Sharps Hinterlader mit Ladehülsen

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 9.196 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. August 2021 um 09:01) ist von erik_fridjoffson.

  • Es braucht kein Zundhütchen. Das Gesetz definiert "Munition" so:

    Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte

    1.1

    Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb)

    Um Patronenmunition besitzen zu dürfen bedarf es einer Erlaubnis. entweder den Munitionserwerbschein als Sammler oder die entsprechende WBK mit ggf. eingetragenem Munitionserwerb.

    Für alle anderen gilt das (W)affengesetz:

    Bei dem unerlaubten Besitz von Munition gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 2b Alt. 2 WaffG reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft.

    Das sind  

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  • Lass das bloß "IHN" nicht sehen...

    Und lass den Gesetzgeber nicht darauf kommen, dass die Sharps Gewehre quasi eine Lücke im Waffenrecht sind.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Um Patronenmunition besitzen zu dürfen bedarf es einer Erlaubnis. entweder den Munitionserwerbschein als Sammler oder die entsprechende WBK mit ggf. eingetragenem Munitionserwerb.

    Aber eben NICHT für die Waffen, die von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind. So steht es klipp und klar im Waffengesetz.

  • Du drehst es Dir so wie es Dir passt.

    Du darfst Kartuschen, Hülsen, Zündhütchen, Geschoße besitzen, aber kein Pulver solange Du den § 27 Schein nicht besitzt.

    Wenn Dir auf dem Stand fertig geladene Kartuschen (keine Patrone lt. Definition, da kein Zündhütchen) übergeben werden, darfst Du dort damit schießen...

    Allerdings darfst Du keine vorgeladenen Kartuschen oder auch sonstige Munition besitzen (da Du ja darauf beharrst, das die Kartusche eine Patrone darstellt) wenn Du den Stand verlässt. Das wäre eine Straftat nach dem aktuellen Gesetz...

    Hier mal ein Beispiel :

    https://www.natuerlich-jagd.de/news/anzeige-w…r-munition.html

    und hiermit gibt es dazu aus meiner Sicht nichts mehr zu sagen...

    Das sind  

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  • Und lass den Gesetzgeber nicht darauf kommen, dass die Sharps Gewehre quasi eine Lücke im Waffenrecht sind.

    Gesetzeslücke? Sehe ich nicht so. Der Gesetzgeber hat ja sogar die Zündnadelwaffen ganz bewusst frei erhältlich gemacht, und die sind nicht nur Hinterlader, sondern kommen auch ganz ohne Zündhütchen aus. Der Gesetzgeber war zumindest damals, als diese Ausnahmen von der Erlaubnispflicht definiert wurden, recht entspannt, was diese Waffen betrifft.

    Du drehst es Dir so wie es Dir passt.

    Ich sehe das ganz anders. Ich versuche nur, das Waffengesetz hinsichtlich einer interessanten Frage genau anzuwenden. Und das Ergebnis meiner aus meiner Sicht korrekten Analyse ist eben, dass nicht nur der Sharps-Karabiner frei ist - sondern auch die Munition dazu. Weil der Gesetzesgeber das eben so geregelt hat, im Waffengesetz selbst.

    Du dagegen machst Dir nicht einmal die Mühe, meine Analyse zu studieren, und argumentierst an der Sache vorbei. Du ignorierst den völlig eindeutigen Gesetzestext. Es gibt erlaubnispflichtige Munition - die für erlaubnispflichtige Waffen bestimmt ist - und erlaubnisfreie Munition, die für erlaubnisfreie Waffen bestimmt ist.

    Wenn sich ein Munitionshersteller entschließen würde, solche Munition gewerblich herzustellen und die dazu nötigen Zulassungsprozesse zu durchlaufen (Beschussamt), dann wäre diese Munition frei verkäuflich. Ansonsten bleibt nur die nichtgewerbliche Herstellung, und das darf jeder, der den entsprechenden Pulverschein hat. Bis auf das SP sind ja alle "Zutaten" frei, und nichtgewerbliche Munitionsherstellung ist ohnehin erlaubnisfrei - WENN man den Pulverschein hat.

    Zu Klarstellung: Ich habe nicht vor, mir solche Dinge zuzulegen. Es geht mir einfach nur um die rechtliche Beurteilung.

  • Gesetzeslücke? Sehe ich nicht so. Der Gesetzgeber hat ja sogar die Zündnadelwaffen ganz bewusst frei erhältlich gemacht, und die sind nicht nur Hinterlader, sondern kommen auch ganz ohne Zündhütchen aus.

    Stimmt nicht, Zündhütchen sitzt in der Patrone, deshalb die Nadel....

    oder meinst Du in der Patrone sitzt einer von Bärbocks Kobolden mit einem Feuerzeug...

    Auch bei Zündnadelgewehren ist das Pulver nicht frei zu erwerben, ebenso wie fertig geladene Patronen...

    Das sind  

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  • Was Zündnadelgewehre betrifft, so sind die mangels Nachbauten wahrscheinlich zu nischig, als dass es den Gesetzgeber kümmern würde.

    Die These von JMBFan finde ich interessant. Haben wir keinen Juristen, um das definitiv zu klären?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Stimmt nicht, Zündhütchen sitzt in der Patrone, deshalb die Nadel....

