Frage zu schießen im Garten

Es gibt 208 Antworten in diesem Thema, welches 25.562 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. März 2018 um 20:37) ist von HW 100 SE.

  • Wobei ergänzend natürlich zu beachten ist, dass Blei Sondermüll ist. Man sollte also am besten Textilien benutzen, die man hinterher einfach ausschütteln kann. Ein Sack alter Klamotten, der mit hunderten Diabolos durchsetzt ist, gehört auf jeden Fall nicht in den Hausmüll.

    Puh!

    Dann habe ich ja alles richtig gemacht.

    Ich gebe die Säcke seit Jahren in den Altkleidercontainer ;)

  • Da stellt man ein Mal ne ernst gemeinte Frage

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • mal zwischen Tür und Angel mit einem Juristenkollegen, der als Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Waffenrecht unterwegs ist, kurz über das Thema zu sprechen.

    Was soll der auch sonst antworten, als das, was er geantwortet hat, der Herr Jurist.
    Dieses ewig dämliche blablabla in Deutschland.

    Ein Neffe lebt in Australien, hat dort eine Kiwi Farm. Da kann man mit der Pumpgun aus dem Küchenfenster schießen - ohne das die Kugel das Grundstück verlässt :thumbsup:

    Vielleicht doch umziehen?

  • Ein Neffe lebt in Australien, hat dort eine Kiwi Farm. Da kann man mit der Pumpgun aus dem Küchenfenster schießen - ohne das die Kugel das Grundstück verlässt

    Vielleicht doch umziehen?


    Wohl kaum.
    In down-under sind seit 1996 Pumpflinten und Selbstladegewehre für Zivilisten nicht mehr legal erwerbbar.

    PS: Und noch besser:

    The Australian gun law is quite restrictive and differs on a state-by-state basis; however, as general rule all air guns — regardless of action type, caliber and muzzle energy — are considered firearms for legal purposes; e.g.[1] air rifles are considered Class A firearms and as such are subject to licensing and registration.
    Air pistols are considered handguns and subjected to Class H firearms restrictions. An air pistol shooter will require membership and attendance at an authorized pistol club for six months before allowing ownership, and need to shoot in at least ten events per year — four for each handgun class (air pistol, rimfire or centerfire) — including at least six formal competitions to keep the licence.

    Man sieht, schlimmer geht immer, nech?

  • Zu meiner Verblüffung spucken selbst die juristischen Fachdatenbanken keine passenden Treffer und Urteile aus, aber durch reinen Zufall hatte ich heute Gelegenheit, mal zwischen Tür und Angel mit einem Juristenkollegen, der als Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Waffenrecht unterwegs ist, kurz über das Thema zu sprechen.

    Das ist schon echt geil und typisch Deutsch. Es gibt keinerlei Urteile oder sonstige Rechtsprechung, aber der Herr Anwaltskollege hat trotzdem ne Meinung dazu :thumbsup:
    Womit wir wieder bei 0 wären.

    Ich danke dir für die Nachforschungen zu dem Thema. :thumbup:
    Das es scheinbar keine Rechtsprechung zu dem Thema gibt, ist ja auch schon mal eine wertvolle Aussage.

    Vielleicht sorgen die Schützen ja alle dafür das kein Geschoss das Grundstück verlassen kann und zwar jeder auf seine individuelle Art und Weise. ;)

    Gruß Udo

  • Wohl kaum.
    In down-under sind seit 1996 Pumpflinten und Selbstladegewehre für Zivilisten nicht mehr legal erwerbbar.

    Kommt er hier einfach wieder mit Fakten...

    Das ist schon echt geil und typisch Deutsch. Es gibt keinerlei Urteile oder sonstige Rechtsprechung, aber der Herr Anwalt hat trotzdem ne Meinung dazu

    Warum auch nicht, wenn jemand sich für eine Meinung qualifiziert dann doch ein Anwalt, er hat das immerhin studiert...

    Friendly fire - isn't

  • Das ist schon echt geil und typisch Deutsch. Es gibt keinerlei Urteile oder sonstige Rechtsprechung, aber der Herr Anwaltskollege hat trotzdem ne Meinung dazu :thumbsup: Womit wir wieder bei 0 wären.

    Ich danke dir für die Nachforschungen zu dem Thema. :thumbup:
    Das es scheinbar keine Rechtsprechung zu dem Thema gibt, ist ja auch schon mal eine wertvolle Aussage.

    Vielleicht sorgen die Schützen ja alle dafür das kein Geschoss das Grundstück verlassen kann und zwar jeder auf seine individuelle Art und Weise. ;)


    Hallo,

    oder die Störer akzeptierten alle die Ordnungswidrigkeit oder den Strafbefehl und bezahlten.
    Wenn niemand Einspruch einlegte gab es keine Verhandlung und damit auch keine Urteile.
    Ebenfalls steht ein Verfahren nach § 153 StPO nirgendwo veröffentlicht in einem Kommentar.
    Wenn es überhaupt Urteile gab, dann wahrscheinlich nur vor den Amtsgerichten und diese Urteile wurden nicht in Kommentaren zitiert.

