Salut-Umbau Smith and Wesson 916 A

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 5.250 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. November 2019 um 15:49) ist von Kentucky.

  • Wenn die Bestimmungsverschärfungen wie geplant umgesetzt werden, wird ein großer Teil der jetzigen legalen Besitzer anschließend in den Mond gucken, weil ein "Bedürfnis" dann quasi kaum noch dargestellt werden kann.

    Ein "Bedürfnis" für eine verschrottete, ja was?, eine Waffe kann man
    dieses funktionslose Stück Eisen ja wohl nicht mehr nennen, zu fordern
    ist schon krass....

    Ich mag mich gar nicht weiter äußern, mir platzt gleich die Halsschlagader... :cursing:

  • Ich mag mich gar nicht weiter äußern, mir platzt gleich die Halsschlagader..

    Genau das ist es. So geht es mir auch seitdem dieser ganze Wahnsinn publik wurde.
    Machen kann man nichts, es wird kommen, was nun kommen muss und es wird etliche Tausende gleich mit herunterziehen. Ich bremse mich, um nicht weiter zu schreiben, denn es ist ein Thema, das zum Himmel schreit. Und nichts kann es aufhalten. <X

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Die selbe Prozedur hatten wir wie gesagt schon mal bei den LEP-Waffen.

    Auch da wurde praktisch nichts verboten, sondern die umgebaute und nur noch mit Luftenergiepatronen nutzbare Waffe der Grundwaffe gleichgestellt.

    Somit durfte ja jeder noch eine LEP-Waffe besitzen, wenn er ein Bedürfnis für die scharfe Waffe nachweisen konnte.
    Daß das absoluter Blödsinn ist, weil sich keiner eine auf LEP umgebaute 9mmPara Pistole kauft, wenn er das Bedürfnis für eine scharfe Pistole in 9mmPara hat, dürfte klar sein.

    Und schwpus, waren die LEP-Waffen geschichte.

    Hat also schon mal funktioniert.

    Und genauso soll es jetzt den Salutwaffen ergehen.
    Daß da teilweise ziemlich hohe Werte vernichtet werden und es für den Besitzer praktisch eine Enteignung bedeutet, scheint nicht zu kümmern.

    Er müsste ja nur ein Bedürfnis für die Grundwaffe nachweisen..

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Die selbe Prozedur hatten wir wie gesagt schon mal bei den LEP-Waffen.

    Auch da wurde praktisch nichts verboten, sondern die umgebaute und nur noch mit Luftenergiepatronen nutzbare Waffe der Grundwaffe gleichgestellt.

    Somit durfte ja jeder noch eine LEP-Waffe besitzen, wenn er ein Bedürfnis für die scharfe Waffe nachweisen konnte.
    Daß das absoluter Blödsinn ist, weil sich keiner eine auf LEP umgebaute 9mmPara Pistole kauft, wenn er das Bedürfnis für eine scharfe Pistole in 9mmPara hat, dürfte klar sein.

    Und schwpus, waren die LEP-Waffen geschichte.


    Korrekterweise muss man hier aber hinzufügen das es damals einen Bestandsschutz für Altbesitz gab. Wer die besessenen LEP-Waffen ordnungsgemäß angemeldet hatte bekam eine gründe WBK auf der die Waffen eingetragen wurden.Ohne Bedürfnisnachweis des scharfen Originals.

    Voraussetzung war nur die Anschaffung eines entsprechenden Tresors und die Aufbewahrung der LEP-Waffen darin.

    Ob es für Salutwaffen auch einen Bestandsschutz geben wird wird sich zeigen. Bei den LEP's kam das damals auch sprichwörtlich in der letzten Minute da man ganz plötzlich bemerkte das ja schon etliche LEP-Waffen im Umlauf waren. Da hat man sich entschieden "Lieber Bestandsschutz mit Anmeldung als das die Waffen in dunklen Kanälen verschwinden".

    Gruß,
    René

  • Ob es für Salutwaffen auch einen Bestandsschutz geben wird wird sich zeigen. Bei den LEP's kam das damals auch sprichwörtlich in der letzten Minute da man ganz plötzlich bemerkte das ja schon etliche LEP-Waffen im Umlauf waren. Da hat man sich entschieden "Lieber Bestandsschutz mit Anmeldung als das die Waffen in dunklen Kanälen verschwinden".

    Nach dem aktuellen Entwurf ist kein Bestandsschutz in Sachen Salut vorgesehen. Zumindest habe ich da nichts herauslesen können.
    Aber da bin ich ganz bei dir - besser einen Altbestand anerkennen und ohne Vorbedingung registrieren, als ohne. Dann ist auch die logische Folge, dass Besitzer ihre Salut nicht melden werden, weil das einer Einziehung zur Folge hat. Den neuen Bedürfnisanforderungen nach können Privatpersonen kein Bedürfnis für Salut geltend machen.

  • Und vor Allem ist da ein Rattenschwanz hinten dran, der viele von einer Anmeldung abhalten wird, selbst wenn es Bestandsschutz gäbe.

    Die Vorschriften betzüglich Tresore wurde ja auch vor einiger Zeit verschärft. Das heißt, sollte man ein paar Salutgewehre haben, würde kein relativ günstiger und leichter A-Tresor mehr reichen, sondern man braucht gleich einen teuren und schweren 0 oder 1 Tresor.

    Für ein paar Gewehre, die mit Einzelschuss und 6mm Flobert leise Puff machen..
    Das dürfte den Meisten schwer zu vermitteln sein.

    Die LEP-Waffen konnten wenigstens noch mit Luftgewehrkugeln schießen.

    Wie schon mehrfach angemerkt, absolut überzogen und realitätsfern das Ganze.


    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: