Dekowaffen und deren Teile

Es gibt 87 Antworten in diesem Thema, welches 12.516 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. September 2020 um 22:41) ist von gilmore.

  • Ja, aber das Gesetz diesbezüglich ist ja noch gar nicht da und deswegen kann noch keiner rechtsverbindliche Aussagen machen.
    Daher sind - zumindest theoretisch - immer noch Änderungen möglich. Daher müssen wir abwarten was in Kürze schriftlich vorliegt, auch wenn Änderungen vom bekannten Entwurf kaum noch zu erwarten sind.
    Aber Eile ist ohnehin nicht nötig, wie der SB das ja richtig ausführte. Es bleibt ja ein Jahr Zeit zu klären, ob der eigene Bestand betroffen ist und wie man dann entsprechend zu handeln hat.

    Ich habe gerade die "Technische Spezifikationen für die Deaktivierung von Feuerwaffen, L 333/66", mit Stand vom 19.12.2015 gefunden. Demnach wird es auch weiter Dekowaffen aus Vollautomaten geben. Aber dessen Deaktivierung ist umfangreicher.

    Was diese Bescheinigung angeht, so ist diese auch als Muster aufgeführt.

    Siehe Anhang

  • Auch wenn ich mich jetzt mit dieser Frage unsterblich blamiere:

    Kann man an der Stempelung erkennen, ob es sich um eine Alt-Dekowaffe oder alte Salutwaffe handelt?
    Bisher habe ich nichts Aussagekräftiges gefunden.

    Ein früherer Nachbar, das muss Ende der 1980er gewesen sein, zelebrierte Silvester mit Salutgewehren.
    Zwei davon sind mir noch in Erinnerung geblieben:

    Ein Mauser Karabiner, der oben im Lauf eine große gefräste Öffnung hatte. Über die regte sich der Nachbar immer auf, weil damit die schöne Optik verhunzt und es meilenweit als "kastrierte" Waffe erkennbar war.

    Sein ganzer Stolz war dagegen ein Salutgewehr aus der Kaiserzeit . Denn da waren die Bohrungen/Öffnungen "unsichtbar" unter einem Laufmantel angebracht (Gewehr 88?) .

    Haben alte Salutwaffen also entsprechende Stempelungen, die sie von Alt-Dekowaffen (mit z.B. BKA-Raute) unterscheiden?
    Beschusszeichen, zu verwendende Kartuschenmunition oder Ähnliches?

  • Kann man an der Stempelung erkennen, ob es sich um eine Alt-Dekowaffe oder alte Salutwaffe handelt?

    Meinst du die Unterscheidung zwischen Deko- und Salutwaffen? Dekowaffen "können" nix, Saluwaffen bleiben schussfähig, jedoch nur mit Kartuschenmunition, also Platzpatronen.

    Ein Mauser Karabiner, der oben im Lauf eine große gefräste Öffnung hatte. Über die regte sich der Nachbar immer auf, weil damit die schöne Optik verhunzt und es meilenweit als "kastrierte" Waffe erkennbar war.

    Früher gab es mehr Freiheiten eine scharfe Waffe entsprechend umzubauen. Da lag es auch an der Kunst, diese Abänderungen möglichst unsichtbar zu gestalten. Das konnten einige Büchsenmacher eben auch besser.

    Sein ganzer Stolz war dagegen ein Salutgewehr aus der Kaiserzeit . Denn da waren die Bohrungen/Öffnungen "unsichtbar" unter einem Laufmantel angebracht (Gewehr 88?) .

    Oder war das ein Dekoumbau? Heute sind u.a. kalibergroße Bohrungen im Lauf notwendig. Bei einem Karabiner kann man diese gut unter dem Handschutz verbergen. Prinzipbedingt geht das halt nicht, wenn der Lauf unverkleidet ist.

    zu verwendende Kartuschenmunition oder Ähnliches?

    Auf Salutwaffen sollte die neue Munitionsbezeichnung drauf stehen.

  • das gewhr 88 in salut hatte ich , da war der lauf 6 c, hinterm pattronenlager komplett abgesägt. den gabs gar nicht mehr.

    das gewhr hat ein aüßeres laufgehäuse , was aussen an das sytem geschraubt ist . daher sieht man den fehlen lauf gar nicht....

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Kann man an der Stempelung erkennen, ob es sich um eine Alt-Dekowaffe oder alte Salutwaffe handelt?

