrank aufbewahrt werden. Allerdings müssen Sie im Erbfall, Überlassung, Erwerb, Vernichtung angezeigt werden.

  • wie sieht es hier mit aus, wäre die hier legal oder zählt das als "revolver" analog zu dem colt schwarzpulverrevolver mit perkussion welcher WBK pflichtig ist?

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    angenommen man würde die "harmonika" in einzelteile zerlegen, also statt 5kammerh armonika magazin splittet man das ganze in 5 einzelteile, nach jedem schuss wird die vorhandene 1kammer harmonika entfernt und mit einer vollen befüllt. das zündhütchen steckt schon auf jeder drauf.