Guten Tag , leider habe ich in der Suche nichts gefunden.
Die Herstellung und der Handel einer Armbrust unterliegt keiner Lizenspflicht , doch wie sieht das mit der Haftung aus?
Wenn ich eine Mittelalterliche Holzarmbrust baue und sie mir jemand abkauft , und sagen wir mal der Federstahlbogen bricht und sich jemand
daran verletzt in wie weit kann ich dafür haftbar gemacht werden?
Besteht eine Garantie Pflicht und was ist mit Zertifizierungen wie Ce oder Tüv?
und wenn man sie nur als Replika für Deko zwecke verkauft fällt das , was eventuell anfällt dann weg?
Und was ist mit einer Armbrust die mit Hilfe von einem Elektromotor gespannt wird , ist dies erlaubt ?
Vielen dank falls jemand diese fragen beantworten kann
MfG
Kamelkor