Mini-VL-Kanone auf amazon - legal?

Es gibt 164 Antworten in diesem Thema, welches 26.772 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. April 2021 um 00:45) ist von Musashi.

  • ich könnte mir auch ein wasserrohr aus den baumarkt holen und vollstopfen....unterliegt ein wasserrohr auch der beschusspflicht ?

    Jene, die ihre Schwerter zu Pflugscharen schmiedeten, pflügen nun für Männer, die ihre Schwerter behielten.

  • Ja, wenn Du es denn als Schusswaffe betreiben willst. Sonst dürftest Du nicht damit schießen. Zudem müsstest Du es zumindest so umbauen, dass es einem historischen Original nachempfunden ist, ansonsten würdest Du eine Waffenherstellungserlaubnis benötigen (und eine WBK).

  • @JMBFan, magst du nicht im Beitrag 15 die alternativen Ideen rausnehmen wie man die Dinger auch ohne Pulverschein zum Explodieren bringt? Wenn sowas auf Youtube verbreitet wird ok aber doch bitte nicht hier.


    Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG)


    Regelt was beschossen werden muss.
    Wenn du nun sagst diese Kanone ist beschusspflichtig trotz das es sich um die Miniaturausgabe einer Luntenschloss Kanone handelt, dann zeig doch mal bitte die entsprechende Gesetzesstelle.

    Sie besitzt übrigens keinen Lauf, da dort kein Geschoss mit Druck durchgetrieben wird.
    Die Kugel kullert da mit großem Spiel durch und baut keinen hohen Druck auf wenn man den Videos auf YT traut.

  • Die Kugel kullert da mit großem Spiel durch

    Das reicht für die Legaldefinition. Das ist definitiv ein Lauf.

    magst du nicht im Beitrag 15 die alternativen Ideen rausnehmen

    Jeder 14-jährige kennt diese Ideen.
    Da muss man kein Geheimnis draus machen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • ich hör schon die sek hubschrauber über den wohnungen der käufer dieser atombomben ähnlichen waffe kreisen 8o

    Jene, die ihre Schwerter zu Pflugscharen schmiedeten, pflügen nun für Männer, die ihre Schwerter behielten.

  • Wenn ich mich recht entsinne liegen die Kugeln bei 4mm, der Lauf bei 4,2mm und auch sonst sind da keine wesentlichen Teile einer Schusswaffe gegeben.
    Messe später Zuhause mal durch.
    Definition Lauf sagt ja das dort ein Geschoss durchgetrieben wird?

    Gewiss weiß jeder der in der Schule aufgepasst hat mit was für Stoffen man Explosionen herbeiführen kann.
    Das nun hier aber öffentlich zu erwähnen mit was Leute das Illegal machen und so evtl. Leute auf Ideen zu bringen, find ich allerdings nicht gut.

  • Ohne historisches Vorbild WBK-pflichtig.

    Tja, das ist ein sehr schwieriges Thema. Prinzipiell stimmt das. Die Frage ist aber, was genau definiert das "historische Vorbild"? Die Gesamtgröße und das Kaliber kann es nicht sein, weil Modellkanonen ebenso frei sind. Das Material auch nicht, weil es Nachbauten in Edelstahl bzw. Schichtholz gibt. Somit bleiben eigentlich nur zwei Eigenschaften: Vorderlader und ein "Schattenumriss" mit Entsprechung vor 1871 als Definition.

    Nehmen wir mal an, die wird mit einer Patrone gezündet.

    Dann ist es kein VL sondern ein Hinterlader. Somit allesamt erlaubnispflichtig, sofern nicht PTB.

    Abgeschossen werden sie mit Zündschnur und Schwarzpulver

    Das wäre die Definition eines VL mit Luntenzündung.

    Die Dinger werden von Amazon verschickt. Also sind sie schon durch den Zoll durch.

    Das bedeutet aber nicht zwingend, dass das Teil in D. zulässig bzw. frei ist. Prinzipiell müsste der Zoll verbotene oder erlaubnispflichtige Waren aussortieren und anders behandeln. Das klappt aber schon aus dem Grund nicht sicher, weil eben nicht alle Importe geprüft werden. Deswegen kann man daraus auch keine Erlaubnisfreiheit ableiten, wenn das Ding durch den Zoll ist und erfolgreich dem Empfänger frei zugestellt wurde. Die Frage wäre, ob Amazon eine gewisse Sorgfaltspflicht verletzt, da er ja der Vermittler der Ware ist. Darauf würde ich im Streitfall nicht drauf wetten.

