Alles anzeigenÄhm ... wieso sollte diese Ein-Rastung unter dem Handgriff irgendwie entscheidend für die Unterscheidung im WaffG sein
Der Unterschied besteht doch darin, dass eine durch Muskelkraft etc. eingebrachte Kraft gespeichert bzw. abrufbar gespeichert wird !
Dies geschieht weiter oben durch die Sperr- / Halte- Funktion beim Schloss / Trigger / Abzug einer AB, NICHT aber durch eine wie auch immer geartete Spann- / Nachlade- Funktion, welche bei den meisten AB‘s ja überhaupt nicht vorhanden ist ...
Ich kann mir zwar schon denken, wie Du das wahrscheinlich meinst, aber das passt leider nicht zum Wortlaut (Sinn / Auslegung) des Gesetzes
Die Adder / Cobra R9 etc. hat so gesehen zwar ZWEI Sperrvorrichtungen, diese die Du meinst, hält aber eben nicht die Sehne „fest“ !
Das Schloss einer normalen Armbrust ist GLEICHZEITIG die Sperrvorrichtung UND das Release. Man spannt die Armbrust und sie bleibt gespannt, weil die gespeicherte Energie durch eine Sperrvorrichtung erst freigesetzt wird wenn man den Abzug zieht. Man kann dann die Armbrust gespannt ablegen.
Bei einem Bogen, der MIT Release geschossen wird (oder bei einem Fenris), gibt es zwar den Abzug - aber NICHT die Sperrvorrichtung. Die Muskelspannung muss aufrecht erhalten werden, sonst wird die eingebrachte Energie SOFORT freigesetzt.
Die Cobra R Modelle trennen den Release-Teil (das Schloss mit Abzug) von der Sperrvorrichtung (dem Riegel unten). Wird diese Sperrvorrichtung entfernt, dann muss WIE BEI EINEM BOGEN die Muskelspannung aufrecht erhalten bleiben. Man kann die gespannte Waffe nicht ablegen, die Energie würde sofort freigesetzt und eben nicht gespeichert. Es handelt sich dann rechtlich NICHT MEHR um eine Armbrust.