Hallo zusammen,
mir viel heute ein kleines Gedankenexperiment ein, und würde gerne mal eure Meinungen dazu vernehmen.
Jäger ist im Besitz mehrer Waffen und Schalldämpfer. Darunter auch einige Sportlich nutzbare.
Er verstirbt, und vererbt einen Teil seiner Waffen sowie die dazugehörigen Schalldämpfer an einen Sportschützen mit WBK´s.
Erbtechnisch erstmal kein Problem. Entweder "Erben-WBK" ohne
Blockierung, oder auf die "normalen" mit evtl Bedürfnisnachweis für die
Munition vom Verband.
Aber wie sieht es Waffenrechtlich mit den Schalldämpfern aus? Einfach
auf "Erben-WBK", und wenn sportlich zugelassen (zb Ausland/Training),
nutzen?
Evtl diesen "blockieren"? Gibt es dafür überhaupt blockierungen?
Oder einfach mit auf die grüne WBK und wenn sportlich zugelassen (zb Ausland/Training), nutzen?
Vielen Dank fürs sachlich bleiben.