Bald läuft die Übergangsfrist zum 1.7.2018 für das anmelden / abgeben der verbotenen Geschosse aus.
Anmeldeformular:
https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…enehmigung.html
Bedingung: A0 Tresor, da die verbotenen Geschosse den verbotenen Waffen in ihrer Aufbewahrung gleichgestellt sind.
Die Aufbewahrung ist auch dort nachzulesen: AWaffV (Allgemeine Waffenverordnung) Abschnitt 5 §13 Abs II Nr. 2.
Ausschnitt:
Zitat von AWaffVAlles anzeigen
Aufbewahrung von Waffen und Munition
§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition
sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das
1. mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli
2012)2 mit dem in Absatz 2 geregelten Widerstandsgrad und Gewicht entspricht und
2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle gemäß Absatz 10 verfügt.
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Für den zukünftigen Erwerb, der befristet ausgestellt wird und verlängert werden muss, ist eine Begründung und entsprechender Antrag einzureichen.
Preis dafür: 100€