Da ich einige Westernrevolver aus der (noch) "freien" PTB-Knall-Fraktion habe, wüßte ich gerne, welche davon vom Gesetzgeber zu Salutwaffen eingestuft werden?
Meiner bescheidenen Meinung nach wären das in erster Linie ehemalige Vorderlader (also Vollstahlwaffen), welche nachträglich zu reinen Knall-Revolvern umgebaut wurden.
Oder zählen da z.B. auch die alten Reck- und HS-Schmidt-Modelle dazu, welche ja keine 100%-igen Ganzstahlwaffen sind?
Simpel ausgedrückt, kann man doch mit jeder Schreckschußwaffe Salut schießen.
Besonders interessiert mich das Thema betreffs einem Hege-Uberti Mod. Army 1873 (PTB 719), welcher teilweise als Salutrevolver bezeichnet wird, eine Ganzstahlwaffe ist, aber nicht aus einem VL hervorging, sondern direkt als 9mm Knallwaffe Ende der 90-iger so produziert wurde.(?)
Egal ob die angedachten Änderungen des Waffengesetzes nun kommen oder nicht, wäre es sicher erst mal nicht mehr sinnvoll, sich so ein Exemplar zuzulegen?
Alle umgebauten Modelle würden dann ja ihrer ursprünglichen VL-Kategorie zugeordnet, ergo EWB-pflichtig.
Aber die anderen genannten?