    Gruß Viper1497

    Einmal editiert, zuletzt von Viper1497 (19. Februar 2018 um 20:58)

  • Ich will an meinen Post erinnern....
    "Ich kenne keinen geschweige denn habe ich je von jemandem gehört der jemals wegen luftgewehr schiessen im Garten ärger bekommen hat" !!!!!!

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  • Wohl kaum.
    In down-under sind seit 1996 Pumpflinten und Selbstladegewehre für Zivilisten nicht mehr legal erwerbbar.

    PS: Und noch besser:

    The Australian gun law is quite restrictive and differs on a state-by-state basis; however, as general rule all air guns — regardless of action type, caliber and muzzle energy — are considered firearms for legal purposes; e.g.[1] air rifles are considered Class A firearms and as such are subject to licensing and registration.
    Air pistols are considered handguns and subjected to Class H firearms restrictions. An air pistol shooter will require membership and attendance at an authorized pistol club for six months before allowing ownership, and need to shoot in at least ten events per year — four for each handgun class (air pistol, rimfire or centerfire) — including at least six formal competitions to keep the licence.

    Man sieht, schlimmer geht immer, nech?

    Du hast meinen Post falsch verstanden....

    Ich schrieb:

    Ein Neffe lebt in Australien, hat dort eine Kiwi Farm. Da kann man mit der Pumpgun aus dem Küchenfenster schießen - ohne das die Kugel das Grundstück verlässt

    "kann" im Sinne von: wäre es möglich
    und die "überzeichnete Pumpgun" bezogen auf die Grundstücksgröße: "ohne das die Kugel das Grundstück verlässt".

    Ich wollte damit aufzeigen, dass es dort der müssigen Diskussion, was man tun muss, damit die Kugel das Grundstück nicht verlassen kann, nicht bedarf und wir Luftgewehrschützen dort
    im "Garten-Plinker-Schieß-Paradies" leben würden.

    Um die Grundstücksgröße dort ein wenig einordnen zu können: Der nächste "Nachbar" wohnt ca. 150 km "nebenan".

  • Tja, er bleibt genau so unverbindlich. Ist auch kaum anders
    allgemein zu beantworten. Die mir bekannten Verfahren sind
    alle gegen Auflage eingestellt worden. Das stimmt mit seiner
    Vermutung überein.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich will an meinen Post erinnern....
    "Ich kenne keinen geschweige denn habe ich je von jemandem gehört der jemals wegen luftgewehr schiessen im Garten ärger bekommen hat" !!!!!!


    Hallo,

    Soso du hast noch nichts davon gehört.

    Dann muss ich wohl Hilfestellung leisten.

    Lies mal das:

    Beim schießen mit einem Luftgewehr erwischt worden.

    https://www.123recht.net/Beim-schie%C3%…-__f108538.html


    Gruß Viper1497

  • Da geht es aber um das unerlaubte Führen. Das ist relativ
    häufig und endet schnell mal mit 50 Tagessätzen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Bauernhof, öffentlich, nix Garten.

    Hallo,

    wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    In meinem Zitat steht „ … nem abgelegen Bauernhof … „

    Wieso ist bei dir Privatgelände öffentlich?

    Im Umkreis von 1.000 m war angeblich kein Haus.

    Was fehlt ist ein Zaun. Einen Pachtvertrag oder Nutzungsüberlassung kann man ja abschliessen.

    Gruß Viper1497

    2 Mal editiert, zuletzt von Viper1497 (19. Februar 2018 um 21:42)

  • Auch abgelegen ist nicht befriedet. Von Erlaubnis des
    Grundstückeigentümers hab ich auch nichts gelesen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich kenn trotzdem keinen....die Justiz anscheinend auch nicht.....

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • "Ich kenne keinen geschweige denn habe ich je von jemandem gehört der jemals wegen luftgewehr schiessen im Garten ärger bekommen hat"

    oder die Störer akzeptierten alle die Ordnungswidrigkeit oder den Strafbefehl und bezahlten.
    Wenn niemand Einspruch einlegte gab es keine Verhandlung und damit auch keine Urteile.

    Man muss das klar sehen.

    Zum einen "Luftgewehr schiessen im Garten" ist Vorsatz! Das heisst die Rechtsschutzversicherung wird nicht leisten.
    (Strafsachen die nur durch Vorsatz herbeigeführt werden können sind in der Regel nicht versichert.)

    Im weiteren wird man auch der bloßen Unterstellung, das Diabolo hätte das Grundstück verlassen können, nur mit einem
    Sachverständigen-Gutachten begegnen können. (Ergebnis fraglich, Kosten hoch)

    Letztlich haben weder Behörden noch Gerichte überhaupt ein Interesse daran Präzedenzfälle zu schaffen.
    Im Gegenteil, denn so etwas grenzt ja den eigenen Spielraum ein.
    Die Strafandrohung kann durchaus heftig sein, das Angebot gegen ein kleines Ordnungsgeld das Verfahren
    ein zu stellen wirkt dagegen beinahe verlockend.
    Der gute Anwalt wird hier empfehlen genau das an zu nehmen.

    Also zahlen und schweigen. Eins auf die Pappe bekommen, Plemme weg, aber noch glimpflich davon gekommen.
    Darüber spricht dann keiner mehr so gerne, nicht wahr?