ZitatWesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen,
soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den
Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.
Die Bestimmung legt der Hersteller oder Importeur fest.
Der Nachweis ist am einfachsten zu führen wenn es
drauf steht. Das ist alles.