K98 geerbt was nun?

Es gibt 195 Antworten in diesem Thema, welches 29.246 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2022 um 20:32) ist von Paramags.

  • moin der umbau auf ein luftgeweh r mit haenel 310 innenleben kostet um 130 bis 150 euro
    , soviel wie das lufrtgewehr eben kostet was du zukaufen mußt ... etwa 50 euro bekommst du dann wieder wenn du demn haenelschaft wieder verkaufst.

    hättest du kein 98 er , kämen noch130 euro 98k teile dazu. der umbau , je nach aufwand dauerd 28-30 std...
    gruß edwin

    INVICTUS

  • moin der umbau auf ein luftgeweh r mit haenel 310 innenleben kostet um 130 bis 150 euro
    , soviel wie das lufrtgewehr eben kostet was du zukaufen mußt ... etwa 50 euro bekommst du dann wieder wenn du demn haenelschaft wieder verkaufst.

    hättest du kein 98 er , kämen noch130 euro 98k teile dazu. der umbau , je nach aufwand dauerd 28-30 std...
    gruß edwin

    Und die Hardware vom 98er muss er zur Vernichtung abgeben? Mit anderen Worten Pest anstatt Cholera.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • klar . verschluß. lauf und system kommt verschrottet.

    hier ein bild wie der umbau aussehen würde , du hättest wenigstens noch nen karabiner und null ärger

    gruß edwin

    vielleicht hilft das bei ner entscheidung

    INVICTUS

  • Dann nehme ich zum Umbau aber auch einen schönen Schaft.
    Davon ist dieser aber weit weg.
    Der ist ziemlich abgeranzt.

  • Dann nehme ich zum Umbau aber auch einen schönen Schaft.
    Davon ist dieser aber weit weg.
    Der ist ziemlich abgeranzt.

    oder man kauft sich gleich Sowas: https://www.kotte-zeller.de/mauser-k98-kar…terhebelspanner
    oder
    Sowas: https://www.4komma5.de/Mauser-K98-PCP…-mm-Diabolo-P18
    Aber das hat dann nichts mehr mit dem Erbe oder einem Andenken zu tun.
    Bei so'm Komplettumbau bleibt allerdings auch nur nen Stückchen Holz vom Original übrig, das dürfte dann aber auch so ziemlich auf das Gleiche rauslaufen.

  • Nur würde ich ersteinmal schauen ob Du auch wirklich der Erbe bist?
    Denn ersteinmal ist dies Deine Mutter, nur wenn die Waffen testamentarisch zu Deinem Erbteil erklärt wurden, fallen Dir die Rechte einer Erbwaffe zu.


    Hallo,

    das Erbrecht ist in Deutschland kompliziert.

    Liegt ein Erbvertrag oder Testament vor, dann ist dieses zu berücksichtigen.
    Wenn kein solches Dokument vorliegt, dann sind die Abkömmlinge auf jeden Fall am Erben beteiligt. Bei Gütervertrag nach BGB teilen sich die Mutter und die Kinder das Erbe zu gleichen Teilen. Ohne Gütervertrag erbt die Mutter die Hälfte und die zweite Hälfte geht gequotelt an die Abkömmlinge.

    Möglicherweise liegt hier eine Erbengemeinschaft vor.

    Gruß
    Viper

  • Irgendwie lässt es mir keine Ruhe, Ihr Lieben. Ein Stück Deutsches Kulturgut, was vermutlich sogar den Krieg überlebt hat, soll jetzt verschrottet werden? Dabei könnte es noch viel Freude bereiten. Ich habe noch eine Idee:

    Wenn man das YouTube sucht, findet man es natürlich nicht. Da war ein Büchsenmacher, wenn ich mich recht erinnere aus Sttgt, der fertigte aus alten K98 edle Jagdwaffen.

