Waffentransport und annehmen einer Waffe

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 4.600 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. April 2020 um 10:34) ist von Mr.EK.

  • Der Gesetzgeber sieht den DIREKTEN Weg von daheim zum Schießstand vor, ohne Umwege.
    Ein Empfang an der Arbeitsstelle ist nicht der direkte Weg.
    Viele Kurierdienste lehnen die Übergabe am Arbeitsplatz sogar ab.
    Wenn Du die Waffe nicht daheim in Empfang nehmen kannst, lass sie in einem Waffengeschäft hinterlegen.

    Und manche Fragen sollten einfach nicht in einen öffentlichen Forum zu finden sein!

    Gruß Toto

  • Lesen wir doch einfach mal nach:

    Zitat

    WaffG § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
    ...
    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

    Weil die Interpretationen dieser Vorschrift sehr unterschiedlich
    ausfallen lesen wir im Kommentar zum WaffR weiter:

    Zitat

    Die Nrn. 1 und 2 der Vorschrift in der Fassung seit der Novelle 2002 entsprechen im Wesentlichen dem § 35 Abs. 4 Nr. 2 lit. b und lit. c WaffG 76. Die jagdrechtlich relevante Privilegierung (§ 35 Abs. 4 Nr. 2 lit. a WaffG 76) regelt § 13 Abs. 6 WaffG (siehe dort). Allerdings wird in diesen Fällen nun die Freistellung von der Waffenscheinpflicht zusätzlich davon abhängig gemacht, dass ein Bedürfnis (§ 8 WaffG) zum Führen der Schusswaffe im fremden Besitztum vorliegen oder ein Zusammenhang damit bestehen muss.

    Ein solches Bedürfnis wird nur ausnahmsweise gegeben sein. Mit dieser Ergänzung soll einer missbräuchlichen Verwendung von Schusswaffen begegnet werden. In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Waffenbesitzkarteninhaber (auch Sportschützen) gelegentlich im Rahmen beruflicher oder nebenberuflicher Tätigkeiten (z. B. als Geschäftsführer, Pförtner oder Kellner in Nachtlokalen) ihre Schusswaffe innerhalb der Betriebsstätte mit Einwilligung ihres Arbeitgebers (Hausrechtsinhabers) bei sich getragen haben.

    Diese Bestimmung privilegiert den Transporteur von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen unter Berücksichtigung des vom Beförderungsvorgang umfassten Zweck oder des bestehenden Zusammenhanges mit diesem.

    Unter „von einem Ort“ ist der Ausgangsort und unter „einen anderen Ort“ der Zielort des Transports zu verstehen. Letzterer kann im Falle des Zurückbringens mit dem ursprünglichen Ausgangsort identisch sein.
    Am Ausgangsort muss der Handelnde Inhaber des Hausrechts sein oder an diesem partizipieren, sodass ein „Führen“ begrifflich nicht gegeben ist.
    Am Zielort (der auch eine Schießstätte sein kann) bedarf es der Einwilligung dessen, der dort das Hausrecht ausübt und damit die Bedingung für ein waffenscheinfreies Führen schafft. Ein solcher Vorgang wird in der Literatur auch als „Inselverkehr“ bezeichnet.
    Ein von „seinem Bedürfnis umfasster Zweck“ (vgl. BT-Drucks. 14/7758, S. 60) wird stets anzunehmen sein, wenn der Erwerber und der Berechtigte (derjenige, in dessen Waffenbesitzkarte die Schusswaffe eingetragen ist), denselben oder vergleichbaren Interessen nachgeht. Der vom Bedürfnis umfasste Zweck ist bei Jägern die Jagdausübung oder das Training im jagdlichen Schießen einschließlich der Teilnahme an jagdlichen Schießwettkämpfen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG), bei Sportschützen der Schießsport (vornehmlich nach Maßgabe des Abschnitts 3 der AWaffV), bei Waffensammlern die Sammlertätigkeit und bei Waffensachverständigen die ihnen erlaubten Aktivitäten.

    Dem ist zu entnehmen daß sich die Vorschrift auf völlig andere
    Tatbestände als den zulässigen Erwerb mit einem Umweg bezieht.
    Enger als der Gesetzgeber muss die Vorschrift niemand auslegen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Sportlich ist es genauso, wie jagdlich.Wenn du auf einen Wettkampf mit Übernachtung fährst, musst du genauso lagern, wie wenn du ein Hotelzimmer für die Jagd buchst.
    Einzig für den direkten Weg zur Jagdausübung von zuhause ins Revier ist die Gesetzgebung locker umd verlangt nur den ungeladenen Transport, aber ohne Behältnis.

