Zahl der Kleinen Waffenscheine steigt

Es gibt 151 Antworten in diesem Thema, welches 17.831 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2020 um 12:42) ist von Esti.

  • Dann hätte man dir den Schein verweigern können. Aber in den Laden gehen und mit Knallpistole wieder rauskommen kann dir trotzdem keiner verwehren. Man überschätzt einfach den KW.

    Ging doch darum das der KWS eingezogen wurde und nicht die Pistole.
    War schlecht formuliert mit dem Recht eine Waffe zu Besitzen anstatt zu Führen.
    Aber falls "Die Rechte" wirklich eine verfassungsfeindliche Partei sein sollte, und er den gleichen Fragebogen wie ich ausgefüllt hat folgt logischerweise ein Entzug des KWS nach §5 WaffG
    LG.

    § 5 Waffengesetz:
    " (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,
    2. die Mitglied
    a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder
    der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
    b) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit des Bundesverfassungsgericht nach § 46 des
    Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,
    waren, wenn seit Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
    3. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung
    Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt
    haben, die
    a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
    b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche
    Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
    c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige
    Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

  • Nunja ... und welche Gefahr ist jetzt weniger geworden?

    Die Selbstgefährdung.
    Der fuchtelt jetzt wohl nicht mehr mit ner' Knallpistole in der Öffentlichkeit rum und läuft nicht mehr Gefahr deshalb "weggeknipst" zu werden. ;)

  • Keine. Wer mit einer Waffe Schindluder treiben möchte kümmert sich nicht um Gesetze.
    Wollte nur mal auf die Rechtliche Situation im Bezug auf WaffG und Verfassungsfeindliche Parteien anspielen, wobei ich wie gesagt "Die Rechte" nicht beurteilen kann.

  • Es geht um "Zuverlässigkeit" im Waffenrechtlichen Sinne.
    Bei der Zuverlässigkeit wird nicht nach KWS, WBK oder Waffenschein selbst unterschieden.
    Dort geht es dann um die einzelnen Bedürfnisse zur jeweiligen Erlaubnis.
    Zum KWS wird kein besonderes Bedürfnis vorausgesetzt.


    Im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit gibt es zwei Arten von Gründen diese als nicht gegeben zu werten.

    Das ist zum einen die regelmässige Unzuverlässigkeit,
    die immer dann vorliegt wenn es handfeste Belege gibt.
    (z.B. nicht Geschäftsfähig, Vorbestraft, usw.) Hierbei kann nicht widerlegt werden.

    Nachfolgend gibt es dann noch die vermutete Unzuverlässigkeit.
    Hier hat die Behörde einen gewissen Ermessens-Spielraum, es kann auch widerlegt werden.
    Allerdings muss man dazu Beweise, z.B. ein Gutachten, vorlegen.

    Im Klartext heisst das, die Waffenbehörde kann eine Erlaubnis auch widerrufen wenn zu vermuten steht das die Person nicht ausreichend Zuverlässig sein könnte.
    Aus dieser Ecke kommt auch die aktuell obligatorische Abfrage bei den Verfassungsschutz-Ämtern.
    Wenn hier Erkenntnisse vorliegen, kann auf bloße Vermutung hin die Waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen werden.

  • Da gibt es dann zwei Möglichkeiten:
    1. Der Antragsteller ist traurig, geht nach Hause und putzt seine Kallbumm und räumt sie in den Schrank
    2. Der Antragsteller macht alles, wie bisher, weil ihn Gesetze eigentlich gar nicht interessieren und wenn er erwischt wird, dann ist das eben Künstlerpech.

    Eine "Waffe" weniger ist das trotzdem nicht.
    Und genau DAS müsste man der breiten, nichtwissenden Bevölkerung mal klar machen.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Eine "Waffe" weniger ist das trotzdem nicht.

    Und genau DAS müsste man der breiten, nichtwissenden Bevölkerung mal klar machen.

    Mit welchem Ergebnis?
    Das zukünftig SSW nurnoch auf KWS mit Eintragung erwerbbar sind?

    Schwer zu glauben das die Allgemeinheit sich damit abfindet,
    das Kriminelle sich nicht an Gesetze zum Umgang mit freien Waffen halten,
    ohne bei dem Besitz Einschränkungen zu fordern.

  • Das zukünftig SSW nurnoch auf KWS mit Eintragung erwerbbar sind?

    Sag' das mal nicht zu laut. :whistling:
    Für völlig unvorstellbar halte ich das inzwischen auch nicht mehr.

  • Vollkommen falsch verstanden.
    Ich hab aber das Gefühl, dass es nur so verstanden werden will.
    Also ist das Thema für mich erst mal geschlossen.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Die Prognose hatte ich bereits vor Monaten...und sie wird kommen.
    Kauf einer SWS dann über Kopie oder Vorlage des KWS.

    Den Verdacht äußere ich auch schon des längeren.

    Kommt garantiert! =O

    Deshalb jetzt eindecken, „Besser haben als Brauchen!“. :D

    „Besser haben als Brauchen“!

    Mors ultima linea rerum est

  • Bin mit Der Rechten nicht auf dem Stand was Parteiprogramm etc. angeht.
    Ich musste damals beim Antrag aber angeben das ich kein Mitglied in einer Verfassungsfeindlichen Organisation bin oder so ähnlich.

    In welchem Bundesland, Landkreis?

    Also in Südhessen, Landkreis Darmstadt-Dieburg wird so etwas nicht nachgefragt im Antrag.

    Gruß Z-MANN

    „Besser haben als Brauchen“!

    Mors ultima linea rerum est

  • Das kommt wieder...und wird umgesetzt. Ich würde jetzt einfach den KWS beantragen...wer's braucht. Habe ich auch...brauchen? Hmm...eigentlich nicht.
    Evtl. braucht man ihn doch mal...keine Ahnung. Jedenfalls kann ich meine Knifte bei Silvester ohne Köfferchen transportieren. Schon mal ein Vorteil :D
    Was man hat, hat man.