    Auf Anhieb gefunden habe ich jetzt nur das hier:

    http://www.buechsenmacher-kaestel.de/index.php/einzelstuecke#!kae04

    Als Beispiel. Er existiert weiter und es hat Jemand noch jahrelang Freude daran.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Zu deinen zwei Vorschlägen:Wenn du den K98 einem anderen überlässt, damit er sie auf seiner WBK eintragen kann, wird sie sein Eigentum.
    Leihen wäre sowieso nur für maximal einen Monat möglich.


    Hallo,

    im Rahmen der Vertragsfreiheit nach BGB kann man einen entsprechenden Vertrag frei formulieren.
    Man kann einen Gegenstand bei einer weiteren Person für eine gewisse Zeit parken. Diese Sache geht dann nicht in dessen Eigentum über. Aber Verjährungsfrist droht ( Drei Jahre).

    Allerdings macht das zeitweilige Unterstellen einer Waffe bei einem Jäger nur Sinn, wenn man selbst den Jagdschein macht oder den Weg über Schützenverein, Sachkunde und WBK gehen möchte. Vielleicht macht es noch Sinn eine gewisse Zeit zum Nachdenken zu bekommen.

    Verleihen kann der TS die Waffe auf keinen Fall, weil er ja selbst keine WBK besitzt.

    Gruß
    Viper

  • Hallo,

    im Rahmen der Vertragsfreiheit nach BGB kann man einen entsprechenden Vertrag frei formulieren.
    Man kann einen Gegenstand bei einer weiteren Person für eine gewisse Zeit parken. Diese Sache geht dann nicht in dessen Eigentum über. Aber Verjährungsfrist droht ( Drei Jahre).

    Allerdings macht das zeitweilige Unterstellen einer Waffe bei einem Jäger nur Sinn, wenn man selbst den Jagdschein macht oder den Weg über Schützenverein, Sachkunde und WBK gehen möchte. Vielleicht macht es noch Sinn eine gewisse Zeit zum Nachdenken zu bekommen.

    Verleihen kann der TS die Waffe auf keinen Fall, weil er ja selbst keine WBK besitzt.

    Gruß
    Viper

    Und ein Vertrag mit Vorkaufsrecht, sofern ein Bedürfnis in der Mache ist, hatte dann auch nur die besagten drei Jahre?

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
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    waren bewaffnet!

  • Und ein Vertrag mit Vorkaufsrecht, sofern ein Bedürfnis in der Mache ist, hatte dann auch nur die besagten drei Jahre?
    L.G. Udo


    Hallo,

    bei Verträgen ist die Verjährungsfrist von drei vollen Jahren zu beachten.

    Also Vorgänge aus dem Jahre 2017 verjährten am 31.12.2020. Infrage kommen also Vorgänge vom 01.01.2017 bis 31.12.2017!

    Allerdings kann man auf die „Einrede der Verjährung“ verzichten. Das muss allerdings vor Ablauf der erneuten Frist von drei Jahren geschehen.

    Gruß
    Viper


  • So ein Umbau machen viele Büchsenmacher.

    Aber da gibt es Systeme die viel lieber verwendet werden
    1908 , 1909 , 1912 und FN .

    Zwar werden die Systeme komplett überarbeitet , aber die Basis ist bei der Büchse hier nicht die beste.
    Ich habe einen 1909 in 6,5x55 .
    Der Umbau hat mich ca. 2000€ gekostet. Würde ich nie wieder machen . Für das Geld hätte ich mir damals eine neue Heym kaufen können , oder gleich 2 Büchsen aus den USA Spanien oder Italien.

