Ja, aber das Gesetz diesbezüglich ist ja noch gar nicht da und deswegen kann noch keiner rechtsverbindliche Aussagen machen.
Daher sind - zumindest theoretisch - immer noch Änderungen möglich. Daher müssen wir abwarten was in Kürze schriftlich vorliegt, auch wenn Änderungen vom bekannten Entwurf kaum noch zu erwarten sind.
Aber Eile ist ohnehin nicht nötig, wie der SB das ja richtig ausführte. Es bleibt ja ein Jahr Zeit zu klären, ob der eigene Bestand betroffen ist und wie man dann entsprechend zu handeln hat.
Ich habe gerade die "Technische Spezifikationen für die Deaktivierung von Feuerwaffen, L 333/66", mit Stand vom 19.12.2015 gefunden. Demnach wird es auch weiter Dekowaffen aus Vollautomaten geben. Aber dessen Deaktivierung ist umfangreicher.
Was diese Bescheinigung angeht, so ist diese auch als Muster aufgeführt.
Siehe Anhang