HW 100 Umbau 5,5 nach 4,5 erlaubt?

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.966 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juli 2023 um 07:22) ist von Henrystutzen.

  • <p>Hallo Leute, </p><p><br></p><p>Ist es erlaubt, eine Weihrauch HW 100 von Kaliber 5,5mm nach 4,5mm umzubauen? </p><p>Die benötigten Teile gibt es ja zu kaufen... </p><p>Das 7,5J eingehalten werden muss ist auch klar... </p><p>Es geht darum, auf dem System steht 5,5mm, was dann ja nicht mehr passen würde... </p><p>Die Seriennummer auf dem Lauf währe ja auch weg...? </p><p><br></p><p>Legal oder nicht? </p>

  • Nur über nen Büchsenmacher und Neubeschuss, da das F und Kaliberangabendurch den Umbau verloren gehen.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Teile kosten zusammen 329,-: Lauf, Gehäuse mit Regulator, Ladedorn, Ventilblock.

    Info kommt von Weihrauch, sollte also verlässlich sein.

    Dadurch, dass das Gehäuse mit Regulator getauscht werden, besthe auch das Problem mit dem F und Energie nicht (oder nur bedingt).

    Ich stehe aktuell vor diesem Schritt, weil die Auswahl an Dias in 5,5 sehr überschaubar ist.

    So bekomme ich für rel. kleines Geld eine Gute Waffe in 2 Kalibern.

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

  • Ich denke wenn du zwei unterschiedliche Kaliberangaben auf einer Waffe hast... gibt das ein Problem .

    ( ich vermute ein Büchser müsste eine entfernen und das Dokumentieren ).

    (Die Seriennummer passt dann wohl nicht mehr zum Kaliber der Waffe)

    Leave No Man Behind

  • Der Umbau erfolgt aus frei erhältlichen Teilen

    ohne daß wesentliche Teile bearbeitet werden.

    Daher ist das ohne Einschränkung zulässig.

    Die Beschriftung ist egal. Die Bestimmungen zur

    Beschriftung treffen Hersteller/Importeur, nicht

    den Besitzer. Was da draufsteht ist juristisch nicht

    mehr relevant wenn die Waffe erst mal im Umlauf

    ist. Nur das F muss bleiben!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Teile kosten zusammen 329,-: Lauf, Gehäuse mit Regulator, Ladedorn, Ventilblock.

    Info kommt von Weihrauch, sollte also verlässlich sein.

    Dadurch, dass das Gehäuse mit Regulator getauscht werden, besthe auch das Problem mit dem F und Energie nicht (oder nur bedingt).

    Ist denn auf dem Kal. 5.5 mm Lauf ein F Zeichen und Seriennummer drauf? Falls ja, sehe ich da auch keine Probleme.

    Der Umbau erfolgt aus frei erhältlichen Teilen

    ohne daß wesentliche Teile bearbeitet werden.

    Daher ist das ohne Einschränkung zulässig.

    Sehe ich genauso.

    Die Beschriftung ist egal. Die Bestimmungen zur

    Beschriftung treffen Hersteller/Importeur, nicht

    den Besitzer. Was da draufsteht ist juristisch nicht

    mehr relevant wenn die Waffe erst mal im Umlauf

    ist. Nur das F muss bleiben!

    Das stimmt. Die Beschriftung ist Sache des Herstellers. Ich verstehe allerdings nicht, warum das was draufsteht juristisch egal sein sollte. Ist eine Waffe mit unkorrekter oder fehlender Beschriftung im Umlauf, besitze ich in Deutschland eine illegale Waffe. Waffen müssen korrekt beschriftet sein.

    NC9210

    Gibt's da ein Urteil dazu? Dein Post liest sich so, als ob du mehr weißt.

  • Ich verstehe allerdings nicht, warum das was draufsteht juristisch egal sein sollte.

    Weil es so im Gesetz steht.


    Ist eine Waffe mit unkorrekter oder fehlender Beschriftung im Umlauf, besitze ich in Deutschland eine illegale Waffe.

    Nein, wie kommst du auf diese Idee?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich verstehe allerdings nicht, warum das was draufsteht juristisch egal sein sollte.

    Weil es so im Gesetz steht.

    Sei doch bitte nicht so kurz angebunden. Du scheinst Ahnung zu haben und mich interessiert warum, bzw wie du zu deinen Aussagen kommst.

    In welchen Gesetzt? WaffG? Oder ist das geltende Rechtssprechung aufgrund eines Grundsatzurteils? Ich finde da im WaffG nichts :/


    Ist eine Waffe mit unkorrekter oder fehlender Beschriftung im Umlauf, besitze ich in Deutschland eine illegale Waffe.