    Wenn die Modelle mit Schwarzpulver funktionieren sollen , müssten sie dann nicht auch einen Schwarzpulverbeschuss aufweisen?

    Zumindest wenn diese geschossen werden sollen. Das ist auch unabhängig vom Kaliber. Das resultiere Beschusszertifikat legt auch die Gebrauchs- und Maximalladung fest.

    Nach einiger Überlegung halte ich diese kleine Kanone für WBK-pflichtig, da sie eindeutig NICHT auf einem historischen Vorbild basiert.

    Der Meinung bin ich auch, allein schon weil da ein Verschluss herausgenommen werden kann. Dann zählt es m.M. auch nicht mehr als Vorderlader und ist deswegen schon erlaubnispflichtig. Es kann auch nicht mit einer Sharps oder Zündnadel gleichgesetzt werden, die quasi technisch ein Zwitter sind, aber dennoch erlaubnisfrei sind.

    Tut das Not das hier mal wieder drauf hingewiesen wird was man so alles als SP Alternative nehmen könnte?...

    Das macht das Ding dennoch nicht frei vom Beschuss oder Erwerb, auch wenn mal da andere Chemie als Treibladung reinstopfen könnte.

    Regelt was beschossen werden muss.
    Wenn du nun sagst diese Kanone ist beschusspflichtig trotz das es sich um die Miniaturausgabe einer Luntenschloss Kanone handelt, dann zeig doch mal bitte die entsprechende Gesetzesstelle.

    Der entsprechende § 4 ist mehrfach zitiert worden, die die Ausnahmen listet. Der Rest an Schusswaffen, Apparate bis zum Böller usw. bleibt vollumfänglich beschusspflichtig. Das gilt sogar schon für den Besitz, jedoch haben da VL und Böller eine Ausnahme, weil dessen Herstellung frei ist. Dann gilt die Beschusspflicht nur bei Benutzung.

    Sie besitzt übrigens keinen Lauf, da dort kein Geschoss mit Druck durchgetrieben wird.
    Die Kugel kullert da mit großem Spiel durch und baut keinen hohen Druck auf wenn man den Videos auf YT traut.

    Das spielt keine Rolle. Ein Lauf ist definiert, wenn dieser dem Geschoss ein gewisses Maß an Führung verleiht. Es ist unabhängig davon, ob der glatt oder gezogen ist. Das "Spiel" ist ja abhängig vom Geschossdiameter und hat damit ja nichts mit der Eigenschaft eines Laufes zu tun. Zudem ist es üblich, dass zumindest Rundkugeln bei Verwendung in VL immer unterkalibrig sind. Sie werden mit einem Schusspflaster gesetzt, was dann hervorragend dichtet.
    Ein Lauf verliert erst dann seine Eigenschaft, wenn dieser durch Unbrauchbarmachung regelgerecht durch kalibergroße ... Bohrungen zerstört wird bzw. die (verbliebende) Lauflänge ein gewisses Maß unterschreitet. Das war früher mal drei Mal das Kaliber. Hat sich aber mit den neuen Dekoanforderungen geändert.
    Das ist aber unabhängig der Erlaubnisanforderung. Da muss man dann weiter schauen, ob der Lauf für eine Druckluftwaffe, SSW, VL oder gar scharfe Waffe bestimmt ist/war.

  • Wenn ich mich recht entsinne liegen die Kugeln bei 4mm, der Lauf bei 4,2mm

    ...mit nem' zusätzlichen 4,5er Reinigungsfilz wird das dann schon... 8o

    Ne' im Ernst, ohne PTB oder Beschuss würde ich mir diese Laus nicht in den Pelz setzen.

  • Der Meinung bin ich auch, allein schon weil da ein Verschluss herausgenommen werden kann. Dann zählt es m.M. auch nicht mehr als Vorderlader und ist deswegen schon erlaubnispflichtig. Es kann auch nicht mit einer Sharps oder Zündnadel gleichgesetzt werden, die quasi technisch ein Zwitter sind, aber dennoch erlaubnisfrei sind.