  • Gut, unser Erbe darf ja eh nichts damit machen, könnte sie aber so einem Büchsenmacher zwecks Weiterverarbeitung veräußern.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Viel Spass beim Käufer suchen . Da springt eher kein Büchsenmacher darauf an .
    Ein handgefertigter 98er kostet richtig Geld. Da spart keiner am System

  • Und wieder ein Danke für die vielen Antworten und Vorschläge!
    Da mein einziger Bruder leider auch erst vor zwei Jahren gestorben ist und mein Vater kein handschriftliches Testament hinterlässt (was auch nicht nötig war/ist), ist meine Mutter und ich 50:50 Erben!? Sie sagte mir das sie die Waffen nicht möchte (sie schlägt auch ihr Erbrecht aus) und ich sie abgeben (Verschrottung), verkaufen, umbauen, verschenken...usw. kann.

    WBK oder Sachkundeprüfung werde ich nicht ablegen. Ich kenne in meinem Umfeld drei Jäger. Einer ist mein Arbeitskollege auf den ich mich 100% verlassen kann. Ich habe ihm auch den Sachverhalt erklärt und er würde den K98 bei sich eintragen lassen/verwahren. Meiner Meinung nach benötige ich keinen Vertrag zwecks Verwahrung. Er würde mir den K98 auch nach langer Aufbewahrungszeit wieder heraus geben.
    Frage: Wenn ich den K98 nach, sagen wir mal, 5 Jahren zum Verkauf haben möchte. Wie ist dann nach aktuellen Recht die Vorgehensweise?

    Das Amt habe ich auch per Mail informiert. Mal schauen wann sich jemand meldet und was der Beamte/in mir an Lösungen bietet.

  • Wenn du den K98, der auf die WBK deines Arbeitskollegen läuft, verkaufen willst, muss dein Kollege diesen Verkauf abwickeln.
    Waffe verkaufen, Behörde über den Verkauf und den Käufer informieren und austragen lassen.
    Den finanziellen Teil müsst ihr unter euch regeln.
    Offiziell bist du nach meinem Dafürhalten nach dem Eintrag auf die WBK deines Kollegen nicht mehr der Eigentümer, sondern er.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Nein, er bleibt Eigentümer, der Jäger wird
    nur Besitzer.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die juristische Trennung zwischen Eingentum und Besitz verwischt hier.
    Da der (waffenrechtlich nicht berechtigte) Eigentümer ohne die Mitwirkung des (waffenrechtlich berechtigten) Bezitzers nicht handlungsfähig ist.

  • Der Eigentümer kann das Eigentum an jemand
    anderen übertragen der dann vom Besitzer die
    Übertragung des Besitzes verlangen kann.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Frage: Wenn ich den K98 nach, sagen wir mal, 5 Jahren zum Verkauf haben möchte. Wie ist dann nach aktuellen Recht die Vorgehensweise?


    Hallo,

    ich frage mich warum Du spekulieren möchtest, was in fünf Jahren ist?

    Rechtsgeschäfte verjähren in drei vollen Kalenderjahren. Ein Vertrag, den Du also 2021 abschließt verjährt am 31.12.2024!

    Damit ist der Freund in fünf Jahren Eigentümer, Besitzer und waffenrechtlicher Besitzer. Du hast in fünf Jahren keinen Herausgabeanspruch gegen Deinen Freund. Der Freund kann sich erfolgreich mit der Einrede der Verjährung gegen Deine Ansprüche wehren.

    Ich frage mich weiter, wie Du innerhalb der Verjährungsfrist Deine Rechte beweisen willst, wenn Dein Freund, was ich nicht hoffe, plötzlich stirbt.

    Gruß
    Viper

  • Wenn du sowieso vorhast das Ding zu verkaufen, dann mach das doch gleich jetzt, die Gewehre werden in dem Zustand nicht im Wert steigen, wirklich viel Wert sind die auch nicht.
    Dazu kostet der ganze ein/aus/umtragekram nur unnütz Geld.
    Das ist ein Minusgeschäft.
    Ich wie wahrscheinlich auch Andere bin Anfangs davon ausgegangen dass du die Gewehre aus sentimentalen Gründen behalten möchtest, was ja anscheinend nicht deine Priorität ist, als Geldanlage taugen die jedenfalls nicht.