    Exakt so ist es. Außer auf dem Weg zur direkten Jagdausübung ist alles gleich.
    Beim Annehmen am Arbeitsplatz sehe ich auch kein waffenrechtliches Problem. Der Kurier darf nur Dir gegen Perso das Paket aushändigen. Wenn Du danach nach Hause fährst, sollte das kein Problem sein.
    Das Problem wäre theoretisch eher ein arbeitsrechtliches, wenn der Arbeitgeber die Annahme privater Pakete oder Waffen nicht erlaubt.

  • .
    Dem ist zu entnehmen daß sich die Vorschrift auf völlig andereTatbestände als den zulässigen Erwerb mit einem Umweg bezieht.
    Enger als der Gesetzgeber muss die Vorschrift niemand auslegen.

    Zustimmung!


    Außerdem muß man nicht den direkten Weg von zu Hause zum Schießstand nehmen.
    Der Weg muß dem Bedürfnis entsprechen. Wenn ich also auf dem Weg zum Schießstand einen Umweg zu einem Schützenkameraden mache, der sich die Waffe mal zu Hause anschauen möchte, weil er sie evt. erwerben möchte, oder weil er Hilfe beim Einstellen der Visierung geben möchte, dann entspricht das dem Bedürfnis meiner Meinung nach.

  • Danke NC9210, für die Mühe den Text zu suchen und hier einzustellen.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Kleine Pausen sind beim Waffentransport schon erlaubt, etwa ein Halt an der Raststätte bei längeren Wegen. Nur für längere Zeit darf man die Waffe nicht unbeaufsichtigt im Wagen lassen. Kurz beim Bäcker reinspringen dürfte kein Problem darstellen, ein ausgedehnter Wocheneinkauf schon eher.
    Vor allem darf aber die Waffe nicht von aussen sichtbar sein.


    Hallo,

    wenn jemand bei deiner kurzen Pause deinen Wagen aufgebrochen und die W. geklaut hat, hast du ein Problem, das ich nicht haben möchte. In solch einer Angelegenheit gibt es ein Urteil, das nicht gut ausging. Der Tatrichter sah die Sache sehr eng.


    Zustimmung!

    Außerdem muß man nicht den direkten Weg von zu Hause zum Schießstand nehmen.
    Der Weg muß dem Bedürfnis entsprechen. Wenn ich also auf dem Weg zum Schießstand einen Umweg zu einem Schützenkameraden mache, der sich die Waffe mal zu Hause anschauen möchte, weil er sie evt. erwerben möchte, oder weil er Hilfe beim Einstellen der Visierung geben möchte, dann entspricht das dem Bedürfnis meiner Meinung nach.

    Leute ihr seid gerade dabei auszuloten was noch gehen könnte und was nicht. Der direkte Weg zur Insellösung ist ja wohl klar. Umwege dürften, wenn etwas überprüft werden wird sehr schwer zu erklären und noch schwerer zu beweisen sein. Zeugenaussage als Beweis? Ganz zu schweigen von der Notwendigkeit des Umweges. M.E. geht es einfacher und man sollte einfache Wege in diesem Bereich gehen und Experimente unterlassen.

    Gruß Viper

  • Außerdem muß man nicht den direkten Weg von zu Hause zum Schießstand nehmen.
    Der Weg muß dem Bedürfnis entsprechen. Wenn ich also auf dem Weg zum Schießstand einen Umweg zu einem Schützenkameraden mache, der sich die Waffe mal zu Hause anschauen möchte, weil er sie evt. erwerben möchte, oder weil er Hilfe beim Einstellen der Visierung geben möchte, dann entspricht das dem Bedürfnis meiner Meinung nach.

    Ja alles eine Sache der einigermassen "glaubwürdigen" Interpretation. Wenn du in München wohnst und deine Oma in Buxtehude, wer will dir verbieten dort auf den Schießstand zu gehen. Muß aber auch einen geben. Und den Schützenkameraden sollte es auch geben und er sollte Bescheid wissen zur Not. Ein Kumpel ohne WBK ist da eher eine schlechte Ausrede. Und was viele auch nicht wissen. Die Wahl des Transportmittels ist nicht zwingend vorgeschrieben. Kannst auch den abgeschlossenen Koffer auf den Rücken schnallen und mit dem Fahrrad nach Buxtehude fahren damit. Muss sich nur innerhalb der gesetzlichen Regeln bewegen und passen.