    Da sind wir uns weitgehend einig. Aber einen kleinen Hinweis kann ich mir nicht verkneifen: Das WaffG stellt NICHT auf die Vorderlader-Eigenschaft ab. Es kommt nur auf die Art der Zündung (hier: Luntenzündung) an, und es muss ein historisches Vorbild geben. Deshalb sind auch die Sharps-Hinterlader frei (hier: Perkussionszündung). Das Gesetz unterscheidet ganz generell nicht zwischen Vorderladern und Hinterladern.

  • Zusammengefasst:
    - man kann es bestellen
    - das Risiko mit dem Zoll ist gering (EU-Lager?)
    - es ist in D (vermutlich) rechtlich heikel und kann einem das Waffendokument kosten
    - man benötigt dafür für illegalen Gebrauch, illegale Treibmittel
    - Amazon ist damit zumindest im Graubereich

    Hab ich was vergessen?

  • Ich sagte ja gleich zu Anfang das ich die garnicht erst abfeuern würde.

    Das macht das Ding dennoch nicht frei vom Beschuss oder Erwerb, auch wenn mal da andere Chemie als Treibladung reinstopfen könnte.

    Habe ich doch auch nicht geschrieben in dem Zusammenhang?...
    Ich empfinde es einfach als fragwürdig hier beim Namen zu nennen mit was andere Leute bei Youtube illegale Explosionen herbeiführen auch wenn jeder sowas im Chemieunterricht lernt.

    Handelt es sich überhaupt um eine Waffe?
    Der Lauf ist in keinem gängigen Kaliber, die "Waffe" besitzt keine anderen erlaubnispflichtige Teile und zu guter letzt wird sie vom Verkäufer selbst garnicht zum Abfeuern beworben.
    Auch mit erhalt liegen keine Infos bei die beschreiben das sie mit Schwarzpulver betrieben werden soll.

  • Joa das ist aber nicht die Produktbeschreibung und wie gesagt liegt auch nicht diesbezüglich bei.
    Die Kanone haben ja ein paar hier.

    Hab jetzt mal durchgemessen wenns hilft.
    Lauf 4,2 mm * 22 mm
    Pulverlager 3,2 mm * 37, 2 mm
    Gesamtlänge 71, 6 mm

  • Es werden schön länger auf Chinashops, ebay und Amazon verschiedene Minikanonen angeboten.
    Entweder "normale" mit Zündloch, oder wie hier mit abnehmbaren Hinterteil. Diese sind eigentlich dazu gedacht, einen kleinen Böller hineinzustecken und dessen Zündschnur nach hinten durchzuführen.
    Es wurden auch schon welche am Zoll gestoppt, mit nachfolgenden Problemen für den Käufer. Wenn die Teile zusammen mit Kugeln und Anleitung verschickt werden ist es schwer, die Teile als Deko deklariert zu bekommen.
    Diese Teile würde ich mir nicht kaufen, schon alleine deswegen, weil mir die Optik nicht gefällt.
    Ansonsten sind Dekokanonen ein Graubereich, der schlimmstenfalls vor Gericht entschieden werden muss. Früher wurde da sicherheitshalber das Zündloch nicht ganz durchgebohrt.
    Grundsätzlich müssen alle Vorderlader, die zum schießen oder böllern verwendet werden sollen, amtlich beschossen werden. Entweder als "scharfer" Beschuss oder alle 5 Jahre als Böller.
    Die Nutzungsmöglichkeit von Modellkanonen ist jedoch stark eingeschränkt. An vielen Schießständen sind diese nicht gerne gesehen oder (wg. der Zündung per offener Lunte oder Zündschnur) verboten.
    Eine meiner Modellkanonen hat Böllerbeschuß, die kann ich wie einen normalen Böller benutzen (zugelassen für Elektrozündung oder Luntenstab). Bei Böllern ist auch das historische Vorbild nicht wichtig.
    Grundsätzlich ist für den Erwerb und Besitz von Schwarzpulver natürlich eine Erlaubnis erforderlich.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Grundsätzlich müssen alle Vorderlader, die zum schießen oder böllern verwendet werden sollen, amtlich beschossen werden. Entweder als "scharfer" Beschuss oder alle 5 Jahre als Böller.

    Die Nutzungsmöglichkeit von Modellkanonen ist jedoch stark eingeschränkt. An vielen Schießständen sind diese nicht gerne gesehen oder (wg. der Zündung per offener Lunte oder Zündschnur) verboten.

