Polizei warnt vor Gebrauch von Schusswaffen

Es gibt 161 Antworten in diesem Thema, welches 35.963 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Dezember 2018 um 21:31) ist von edwin2.

  • [...] Vom eigenen Balkon/ aus dem Fenster dürfen höchsten Platzpatronen, aber keine 15mm-Geschosse abgefeuert werden. [...]

    Interessant dürfte für viele hier die Frage sein, ob die bei der Schussabgabe herausgeschleuderten Platzkartuschen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wenn sie das Fenster verlassen und auf die Straße fallen.
    Dies wird im Waffengesetz im Paragraf 12, Absatz 4, Unterpunkt 1 geregelt.

    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,


    Da Kartuschen wohl keine Geschosse darstellen dürften, wäre es in meinen Augen keine Ordnungswidrigkeit wenn die abgeschlagenen Platzkartuschen die eigenen vier Wände verlassen und sich zu dem übrigen Silvester-Müll auf der Straße gesellen.
    Ich bin allerdings kein Anwalt. Dies ist nur meine persönliche Interpretation eines Gesetzestextes und ich würde mich von einem ausgewiesenen Juristen eines Besseren belehren lassen, sollte es einen Grund dafür geben.

    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

  • kartuschen im öffentlichen raum sind ein akt der umweltverschmutzung...

    Nicht mehr, als die Millionen Tonnen an zurückgelassenem Böller-Kram, der noch viele Tage im Neuen Jahr auf Straßen und Gehwegen auf die Entsorgung durch die Stadtreinigung wartet.
    Insofern bin ich als Nicht-Böllerer mit meinem durchaus "günes Gewissen" im Reinen. 8)

    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

  • Barrierefrei: :D

    Ein Kleiner Waffenschein ist nicht erforderlich ... Für das Silvesterschießen vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts, wenn ausschließlich senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw. geschossen wird. Möchte jemand an Silvester nicht zu Hause, sondern bei einem anderen Gastgeber ein Silvesterschießen veranstalten, so ist der – nicht schuss- und zugriffsbereite – Transport der Waffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleinen Waffenschein zulässig.“ (Merkblatt KWS)

    “Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum[/i] oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig[/i] , wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.
    Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit[/i]transportiert wird. Beim erlaubnisfreien Transport muss die Gaswaffe also verpackt und entladen sein.“ (Schlottmann)

    3 Mal editiert, zuletzt von Apep (29. Dezember 2017 um 18:21)

  • Grundsätzlich rate ich davon ab das Feuerwerk Forum als Quelle zu benutzen, da steht viel Blödsinn drin.

    EDIT:
    Beitrag gibt keinen Sinn mehr da Apep seinen Beitrag durch einen komplett anderen ersetzt hat !

    3 Mal editiert, zuletzt von John Matrix (29. Dezember 2017 um 19:30)

  • Nicht mehr, als die Millionen Tonnen an zurückgelassenem Böller-Kram, der noch viele Tage im Neuen Jahr auf Straßen und Gehwegen auf die Entsorgung durch die Stadtreinigung wartet.
    Insofern bin ich als Nicht-Böllerer mit meinem durchaus "günes Gewissen" im Reinen.

    Nur weil andere Umweltschweine sind, ist das die Rechtfertigung, selber die Umwelt zu verschmutzen?

    Das ist ein Zeichen von niederer Gesinnung.
    Nur weil andere etwas tun, kann man daraus kein Recht ableiten das selbst tun zu dürfen. Da können wir ja gleich die Zivilisation aufgeben (siehe Islamisten, Trump und andere Idioten) und die Anarchie ausrufen.

    Wie wäre es mal damit, den eigenen Verstand zu benutzen. Das geschieht anscheinend immer seltener.


    Gruß Udo

    Einmal editiert, zuletzt von Udo1865 (29. Dezember 2017 um 14:46)

  • John, in welchem Forum ist das anders? Die Experten für alles sind überall.

    Schon, wenn aber wie in jenem Forum in den FAQs steht dass in D Pyros grundsätzlich nur aus Waffen im Kaliber 6 und 8mm verschossen werden dürfen und alles andere strengstens verboten ist drehen sich mir die Fußnägel auf.

    Einmal editiert, zuletzt von John Matrix (29. Dezember 2017 um 17:24)

  • Da Kartuschen wohl keine Geschosse darstellen dürften, wäre es in meinen Augen keine Ordnungswidrigkeit wenn die abgeschlagenen Platzkartuschen die eigenen vier Wände verlassen und sich zu dem übrigen Silvester-Müll auf der Straße gesellen.

    Eine Ordnungswidrigkeit ist es ganz sicher. Nämlich wegen der "wilden" Müllentsorgung, wenn Du Deine abgeschlagenen Kartuschen auf der Straße zurücklässt.

    Würde jeder seinen eigenen Dreck einsammeln, müsste die Entsorgung durch die kommunalen Wirtschaftsbetriebe auch nicht auf Kosten des Steuerzahlers sozialisiert werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (29. Dezember 2017 um 14:02)

  • An Silvester wird mit Schreckschuss geballert bis der Lauf glüht. Ob vor, neben oder auf meinem Grundstück. Und das ist, um unser aller Mutti zu zitieren: ALTERNATIVLOS. Bislang hat sich noch keiner beschwert.

  • n aja , mir persönlich tun nur die messingkartuschen auzf dem gehweg weh.

    ich stell mir dann vor das der eine die bodenschätze abbaut und der andre sie auf den boden entsorgt.

    und das ich schlimm finde ist, sie sind nicht rückgewinnbar, wenn man sie in kleinen kartuschen über den erdboden verteilt überall.

    letztlich sind wir in deutschland mit einem mangel an bodenschätzen gesegnet von der kohle abgesehen,,,

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Über Sinn und Unsinn einer solchen Veranstaltung darf man ja nachdenken. Genauso wie über 400 PS Geländewagen in der City, Pitbulls im Mietapartment und Frau Katrin Eckhard-Göhring im Bundestag.

  • Dieses völlig übertriebene mögliche Bußgeld ist schon eine Frechheit ansich um die Bürger einzuschüchtern.

    Sollten lieber mal in anderen Bereichen Härte zeigen oder besser gesagt überhaupt anfangen Recht und Ordnung laut unseren Gesetzen anzuwenden.

    Möchte nicht wissen wie viele Denunzianten wieder petzen und die Polizei auf Trab halten wenn jemand bei sich daheim zu Recht rumballert.

  • Nur weil andere Umweltschweine sind, ist das die Rechtfertigung, selber die Umwelt zu verschmutzen?
    Das ist ein Zeichen von niederer Gesinnung.
    Nur weil andere etwas tun, kann man daraus kein Recht ableiten das selbst tun zu dürfen. Da können wir ja gleich die Zivilisation aufgeben (siehe Islamisten, Trump und andere Idioten) und die Anarchie ausrufen.

    Wie wäre es mal damit, den eigenen Verstand zu benutzen. Das geschieht anscheinend immer seltener.


    Gruß Udo

    Bitte Anomie nicht mit Anarchie verwechseln, beim Rest stimme ich dir gerne zu.