Info für alle Drohnenpiloten

Es gibt 169 Antworten in diesem Thema, welches 15.427 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. März 2021 um 02:51) ist von ArrisArcher.

  • Wie gesagt, der QR-Code ist ja nur der Link wo deine Daten nochmal drinn stehen, dann muss
    der Kontrollierende ncht erst umständlich suchen. Das mit dem QR-Code auf die Rückseite
    ist natürlich auch ne gute idee, darauf bin ich nich nicht gekommen :) Könnt ich aber noch
    nachholen, aber wozu? Ich bin bisher nie irgendwo kontrolliert worden wennich wo geflogen bin
    (Hauptsächlich Landschaft oder in Windparks). Mich zieht es nicht in die Stadt zum Fliegen
    wo die alle Nase lang ein Wutbüger vorbei kommt und die Polizei ruft :) Auf dem Land ist man
    da eher gechillt, man schaut eher mal interessiert zu. Hatte erst 2x nen Nögler, einmal bei der
    Aufnahme von einer Kirche wo der nachbar etwas meckerte (hatte dem Auftraggeber vorher gebeten
    das alles zu klären dass wir Aufnahmen für die Kirche machen) und dan auf der Baustelle wo der
    Passant erst fragte ob ich und mein Fotokollege von der Presse sind weil die Windräder ja nciht gebaut
    werden dürften und als ich das verneinte meinte der dass ich da wohl verbotenerweise Fliege.
    Ein paar klärende Worde für der brummelnd weiter :)

    Gruß
    Thomas

  • Moin Kopterfreunde
    So langsam habe ich den Durchblick verloren
    Reicht beim DJI Mini 2 eine Modellflugversicherung, oder benötige ich da auch schon einen Drohnenführerschein/Kenntnisnachweis/oä.?

    Gruß und Dank
    Doly

  • Wenn die wirklich nur 249g wiegt, reicht die Versicherung. Führerschein ab 250g Fluggewicht.

    Nicht ganz korrekt. Hier zu lesen:
    https://www.drohnen.de/33420/registri…hnenverordnung/

    "Ergänzende Info zur DJI Mini 2 und DJI Mavic Mini: Bei Drohnen mit einem Gewicht von unter 250 Gramm ist eine Befreiung von der Registrierungnur vorgesehen, wenn die Drohne keine Kamera besitzt oder den Spielzeugrichtlinien (EU 2009/48/EC) entspricht. Die DJI MINI Modelle besitzen aber eine Kamera und entsprechen außerdem laut DJI nicht den genannten Spielzeugrichtlinien. Daher ist auch für diese Drohnen trotz einem Gewicht von unter 250 Gramm eine Registrierung des Piloten gesetzlich vorgeschrieben!"

  • Trotzdem Danke dafür. Das mit der Registrierung hatte ich auch nicht auf dem Schirm. Das heißt ich muß irgendwo die Serienummer der Drohne hinterlegen damit man, im Schadensfall weiß, wem die Drohne gehört?

  • Nicht ganz. Du musst deine indviduelle Nummer an der Drohne befestigen.
    Die Drohne selbst wird nicht registriert.

    Allerdings müssen bestimmte Drohnen, soweit ich das verstanden habe,
    selbstständig deine Kennung aussenden. Die Mini fällt da nicht drunter.

  • Bei dem ganzen Heckmeck werde ich meine beiden Chinaclones der Mini bei nächster Gelegenheit als bewegliche Ziele verwenden.
    Noch einmal richtig Spaß haben und dann zusammenfegen! :D

  • Stimmt. Man muß als Person registriert sein und seine Personen-ID auf der Drohne haben.

    Welche SN die Drohne hat ist egal.

    Willkommen in Deutschland. Und wenn jetzt jemand sagt. Das ist aber EU und hat nichts mit Deutschland zu tun.

    Deutschland ist hier der Kriegstreiber bzw Gesetzestreiber.

    Und alle EU-Mitgliedsstaaten bedanken sich sicherlich dafür.

    Das Geilste. Man ist jetzt in einer Melk-Datenbank. Und das bietet Potential für weitere Verbote, Regelungen, Gebühren, ...

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Wäre doch sonst langweilig, oder.
    im Grunde ist die Idee ja nicht schlecht.
    Es gibt genug Idioten, die an Flugplätzen fliegen.
    es wäre schön, wenn man damit wenigstens die Spinner packen könnte.
    Aber dafür ist es halt Deutschland. Man hält sich mehr damit auf, die Guten zu erfassen und hat dann keine Zeit mehr, die Bösen zu packen.

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

  • Yup.

    Nö. Der Pilot muss sich registrieren, nicht seine einzelnen Drohnen.

    Die Drohne bekommt eine feuerfeste Plakette mit Namen und Adresse des Piloten. War aber schon lange so. Neuerdings ist die Plaketten-Kennzeichnung mit der elektronischen UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) die man bei der Registrierung erhält, erforderlich.

    Grüße - Bernhard

  • Hi Bernhard

    Die feuerfeste Plakette entfällt mit der neuen Drohnenverordnung. Schaden kanns
    nicht wenn Du eine dran hast und das Teil abstürzt. Ich mach meine auch nicht runter.
    Nebenher hab ich noch meine Kennung vom Bundesluftfahrtam dran welche ich für
    meine Ausnahmegenehmigung dran haben muss (nicht feuerst) und wenn ich die
    E-ID mal endlich habe kommt die auch mit ran.

    Die Funkkennung gibt es bis dato noch nicht so wie es gefordert wird da es noch
    keine Drohnen gibt die der neuen Drohnenverordnung entsprechen.
    Die Kennung wo man bei DJI einstellen kann ist NICHT die wo gefordert ist.

    Gruß
    Thomas

  • Dann präzisiere ich es gerne:

    Die Piloten-Registrierung ist IMMER erforderlich (auch in der Klasse C0), wenn der Copter Kameras oder Mikrofone an Bord hat. Da es kaum noch welche ohne gibt, ist eine Pilotenregistrierung praktisch obligatorisch. Copter-Plakette mit Angaben zum Piloten war und ist ab Klasse C1 (>250 g) Pflicht.

    Grüße - Bernhard

  • Die feuerfeste Plakette entfällt mit der neuen Drohnenverordnung.

    Und das ist eben falsch. Jeder Bestands-Copter ab 250 g muss nach wie vor eine Plakette haben mit Angaben zum Piloten (neuerdings reicht die e-ID). Darüber hinaus eine Fernidentifizierung wenn es ein neues Modell mit Klassenkennzeichnung ab C1 ist.

    Grüße - Bernhard