    Auch bei Zündnadelgewehren ist das Pulver nicht frei zu erwerben, ebenso wie fertig geladene Patronen...

    Natürlich, ich bezog mich hier auf die "Modernität" der Waffe. Ich sehe ein Zündnadelgewehr als technisch überlegen an, im Vergleich mit einem Perkussions-Sharps, eben WEIL hier kein Zündhütchen mehr aufgesetzt werden muss. Trotzdem sind Zündnadelwaffen frei, ganz bewusst auch Replikas. Das ist eben KEINE Gesetzeslücke, sondern erfolgte mit voller Absicht des Gesetzgebers.

    Meiner These nach sind auch fertig geladene Papierpatronen für freie Zündnadelwaffen frei erwerbbar.

  • Nicht übel.

    Dann bräuchte man noch einen Kufahl-Revolver und die Munition dafür.

    Obwohl... Der ist natürlich mehrschüssig...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Ich habe nur die Befürchtung, dass wenn JMBFan recht hätte, Hinterlader WBK-pflichtig werden könnten.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Jetzt muss man das Sprengstoffrecht noch prüfen

    ob es dort weitere Einschränkungen gibt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Laut Sprengstoffrecht ist es verboten, nicht klassifizierte Feuerwerkskörper herzustellen, aber das träfe ja nicht zu.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich entsinne mich dunkel daß es da nicht nur um Feuerwerk geht ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nicht übel.

    Dann bräuchte man noch einen Kufahl-Revolver und die Munition dafür.

    Obwohl... Der ist natürlich mehrschüssig...

    Das ist kein Problem, Zündnadelwaffen dürfen auch mehrschüssig sein und sind trotzdem frei. Die Einschüssigkeit ist nur bei Perkussionswaffen Bedingung.

    Jetzt muss man das Sprengstoffrecht noch prüfen

    ob es dort weitere Einschränkungen gibt.

    Kann ich mir nicht vorstellen. Hier geht es nicht um Sprengstoff, sondern um Munition für Schusswaffen, die mit denselben Ladungen und Geschossen amtlich beschossen worden sind. Anders würde es vielleicht aussehen, wenn man die 10fache Ladung nehmen würde und die Waffe dann zu einer Art Bombe werden würde (was aber bei Schwarzpulver sowieso nicht der Fall wäre).

    Aber die Ladehülsen für die Sharps erlauben keine Überladung. Die Pulvermenge ist begrenzt.

  • Ich habe nur die Befürchtung, dass wenn JMBFan recht hätte, Hinterlader WBK-pflichtig werden könnten.

    Weil wir das hier diskutieren? Wohl kaum. Wenn wirklich jemand auf die Idee käme, kommerziell hergestellte Sharps-Patronen anzubieten, dann vielleicht - WENN etwas damit passieren würde. Die Begrenzung auf frühe Modelle (vor 1870) verhindert "Modernisierungen".

    Der Kufahl-Revolver ist extrem selten und die wenigen noch erhaltenen Exemplare sind zum Schießen viel zu selten. Es hat ja mal ein paar Replkas gegeben in den 90ern, aber die waren handgemacht und beinahe ebenso teuer wie die Originale.

  • Weil wir das hier diskutieren?

    Nein, aber wenn es gerichtskundig werden würde.

    Gerichte sind ja Teil der judikativen Gewalt und können keine Gesetze erlassen. Sie können diese lediglich auslegen und anwenden. Gesetze können nur durch die legislative Gewalt geändert werden - in diesem Fall durch den Bundestag, abzusegnen durch den Bundesrat und die Regierung.

    Nehmen wir mal an, solche fertig geladenen Patronen für Sharps, Gallager, Smith und Co. würden plötzlich frei verkäuflich angeboten werden. Dann würde erstmal gar nichts passieren. Vielleicht würde irgendein Staatsanwalt irgendwann von selbst oder durch eine Anzeige auf die Idee kommen, dass dies illegal wäre und er würde ein Ermittlungsverfahren einleiten. Sollte dieses zu einer Anklage führen, dann würden die Richter wahrscheinlich das BKA um ein Gutachten bitten. Würde das BKA sich meiner Auffassung anschließen und die Patronen als "frei ab 18" definieren, dann würde dies sicher auf die Liste mit zukünftigen Änderungen im WaffG gesetzt werden. Ist es dann mal wieder soweit, zack, Gesetzesänderung. Wir reden hier von Jahren.

    Schneller würde es gehen, wenn etwas mit solchen Dingern passieren würde. Eine Schießerei eben. Sollte die Presse darauf anspringen, dann könnte das Gesetz auch schneller geändert werden. Aber eine Schießerei mit einer einschüssigen Waffe, die trotz Hinterlader-Technik vielleicht alle 30 Sekunden schussbereit ist? Kaum denkbar.

  • Nehmen wir mal an, solche fertig geladenen Patronen für Sharps, Gallager, Smith und Co. würden plötzlich frei verkäuflich angeboten werden

    Nehmen wir mal an, sie würden bei einer Hausdurchsuchung gefunden und der Betreffende bekommt im anschließenden Prozess bestätigt, dass er die Dinger zu recht besessen hat.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -