http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf
Da findet man zum freien Besitz von Schreckschusswaffen:
b) die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungs-richtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Be-sitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat;“.
Heißt das nicht:
Bye bye PTB-Vorgaben? Sofern die SSW in einem anderen EU-Land legal ist?