    Nein, bei alten Umbauten ist das nicht zu erkennen.
    Für Salut-Umbauten gibt es schon länger die BKA-
    Stempel, daran sind die erkennbar. Vorher umgebaute
    Waffen sind nicht erkennbar.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Er fragt ja nach dem Unterschied der Bestempelung zwischen Deko und Salut.
    So genau weiß ich das gar nicht. Bei Deko bleiben die originalen Stempel erhalten, jedoch kommt die BKA Raute bzw. nun das EU.... dazu.
    Bei Salut müsste doch die neue Munitionsbezeichnung drauf, wie die alte dann in Folge ausge-x't werden muss. Beim neuen Kal. über 6 mm zusätzlich neuen Beschuss.

  • In den letzten Jahren schon, früher nicht.
    Vor 1970 gab es gar keine Vorgaben, da hat
    der Büchsenmacher das halt so gemacht wie
    er gemeint hat. Neu beschossen wurde auch
    nicht.
    Dann kamen sehr viele kleine Änderungen, die
    nachzuvollziehen dauert Tage.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nun denn, Salutwaffen gehören nun zur sterbenden Klasse. Künftig wird wohl kaum eine Privatperson dafür ein Bedürfnis bekommen. Fraglich ist ja im Moment noch der Bestand.

  • Großes Danke! Ihr habt mir damit schon sehr weiter geholfen. :thumbup:

    Dann sollten unkundige Alt-Dekowaffenbesitzer im Zweifel vorab klären, was für ein "Schätzchen" im Haushalt vorhanden ist. Bevor die gemeldete "Deko" sich in der Amtsstube als bedürfnisträchtige Salutwaffe entpuppt. Und der SB Theater macht, weil der Antragsteller selbst nicht beruflich Theater spielt oder Filme dreht.

    Da bin ich froh, dass meine CO2-Westernwaffen neueren Datums und alle Kaufbelege vorhanden sind.

    Und noch was gelernt:
    Der "Stolz des Nachbarn", das kastrierte Gewehr 88, hat also nicht einmal mehr einen echten Lauf unter dem Mantel gehabt... =O
    Ob er das damals gewusst hat, als er so über den sichtbar durchbohrten Mauser schimpfte? :D

  • Ich glaube auch, Salutwaffen aus höherwertigen Gewehren sind eher selten.
    Wesentlich weiter verbreitet sind da Dekowaffen aus MG42, AK47 , etc.
    Und die waren mal richtig teuer.

    Da würde so mancher Besitzer schon gern bald wissen, was er damit anstellen soll.

    Ein MG42 lässt sich auch nicht eben mal "verschwinden".

    Und ich denke, Die Leute, die sowas als Sammelobjekt haben, sind nicht grad scharf drauf, erstens vielleicht eine illegale Waffe zu haben und zweitens, daß das teure Stück in Prinzip nichts mehr wert ist, weil unveräußerbar.

    Ich habs schon mal geschrieben, damals mit den LEP-Umbauten war das bei so manchen Sammlern eine Vermögensvernichtung in größerem Ausmaß.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Hier mal was anderes, als nur Spekulation.
    Das BMI benennt es klar bei neuen EU Dekos nach der neuetsten Verordnung 337/2018

    Das was der Sachbearbeiter von El Tadeshi da schrieb, stimmt so auch nicht.

    Besitz solch aktueller Dekos vor 1.9.20 und somit nach dem 1.9.20 NICHT anzeigepflichtig.
    Erwerb NACH dem 1.9.20 ANZEIGEPFLICHTIG, genauso wie Überlassen und Verlust von Waffe und/oder Zertifikat.

    Was glaubt Ihr, warum Zib gerade soviele Neu EU Dekos vor dem 1.9. verscheuert ;)

    Siehe Seite 10 im verlinkten PDF des BMI:

    https://www.bssb.de/bssb/sport/202…sgesetz_002.pdf


    Freie Teilesätze - Quasi VERBOTEN - Siehe BKA Richtlinie.


    Alles andere - Pre EU bei ehemaligen Vollautomaten - wahrscheinlich verboten! siehe BKA Leitfaden. Es gibt da zuviele wesentliche Teile.

    Mit den PRE EU Dekos OHNE KwKg, die aber ein Beschusszeichen aufweisen, ist das was anderes - Bestandsschutz.

