Hier wäre eine Quelle interessant.
Die Aussage höre ich so zum ersten mal.
Damit wäre ja jedes Abzugstuning illegal... .
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Hier wäre eine Quelle interessant.
Die Aussage höre ich so zum ersten mal.
Damit wäre ja jedes Abzugstuning illegal... .
Zum Einen ist ein Sicherungshebel kein Gehäuse,
zum Anderen ist die Aussage so nicht richtig.
Da must Du das System öffnen und eine Kunststoffnase entfernen, die am Repetiermechanismus eingreift.
Auch hier die Frage, nach neuen Wafffengesetz gehört auch das "Gehäuse mit der Abzugsmechanik" zu den wesentlichen Teilen. Also seitdem ist diese beliebte kleine Änderung an der Sicherung des LG zur Deaktivierung der Automatik doch verboten?
Und wie ist es mit dem "Altbestand" als die die vor dem Gesetz diese Änderung, das "Gehäuse mit der Abzugsmechanik" noch nicht zu den wesentlichen Teilen gehört hat, das schon an der Sicherung des LG geändert/abgeschliffen hatten, die müssen das ja jetzt nicht zurückändern weil es damals noch erlaubt war, oder?!
Warum müssen umbauarbeiten immer hinterfragt werden?
Schau dir das Video vom Schlottmann an, über die Zusätzliche Einstellschraube für den Abzug und stell dann noch mal deine Fragen (Hinterfragen)