Die Katze ist aus dem Sack- die Änderung des Waffengesetz 2019
- Wie sieht das jetzt eigentlich bei Replika Vorderladern (VL) aus ?
Durch die Streichung der Kat. D sind diese ja nun keine erlaubnisfreien
Waffen mehr. Die Rechtlage ergibt nun für mich in Bälde, das die VL nun
unter die selben Aufbewahrungsvorschriften wie die anderen Waffen
fallen, das hieße Aufbewahrung in 0er oder 1er Schränken!
Und das wäre – ohne Untertreibung – der Todesstoß für die Schwarzpulvergilde in Deutschland !
Warum?: 1. Kosten: VL Schießen ist noch preiswert, auch viele ältere
Herrschaften auch mit schmaleren Geldbeutel sind hier unterwegs.
2. Größe der Waffen: Es gibt kaum Tresore. in die ich z. Bsp. ein Longrifle oder eine Muskete packen kann.
3. Anzahl: Ich kenne einige Leute, die mit Begeisterung ( da nicht
reguliert) VL sammeln, da kommen schon jeweils mehr als ein Dutzend Kurz
– und Langwaffen zusammen – sollen jetzt 5 Stück 0er oder 1er Schränke ( Stückpreis ca. 900 EUR)
gekauft werden ????
Ich hatte meine Bedenken 2018 beim DSB angemeldet – die haben mich auf
das vor kurzen noch auf ihrer Webseite zu findende “Gutachten” verwiesen
– : alles gut, nichts ändert sich, wird national nicht umgesetzt.
Wunschdenken vom Feinsten.
Und es geht weiter: Vorderlader sollen dorch vorerst nur gemeldet werden, keine Angst, alles wird gut..
Aber es bleibt dabei: VL sind jetzt keine freien Waffen mehr und es gibt
keine gesetzliche Sonderregelung zur Aufbewahrung. Ergo: siehe oben.
Das war`s wohl, Ihr schwarze Gesellen, bedankt Euch bei bei Eurem
handzahmen Verband.