Moin
Ich habe vorhin ein Video auf Youtube gesehen in dem ein anscheinender survival Experte in Deutschland einer Youtuberin versuchte, im Wald das Bogen schießen beizubringen. Da kam bei mir eine frage auf..
Der Bogen ist zusammen mit der Schleuder eine Waffe, welche nicht vom Waffengesetz erfasst wurde (ausgenommen das verbot von Armstützen). Bei Waffen wie dem Luftgewehr ist geregelt, dass man nur auf eigenem Besitz schießen darf und das Geschoss dieses Grundstück nicht verlassen können darf.
Dies ist bei Bögen und Schleudern nicht der Fall. Also bedeutet das im Umkehrschluss, dass das reine schießen auf öffentlichem Grund damit nicht verboten ist, auch wenn man darauf achten sollte, niemanden zu treffen, besser gesagt dass sich niemand in der Nähe aufhält, da das für mich unter den Straftatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit fallen würde (ne, wir sind ja nicht in Österreich.. FFS)
potentiell aber fahrlässige Körperverletzung, wenn man jemanden trifft
Oder übersehe ich da etwas?
Und was sich mir noch eröffnet: Das waffengesetz spricht im Bereich Messer nur davon, was man mit sich führen darf. Es wird nicht genauer beleuchtet, wie man zu führen hat (verdeckt, offen) und wie es sich mit dem benutzen verhält
Auch hier wäre meine nichtjuristische Einschätzing, solange keine Gefährdung der körperlichen Sicherheit besteht, kann man mit Messern machen, was man mag. auch hier das Beispiel: im Wald Messer werfen üben