    Nein, wie kommst du auf diese Idee?

    Habe ich doch geschrieben. Weil eine Waffe in Deutschland Beschusszeichen und andere Beschriftungen tragen müssen.

  • WaffG § 24:

    Wer Schusswaffen im Geltungsbereich dieses Gesetzes herstellt oder in diesen verbringt, ...

    Belastet nicht den Besitzer, schreibt auch keine

    Kennzeichnung als Legalitätsvoraussetzung vor.

    Beschußzeichen sind nochmal eine ganz andere

    Baustelle, aber die gibt es für Luftpumpen nicht.

    Der Besitz wird von Beschußzeichen nicht tangiert,

    nur das Schiessen und die Weitergabe.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • WaffG § 24:

    Wer Schusswaffen im Geltungsbereich dieses Gesetzes herstellt oder in diesen verbringt, ...

    Belastet nicht den Besitzer, schreibt auch keine

    Kennzeichnung als Legalitätsvoraussetzung vor.

    Aha. Na dann...

    Beschußzeichen sind nochmal eine ganz andere

    Baustelle, aber die gibt es für Luftpumpen nicht.

    Ja schon klar. Deswegen schrieb ich ja auch "... und andere Beschriftungen".

    Der Besitz wird von Beschußzeichen nicht tangiert,

    nur das Schiessen und die Weitergabe.

    D. h. also ich dass ich eine Waffe ohne "Beschriftungen" zwar besitzen darf, aber damit nicht schießen oder sie weitergeben darf?

    Dann kann ich ja mit ihr nichts anfangen, außer sie in die Vitrine stellen, oder?

    Die Frage war doch, ob er 5.5 auf 4.5 mm umbauen darf.

    Gilt er dann im strengen Sinne des WaffG nicht sogar als "Hersteller"? Und selbst wenn nicht, dann könnte er sie "unbeschriftet" (also ohne F im Fünfeck) deine Meinung nach also zwar besitzten, aber nicht damit schießen.

    Oder habe ich dich jetzt komplett falsch verstanden?

    Einmal editiert, zuletzt von Henrystutzen (8. Juli 2023 um 08:42)

  • Der Besitz wird von Beschußzeichen nicht tangiert,

    nur das Schiessen und die Weitergabe.

    D. h. also ich dass ich eine Waffe ohne "Beschriftungen" zwar besitzen darf, aber damit nicht schießen oder sie weitergeben darf?

    Dann kann ich ja mit ihr nichts anfangen, außer sie in die Vitrine stellen, oder?

    Ja, genau. Das ist z.B. für Sammler völlig ok.

    Gilt er dann im strengen Sinne des WaffG nicht sogar als "Hersteller"? Und selbst wenn nicht, dann könnte er sie "unbeschriftet" (also ohne F im Fünfeck) deine Meinung nach also zwar besitzten, aber nicht damit schießen.

    Nein, ein Tausch von vorgefertigten und ohne

    Nacharbeit passenden Teilen ist keine Herstellung.

    Das F hatte ich ausdrücklich ausgenommen. Wenn

    das nicht auf der Waffe ist entfällt die Befreiung von

    der Erlaubnispflicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Gilt er dann im strengen Sinne des WaffG nicht sogar als "Hersteller"? Und selbst wenn nicht, dann könnte er sie "unbeschriftet" (also ohne F im Fünfeck) deine Meinung nach also zwar besitzten, aber nicht damit schießen.

    Nein, ein Tausch von vorgefertigten und ohne

    Nacharbeit passenden Teilen ist keine Herstellung.

    Ja stimmt. Hätte ich wissen können, müssen. Selbst gelernt, bzw. lernen müssen aber wieder vergessen :rolleyes: :whistling:

    Das F hatte ich ausdrücklich ausgenommen. Wenn

    das nicht auf der Waffe ist entfällt die Befreiung von

    der Erlaubnispflicht.

    Ja :thumbup: Genau das hatte ich gemeint, als ich von "illegaler Waffe" sprach. War blöd ausgedrückt. Iss sie strenggenommen natürlich nicht. Man darf sie besitzen. Wenn man damit schießt, oder sogar wie du sagt, sie auch nur weiter gibt, dann macht man sicht strafbar. Da meinten wir das selbe, nur meine Ausdrucksweise war "juristisch unkorrekt".

    Woher bzw. warum bist du da juristisch so bewandert? Anwalt?

    Auf dem Lauf ist das F und die Kaliber Angabe und eine Seriennummer, die mit den anderen Teilen identisch ist. Von der Seite ist alles ok.

    Na damit dürfe ja alles gut sein :thumbup: