Ich bin mir gerade nicht sicher, glaube aber das ich damals auch eine Disziplin angeben musste.
Schwieriger Bedürfnisnachweis für PCP > 7,5 J auf gelbe WBK
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[...] also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes) [...]
Ich dachte nur Verbände können sich eine Schießsportordnung genehmigen lassen? Wie ist dieser Satz zu verstehen?
Ich denke, das bezieht sich auf §15a Satz3: "
Die Genehmigung von Sportordnungen ohne gleichzeitige Anerkennung als Verband nach § 15 Absatz 1 erfolgt, wenn die Vorgaben des § 15 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a und Nummer 7 sowie die Vorgaben des Absatzes 2 Satz 2 erfüllt sind."
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Ich bin mir gerade nicht sicher, glaube aber das ich damals auch eine Disziplin angeben musste.
Beim BSSB sicher nicht:
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Hatte nochmal nachgeschaut, ich brauchte vor ein paar Jahren keine Disziplin. Bei dem neuen Antrag den ein Freund von mir ausgefüllt hat, wollte der SB eine Disziplin genannt haben.
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Leider handeln einige SB nicht gesetzeskonform. Und nicht immer kann man sich wehren. Gottseidank ist mein Amt da korrekt. (noch)
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Hatte nochmal nachgeschaut, ich brauchte vor ein paar Jahren keine Disziplin. Bei dem neuen Antrag den ein Freund von mir ausgefüllt hat, wollte der SB eine Disziplin genannt haben.
Ist im Prinzip egal, und wenn du da KK 50m angiebst, es gibt bei Gelb keinen Voreintrag, also kannst du dir das, wenn du die WBK hast ja auch noch Mal überlegen und dir ein Luftgewehr kaufen.
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