    Ansonsten müssen aber schon bereits nach der "alten" EU Verordnung 2015/2403 deaktivierte Waffen nach dem 1.9.20 gemeldet werden. Besitz, Erwerb, Verlust, Überlassen - dazu markiert:

    .... Bislang waren unbrauchbar gemachte Schusswaffen vom Anwendungsbereich der Regelungen über Feuerwaffen nach der Richtlinie 91/477/EWG ausgenommen. Auch im deutschen Recht waren nach bisherigen nationalen Standards unbrauchbar gemachte Schusswaffen vom Waffengesetz ausgenommen. Die Richtlinie 91/477/EWG stuft nun Feuerwaffen, die gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 (Deaktivierungsdurchführungsverordnung) unbrauchbar gemacht wurden, als mindestens meldepflichtige Waffen der Kategorie C ein. Diese unbrauchbar gemachten Schusswaffen müssen künftig also registriert und Überlassen und Erwerb dieser Schusswaffen mindestens anzeigepflichtig gestellt werden. .....


    Lest mal hierzu Tactical Dads "Vermutungen:

    https://www.tactical-dad.com/waffen/dekowaf…n-waffengesetz/

    3 Mal editiert, zuletzt von boltface (17. August 2020 um 22:40)

  • Das ist schon griffiger, lässt aber immer noch massig Raum für Fragen.
    Selbst Tactical Dad kann in einigen Bereichen nur spekulieren.

    Abgesehen davon, dass das Deutsche Waffenrecht zu den Top Ten der handwerklich stümperhaften, unverständlichen und blindlings aneinander geflickten Paragrafen-Dschungeln der Welt gehört...

    Das verlinkte Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration
    zeigt den Stand vom 05.08.2020 an.
    Auf der Titelseite ist groß ein Link zum Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
    Wenn ich den Link öffne, kommt die aktuelle Seite des Bundesministeriums:

    "Uups, diese Seite ist leider nicht auffindbar." 8o

    Vollprofis... oder die konnten ihre handschriftlichen Notizen auch nicht mehr entziffern, wie bei den Corona-Grenztests... :thumbdown:


  • Ich habe nochmals nachgehakt zwecks Vollautomaten die Dekowaffen sind. Folgende Antwort habe ich erhalten.

    "Sehr geehrter Herr ...,


    unsere Ausführung gilt so auch für Vollautomaten und ehemalige Kriegswaffen, da diese im Sinne des Waffengesetzes als sog. Alt-Dekowaffen eingestuft werden. Entsprechend sind keine Maßnahmen Ihrerseits erforderlich, solange sich die Waffe weiterhin in Ihrem Besitz befindet. Erst sobald ein Besitzwechsel ansteht sind die erhöhten Anforderungen der EU-Verordnung und des neuen Waffengesetzes anzuwenden.

    Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich für Dekorationswaffen, also nach gültigen deutschen Maßstäben unbrauchbar gemachte Waffen die Ihre Waffeneigenschaft gänzlich verloren haben, gilt. Salutwaffen sind anders zu behandeln. Da diese nun anhand der Ursprungswaffe eingeordnet werden, werden Salutwaffen von Kriegswaffen in der Regel in die Kategorie A eingeordnet und gelten somit als verbotener Gegenstand.


    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag"

    "Cogito ergo sum" René Descartes

    ----------------------------------------------------

    You gotta pay to play, if you want

  • Das bestätigt aber auch, dass auch ein privater Besitzerwechsel von Alt-Dekowaffen offiziell nicht mehr möglich ist. Das ist insofern interessant, weil eine Überlassung an andere in keinster Weise kontrolliert werden kann. Lediglich öffentliche Verkaufsanzeigen von Dekowaffen ohne EU-Zertifikat dürften in Kürze nicht mehr erscheinen.
    Weiterhin bin ich gespannt, was mit Salutwaffen in Sachen Bedürfnis passieren wird.

  • Interessant wird es bei Dekowaffen wenn man erbt oder vererbt....

    Das müsste auch unter Bestandschutz fallen, alles andere wäre Enteignung.

    Dazu auch lustig das eine Dekowaffe ohne jegliche Waffeneigenschaft gar keine Waffe mehr ist....

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Die Waffeneigenschaft ist lediglich nach aktuellem Recht vollständig erloschen.
    Nach neuem Recht jedoch nicht. Der Bestandsschutz erduldet diese Diskrepanz.

    Bis zum Besitzerwechsel, dann muss "nachdeaktiviert" werden.
    Ich vermute stark, dass dies auch im Erbfall (bei offizieller Meldung, welche man sich verkneifen kann *hust*) zutrifft.

    Spätestens in 50 Jahren, wenn die nächste Generation den Altdekokram erbt, kommt man jedoch in Erklärungsnöte, wenn man behauptet die Alt-Dekowaffe noch "damals regulär erworben" zu haben.