Hallo Gemeinde,
nachdem ich in der Suchfunktion hier bzw. im restlichen Internet nichts gefunden habe, mal eine Frage: Als stolzer Besitzer einer HW 100 in 5,5mm FAC (auf gelb; wen es für die Eintragung bei der Behörde interessiert: eine entsprechende Disziplin gibt es bei der DSU mit der DLG 1 oder DLG 2) möchte ich gerne, falls möglich, selbstverständlich gesetzestreu einen anderen Lauf einbauen.
Das Einbauen an sich ist wohl für geübte IKEA-Schrankwandzusammenbauer möglich (Die Axt im Haus ersetzt den Kaiserschnitt), und SWS oder andere bieten eine mannigfaltige Auswahl an Rohren feil (unterschiedliche Längen, Gewinde für Kompensatoren/Airstriper o.ä.). Allerdings wäre da noch die gesetzliche Komponente: Diese Wechselläufe werden alle als [F]-Läufe angeboten (was ja bei meiner Knifte nicht zutrifft), zudem zählt der Lauf m.E. als wesentliches Teil einer Waffe und darf daher nur vom Büchser getauscht werden. Aber: Wie schaut es mit der Stempelung aus? Und: Muss der Lauf gar beschossen werden, weil er nicht in einer [F]-Waffe betrieben wird?
Fragen, Fragen...
Ich weiß, dass ich mich hier mit typisch deutschen Problemen herumschlage- aber es muss ja alles seine Ordnung haben.
Ich freue mich über jede Antwort- auch wenn ich als Spießer ob der Gesetzeshörigkeit bezeichnet werde- ich würde das eher als Kompliment auffassen
Gruß vom Spocht
(HW 35, HW 77, HW 45, HW 100)