Welches Messer ist zum "Führen" noch erlaubt. Komische Gesetze und Regelungen

Es gibt 634 Antworten in diesem Thema, welches 91.692 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Mai 2019 um 20:12) ist von Old_Surehand.

  • Messer, die eine Dolchform haben gefährlicher aussehen, aber im grundegenommen auch nicht gefährlicher sind als „zivilaussehende“ Messer.

    Hoffentlich wird jeder Richter das genau so sehen und man wird nicht höchstrichterlich und offiziell als Gefährder eingestuft... 8)
    Übrigens beim BKA ist es ein Software-Prognose-Modell, das für jeden Bürger die Stufe der von ihm ausgehenden Gefährdungsstufe berechnet...

    Grüße - Bernhard

  • Hoffentlich wird jeder Richter das genau so sehen und man wird nicht höchstrichterlich und offiziell als Gefährder eingestuft... 8) Übrigens beim BKA ist es ein Software-Prognose-Modell, das für jeden Bürger die Stufe der von ihm ausgehenden Gefährdungsstufe berechnet...

    Grüße - Bernhard

    Ich glaube wir kommen etwas vom Thema ab und/oder wir reden aneinander vorbei.

    Wie kommst du den jetzt auf den Richter ?(
    Wenn man ein Messer führen darf,darf man es führen. Wenn sich die Gesetzeslage ändert und man überhaupt keines mehr dabei haben darf, gut, dann ist es halt so und ich werde keines mehr dabei haben, ganz einfach.

    Wie es aussieht, wenn man mit einem Messer eine Straftat begeht, gut, mag sein das da die Form und alles für den Richter und Staatsanwalt eine Rolle spielen würde, da ich aber nicht vorhabe eine Straftat zu begehen ist es ja uninteressant bzw. hat ja nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun :)

    Grüße

    Mike

    P.s. habe mir das Manly Patriot bestellt. :)

    Grüße

    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike83 (30. April 2019 um 13:11)

  • Wenn man ein Messer führen darf,darf man es führen.

    So einfach und eindeutig ist das leider nicht. Nicht zufällig wurden die entsprechenden Teile des WaffG recht schwammig formuliert. Zudem liegt die Beurteilung zum Einzug bzw. zur Bewertung eines Messers voll im Ermessen der Ordnungshüter bzw. der Justiz.

    Ich rate daher immer zum Fühern eines unauffälligen und/oder zivilen Messers. Vor allem wenn man sonst auch noch mit anderen Waffen zu tun hat, oder saubere Führungszeugnisse braucht. Entsprechende Erlaubnisscheine sind schnell eingezogen.

    Grüße - Bernhard

  • Das Manly könnte ich mir tatsächlich vorstellen zu führen. Wie gesagt, ich führe ab und zu ein ähnlich positioniertes MTX8035 in Kydex. Wobei... ich habe Polizisten im Bekanntenkreis, die Messern die in Kydex und hinter dem Gürtel bzw. am Rücken oder als Neck getragen werden, bereits recht skeptisch gegenüber stehen, aber meistens abhängig davon, wer der Träger ist und wie er sich allgemein gibt.

    Grüße - Bernhard

  • Danke für die Antwort, ja das bei einer Kontrolle (was selten bei mir vorkommt) es abhängig vom Polizisten ist, ob oder wie groß es ein Theater wird, ist ja klar, das ist ja bei vielen dingen so..

    Grüße

    Mike

    Grüße

    Mike

  • Der Polizist im Dienst entscheidet selbstständig ob, wann, wem und welches Messer er abnimmt und ob er eine Anzeige erstattet. Dabei muss man ihm auch Fehler zugestehen.
    Alles andere ist Bürokratie, die oft teuer, langwierig und unbefriedigend sein kann.

    Grüße - Bernhard

  • dann sollte sich der herr wachtmeister mal mit dem waffengesetz auseinandersetzen, dort ist eindeutig beschrieben welche messer legal zu führen sind ! da gibt es keine persönliches ermessen...


    übrigens die manly messer werden auch vom dirk wanger vertrieben,dort gibt es auch sonder editionen mit holzgriffschalen usw. das manly drugar sollte der geneigte messerfreund auch noch in betracht ziehen. http://www.messerundco.de

    Jene, die ihre Schwerter zu Pflugscharen schmiedeten, pflügen nun für Männer, die ihre Schwerter behielten.

  • Interpretiert jetzt jeder Polizist das Gesetz jetzt selber? Ich dachte das machen nur die belehrenden Richter?

    Welche belehrenden Richter denn??Etwa die die sich vor ANGST bei URTEILSVERKÜNDUNG in die Hose machen ??Beispiele gibts doch genug.

  • da gibt es keine persönliches ermessen...

    Bei allen Gesetzen gibt es auch "persönliches Ermessen". Spätestens das vom Richter.
    Zu glauben, dass Gesetze eindeutig sind und immer so ausgelegt werden, ist gutgläubig.
    "Vor Gericht und auf hoher See..."

    Grüße - Bernhard

  • Bei allen Gesetzen gibt es auch "persönliches Ermessen".

    Eigentlich nicht, denn Gesetze müssen eindeutig und frei von Interpretationsspielräumen sein. Denn der Bürger muss ja im Grundsatz wissen, was er nicht darf und genau das definieren ja die Gesetze. Allenfalls im Strafmaß gibt es keine festen "Preise".
    Aber im Bezug zum § 42a gebe ich dir da recht, denn die Ausnahmen sind schwammig formuliert und gestatten sehr wohl eine Interpretation. Genau das wird ja bemängelt, weil es keine klare Vorgabe gibt und man letztlich in vielen Fällen gar nicht weiß, ob man gelistete Messer mit der Ausnahme führen darf.

  • Da kriegen die bösen Jungs, die das weder lesen, noch verstehen würden, und wenn doch, sich damit den Ar*ch abwischen täten, eine Mordsangst und schmeißen alle ihre Messerchen (angeschliffenen Metallsägeblätter u. Ä.) weg.
    Vor dem Verfassen solcher Vorlagen sollte man wirklich mal die Konsequenzen bedenken. Wen trifft es, wer hält sich gar nicht daran, wer kontrolliert das?

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Ja, hervorragend, wie sie schon reinschreiben, dass "es ein besseres Sicherheitsempfinden" gibt.

    Seit wann machen wir denn Politik nach der Globuli-Methode?

    Ich bin mir die letzten 2 Jahre echt nicht mehr sicher, ob unsere Politiker nicht einfach nur alles Idioten und JA-Sager sind...

  • WIR sind die Jasager, weil wir Idioten nix gegen sowas zu tun in der Lage sind.

    Und da nehme ich mich nicht aus.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • aus dem Gesetzentwurf :

    "In § 42 a Absatz 1 Nummer 3 wird die Zahl „12“ durch die Zahl „6“ ersetzt."

    (die betreffende Maßeinheit ist übrigens Zentimeter ... ;) )

    also ein komplettes (!) Führverbot für feststehende Messer über 6 cm Klingenlänge ... (bisher 12 cm)

    es würde mit einer "breiten Zustimmung" im Bundesrat gerechnet, las ich gerade bei gmx ...

    tja, liebe Leute ... ;) das habt ihr denen zu verdanken, bei denen ihr bisher mehrheitlich eure Kreuze gemacht hab ...

    muss man leider mal so in aller Deutlichkeit sagen ...

    schaut also bei nächster Gelegenheit mal in den Spiegel : da seht ihr nämlich relativ wahrscheinlich jemanden, der diese Leute mit der Macht ausgestattet hat, das zu tun ... :( ... ;)