    Das stimmt. Es gibt auch auch (leider wenige) Modellkanonenvereine. Damit kann auch das nötige Bedürfnis zum Pulverschein abgeleitet werden.

    Eine meiner Modellkanonen hat Böllerbeschuß, die kann ich wie einen normalen Böller benutzen (zugelassen für Elektrozündung oder Luntenstab).

    Aha, das ist interessant. Kann man für Modellkanonen mit schon serienmäßigen scharfen VL Beschuss zusätzlich den Böllerbeschuss bekommen? Oder "degradiert" man damit die Kanone zum Böller? Das unter der Voraussetzung der Nicht-Verwendung elektrischer Zündung, denn diese ist nur für Böller zulässig und nicht für Schusswaffen.

    Bei Böllern ist auch das historische Vorbild nicht wichtig.

    Stimmt, ist ja keine Waffe. Somit hat man auch kein "Führproblem", was sich mit einer VL-Waffe ergeben könnte. Lediglich Luntenschlosswaffen benötigen keinen WS.

    Grundsätzlich ist für den Erwerb und Besitz von Schwarzpulver natürlich eine Erlaubnis erforderlich.

    Stimmt, da möchte ich ergänzen, dass die Fachkunde, Bedürfnis und letztlich de Eintrag im Pulverschein zwischen Treibmittel für VL und Böllerpulver unterscheidet. Man darf also nicht mit (freien) Böllern böllern, wenn man einen VL-Eintrag hat und umgekehrt. Das ist somit abhängig was für eine Fachkunde im Zeugnis bescheinigt wurde.

  • Kann man für Modellkanonen mit schon serienmäßigen scharfen VL Beschuss zusätzlich den Böllerbeschuss bekommen?

    Nein, wenn die Kanone einmal scharf beschossen wurde kann man sie zwar noch zusätzlich als Böller beschießen lassen, sie verliert aber nicht ihre Eigenschaften als Vorderlader und darf nicht ohne zusätzliche Genehmigung außerhalb von Schießständen benutzt werden.
    Ich hatte bei einer Dekokanone von Voere das Zündloch durch- und aufbohren lassen und dann als Böller beschießen lassen. Voere bot damals die Kanone auch mit VL Beschuß an, diese Version war technisch bis auf das Zündloch identisch.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Nein, wenn die Kanone einmal scharf beschossen wurde kann man sie zwar noch zusätzlich als Böller beschießen lassen, sie verliert aber nicht ihre Eigenschaften als Vorderlader und darf nicht ohne zusätzliche Genehmigung außerhalb von Schießständen benutzt werden.

    Verstehe ich das richtig?
    VL kann zusätzlich als Böller beschossen werden, darf dennoch nur auf VL-Schießständen als Böller geschossen werden.
    Dann macht das keinen Sinn, denn man darf mit VL-Waffen Salutschießen., was ja dem Böllern gleich kommt. Nur eben nicht in der freien Öffentlichkeit, weil man dann eine Schießgenehmigung sowie bei Perk. Waffenschein bräuchte.

    Ich habe noch eine kleine .50'er Kanone von Ardesa. Die hat scharfen Beschuss, ist aber nie geschossen worden.

  • Dann macht das keinen Sinn, denn man darf mit VL-Waffen Salutschießen., was ja dem Böllern gleich kommt.

    Evtl. bei größeren Kalibern, weil man dann das billigere Böllerpulver nehmen darf.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Ich zitiere mich mal selbst.

    Handelt es sich überhaupt um eine Waffe?

    Der Lauf ist in keinem gängigen Kaliber, die "Waffe" besitzt keine anderen erlaubnispflichtige Teile und zu guter letzt wird sie vom Verkäufer selbst garnicht zum Abfeuern beworben.
    Auch mit erhalt liegen keine Infos bei die beschreiben das sie mit Schwarzpulver betrieben werden soll.

    Es ging ja anfangs mal darum ob die besagte Kanone ansich legal ist?
    Beschuss ist ja erstmal nebensächlich bis wir geklärt haben ob man sie überhaupt besitzen darf.

    Hab jetzt mal durchgemessen wenns hilft.
    Lauf 4,2 mm * 22 mm
    Pulverlager 3,2 mm * 37, 2 mm
    Gesamtlänge 71, 6 mm