Das Zeug dass nicht unters Waffengesetz fällt müssen die einem aber wieder geben, sofern man damit nichts rechtswidriges angestellt hat, oder ?
Manchmal. Oft ist es Teil der Auflage daß sich der Delinquent mit
der Einziehung einverstanden erklärt. Wenn du ein Jahr lang Opfer
der Ermittlungen bist gehört sehr viel Rückgrad dazu nein zu sagen
und das Verfahren noch ein Jahr zu betreiben.
Auf die selbe Art hat man früher sehr günstig Häuser und Firmen
für wichtige Persönlichkeiten requiriert...