Neues Waffengesetz: Verkündet

Es gibt 790 Antworten in diesem Thema, welches 87.536 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2022 um 21:28) ist von pandur.

  • Bei Ford kannst du das ja schon manuell einschalten.
    Wenn du da den Tempomat hast, kannst du auch einen Tempobegrenzer aktivieren. Der das über Verkehrszeichenerkennung automatisch steuert. Da fährste dann nur 3km/h schneller, laut Tacho.
    Ist tatsächlich sehr angenehm. Aber aufgezwungen haben möchte ich es nicht.

    AUSSER wenn jmd die Nebelschlussleuchte anmacht. Da könnt ich immer ausflippen wenn so ein Honk mit 120 über die AB fährt, und jeden hinter sich blendet, weil mal 3 kleine Nebelschwaden so getan haben, als würden sie die Sicht behindern. Da würde ich es mir tatsächlich wünschen.

  • Bei Ford kannst du das ja schon manuell einschalten.
    Wenn du da den Tempomat hast, kannst du auch einen Tempobegrenzer aktivieren. Der das über Verkehrszeichenerkennung automatisch steuert. Da fährste dann nur 3km/h schneller, laut Tacho.
    Ist tatsächlich sehr angenehm. Aber aufgezwungen haben möchte ich es nicht.

    AUSSER wenn jmd die Nebelschlussleuchte anmacht. Da könnt ich immer ausflippen wenn so ein Honk mit 120 über die AB fährt, und jeden hinter sich blendet, weil mal 3 kleine Nebelschwaden so getan haben, als würden sie die Sicht behindern. Da würde ich es mir tatsächlich wünschen.

    ????????????????????????

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • In der Tat ist das mit 4,5 mm Diabolos nicht realistisch möglich. Zum einen fliegen Diabolos jenseits der Schallgeschwindigkeit nicht mehr sehr gut und zum anderen würde der dazu nötige Druck das Geschoss noch im Lauf auseinanderreißen.

    Deshalb arbeiten solche überstarken Luftdruckwaffen mit großen Kalibern. Das stärkste "Texan" verschießt halbzöllige Geschosse (.510"). Die Fa. AEA hat sogar ein Modell namens "Zeus" im Programm, das mit .72" Geschossen 2000 Joule erreicht.

    Dann müßte man also nur Großkaliber Luftgewehre verbieten?

    Bei einem Kaliber .510 rollen die Kugeln mit 7,5J fast nur noch aus dem Lauf. Damit wäre die Absicht des Verkäufers klar.
    Wenn ich richtig gerechnet habe, sind es ca. 27m/s bei einer 300 Grain (19,5g) Kugel.

  • AUSSER wenn jmd die Nebelschlussleuchte anmacht. Da könnt ich immer ausflippen wenn so ein Honk mit 120 über die AB fährt, und jeden hinter sich blendet, weil mal 3 kleine Nebelschwaden so getan haben, als würden sie die Sicht behindern. Da würde ich es mir tatsächlich wünschen.

    Führerschein abnehmen ! Mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
    Helferlein wäre wenn dieser Schalter auf den Tempomat wirken würde...Leider Fehlanzeige.

    Aber "back topic"
    Wenn ich hier ganz allgemein im Forum diverse Posts lesen, muss ich im stillen denken "kleiner Waffenschein" ist Blödsinn, kleine Sachkunde wäre besser.

  • Man sollte wieder mal eine Anhebung der Joulegrenze fordern.
    30J würden ja erstmal reichen...
    Und ein Mindestalter von 25 Jahren für alles mit mehr als 7,5J.
    Darüber ließe sich doch bestimmt reden.

  • Na weil 7,5J für größere Distanzen einfach zu wenig sind, je nach Kaliber auch schon ab 15m.
    Davon abgesehen, macht eine etwas höhere Durchschlagkraft ja auch jede Menge Spass beim Plinken.

  • Und warum sollte man das in dem Zug nicht auch ändern?

    Also für draussen wären 30J wohl (ohne Schießstand) zu gefährlich und für drinnen braucht man wohl eine Art Schiessstand, damit einem die Kugeln nicht lebensgefährlich um die Ohren fliegen, könnte ich mir vorstellen.

    Wenn ich sehe was meine kleinen Stahl BBs mit weniger als 7,5J so alles anrichten können.....

  • Halte ich nicht für zu gefährlich bei der aktuellen Gesetzgebung. Das Geschoss darf das Grundstück ja nicht verlassen können, und dann muss man eben dafür Sorge tragen und gut ist.

  • Halte ich nicht für zu gefährlich bei der aktuellen Gesetzgebung. Das Geschoss darf das Grundstück ja nicht verlassen können, und dann muss man eben dafür Sorge tragen und gut ist.

    Zunächst einmal ist alles über 7,5 Joule außerhalb zugelassener Schießstände generell nicht erlaubt. Das würde sich auch bei einer Anhebung der Grenze nicht ändern. Wahrscheinlich wird dann eher diese Ausnahme auf <0,5 Joule abgesenkt.

    Zum anderen ist die Forderung nach KANN praktisch nur in geschlossenen Räumen gegeben wo 7,5 Joule absolut ausreichend sind. Ansonsten müsste man großzügig blenden anbringen oder bräuchte ein Grundstück wo man in jede Richtung 250m bis zur Grundstücksgrenze hat.

  • ...Verletzungsgefahr zu hoch...
    Darüber kann ich eigentlich nur lachen,
    vergleicht man das mit einem Fahrzeug.

    Oder noch besser mit einer Leiter im Haushalt.

    Laut Statistik der Berufsgenossenschaften ereignen sich in Deutschland jährlich 180.000 Leiterunfälle. Davon etwa 50.000 im Privatbereich.
    Quelle: https://leikosi.com


    Zunächst einmal ist alles über 7,5 Joule außerhalb zugelassener Schießstände generell nicht erlaubt. Das würde sich auch bei einer Anhebung der Grenze nicht ändern

    Doch, man würde diese Grenze von 7,5J auf z.B. 30J ändern. Oder Denkfehler?
    Suche 7,5J ersetze durch xxJ

  • @NCC-1701-D
    Das muss man ja auch schon jetzt so machen. Blenden anbringen und schießt aus einem Gebäude am besten wieder in ein Gebäude. Ansonsten macht sich eben eine große Holzbeuge mit Holzvertäfelung gut und einem Kugelfang in einer großen Holzkiste, da geht kein Querschläger raus.
    Oder in ne Halle...