Dann hätte man dir den Schein verweigern können. Aber in den Laden gehen und mit Knallpistole wieder rauskommen kann dir trotzdem keiner verwehren. Man überschätzt einfach den KW.
Ging doch darum das der KWS eingezogen wurde und nicht die Pistole.
War schlecht formuliert mit dem Recht eine Waffe zu Besitzen anstatt zu Führen.
Aber falls "Die Rechte" wirklich eine verfassungsfeindliche Partei sein sollte, und er den gleichen Fragebogen wie ich ausgefüllt hat folgt logischerweise ein Entzug des KWS nach §5 WaffG
LG.
§ 5 Waffengesetz:
" (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,
2. die Mitglied
a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder
der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
b) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit des Bundesverfassungsgericht nach § 46 des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,
waren, wenn seit Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
3. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung
Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt
haben, die
a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche
Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige
Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.