Anderer Lauf an HW 100 FAC (EWB)

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.139 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2020 um 22:18) ist von Ingo.M.

  • Hallo Gemeinde,
    nachdem ich in der Suchfunktion hier bzw. im restlichen Internet nichts gefunden habe, mal eine Frage: Als stolzer Besitzer einer HW 100 in 5,5mm FAC (auf gelb; wen es für die Eintragung bei der Behörde interessiert: eine entsprechende Disziplin gibt es bei der DSU mit der DLG 1 oder DLG 2) möchte ich gerne, falls möglich, selbstverständlich gesetzestreu einen anderen Lauf einbauen.

    Das Einbauen an sich ist wohl für geübte IKEA-Schrankwandzusammenbauer möglich (Die Axt im Haus ersetzt den Kaiserschnitt), und SWS oder andere bieten eine mannigfaltige Auswahl an Rohren feil (unterschiedliche Längen, Gewinde für Kompensatoren/Airstriper o.ä.). Allerdings wäre da noch die gesetzliche Komponente: Diese Wechselläufe werden alle als [F]-Läufe angeboten (was ja bei meiner Knifte nicht zutrifft), zudem zählt der Lauf m.E. als wesentliches Teil einer Waffe und darf daher nur vom Büchser getauscht werden. Aber: Wie schaut es mit der Stempelung aus? Und: Muss der Lauf gar beschossen werden, weil er nicht in einer [F]-Waffe betrieben wird?

    Fragen, Fragen...

    Ich weiß, dass ich mich hier mit typisch deutschen Problemen herumschlage- aber es muss ja alles seine Ordnung haben.

    Ich freue mich über jede Antwort- auch wenn ich als Spießer ob der Gesetzeshörigkeit bezeichnet werde- ich würde das eher als Kompliment auffassen :)

    Gruß vom Spocht

    (HW 35, HW 77, HW 45, HW 100)

    Vigilia pretium libertatis (lat., => "Vorbeugen ist besser als auf die Schuhe kotzen." Oder so- und nicht ganz so martialisch wie "Si vic pacem, para bellum")

  • Die Frage ist ob auf den Läufen ein :F: drauf ist?
    Das darf auf einer über 7,5j Waffe ja nicht drauf sein, müßte man also entfernen.
    Auch müssen "Wechselsysteme" für WBK Waffen in die WBK eingetragen werden, da ja WBK pflichtig.
    Sollte weder auf deinem Lauf noch auf dem :F: Lauf ein :F: drauf sein (ich weiß jetzt nicht wo die HW100 das :F: hat), was ich mir bei einem Kaltgaserlauf ohne Patronenlager auch vorstellen kann. Sollte ein Wechsel im gleichen Kaliber (ich gehe Mal davon aus dass das Kaliber in der WBK mit drin steht und nicht einfach Luftgewehr) zB. andere Länge, keine Probleme machen (ist dann ja nur ein Lauftausch/Reparatur.
    Bei anderem Kaliber muss nach meinem Kenntnisstand wieder eingetragen werden.
    Ja, wir sind in Deutschland, ich habe mich über das Bürokratentum/Kleinkariertheit auch schon oft geärgert, da wird vieles unnötig erschwert und ausgebremst/verteuert, aber das ist hier leider so.

  • Den Lauf tauschen darf man selbst, er wird ja nicht bearbeitet.
    Du darfst Ihn aber nur mit einer Erlaubnis erwerben.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Du kaufst bei Schneider o.ä. einen Lauf erlaubnisfrei ab 18 Jahre, da für „F“ Waffen bestimmt.
    Die Läufe sind nicht gekennzeichnet, lediglich mit einer Nummer versehen.
    Bei der Aufbewahrungsüberprüfung wird die Nummer in der WBK mit der Nummer auf dem System abgeglichen.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Wenn er den Lauf in eine WBK-Pflichtige Waffe einbaut ist
    die völlig unklare Bestimmung widerlegt => Erlaubnispflicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Zunächst mal danke für die Denkanstöße- ich hab mal kurz nachgeschaut: Ein [F] hat der Lauf nicht; bei den [F]-Waffen ist dieses m.E. nur auf dem Systemkasten, nicht aber auf dem Lauf.
    Konsequenz: Beim Hausbesuch von Dr. Ordnungsamt könnte beim Abgleich auffallen, dass die Nummer auf dem System zwar stimmt, aber eine andere ist als auf dem Lauf (falls dieser eine eingestempelt hat). Meiner hat eine eingestempelt (richtig, die vom System). Aber bringt mich das jetzt weiter?
    Gruß vom Spocht

    (HW 35, HW 77, HW 45, HW 100)

    Vigilia pretium libertatis (lat., => "Vorbeugen ist besser als auf die Schuhe kotzen." Oder so- und nicht ganz so martialisch wie "Si vic pacem, para bellum")

  • Für das Ordnungsamt zählt da nur das die in der WBK eingetragene Nr. irgendwo auf der Waffe zur Identifizierung zu finden ist, da reicht die auf dem System.
    Ob da nun ein 40 oder 60cm Lauf im eingetragenen Kaliber verbaut ist, ist denen schnurz, die Lauflänge steht nicht in der WBK.