Du weist aber schon daß es auch Becher ohne Entlastungsbohrungen gibt?
Kopf, Tisch, Aua!
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Du weist aber schon daß es auch Becher ohne Entlastungsbohrungen gibt?
Kopf, Tisch, Aua!
Wer meint, die Entlastungsbohrungen wären da nur so zum Spaß drin, sollte beim Schuss mal ein Wiener Würstchen davor halten.
Von wegen die Gase werden da schon irgendwie raus kommen.
Naja das die da nicht zum Spaß drin sind ist schon klar. Aber man war auch mal Jung und Experimentierfreudig.
Man dachte was passiert wohl wenn man sie zu macht. So schnell wie Pyros weg waren konnte ich garnicht gucken. Gezündet haben die auch nicht weil der Druck die rausgehauen hat bevor es ein Mündungsfeuer gab.
Aber weder die Waffe noch der Becher haben Schaden genommen. Manche hier im Forum stellen diese Knallpistölchen echt auf die Stufe von Nuklearwaffen.
@NC9210Mal deine eigene Signatur gelesen?
Abgesehen von 6 mm kenne ich keine Becher ohne Entlastungsbohrungen.
Hier werden aber ganz klar welche mit gezeigt. Ich persönlich halte das zumindest für extreme Materialbeanspruchung, muss jeder Erwachsene selber wissen.
Manche hier im Forum stellen diese Knallpistölchen echt auf die Stufe von Nuklearwaffen
Ja. Und diese ständigen Panikattacken sind höchst überflüssig.
Abgesehen von 6 mm kenne ich keine Becher ohne Entlastungsbohrungen.
Ich schon. War früher (zu Zeiten der hoch geladenen 8mm) üblich.
Frage: Was soll eine Schalldämpfung an einer SSW ? Viele Benutzer einer SSW sind doch hoch erfreut über einen lauten Knall, wenn schon sonst nichts herauskommt.
...na ja , einige möchten mal zu Hause Ihre Ballermänner ausprobieren ohne das die Nachbarn gleich aus den Socken kippen ....
Bringt nur was für die Optik, für diejenigen, die so ein Teil (unerlaubter Weise) in die Vitrine stellen. Sieht halt "schärfer" aus. Schießen würde ich damit nix. Weder Knall noch Pyro und erst recht kein CS. Das geht nämlich im wahrsten Sinne nach hinten los.
Hier werden aber ganz klar welche mit gezeigt. Ich persönlich halte das zumindest für extreme Materialbeanspruchung, muss jeder Erwachsene selber wissen.
Nach dieser Theorie müsste ich die Ausgleichsbohrungen an der ME Combat Eagle sogar verschließen.
Denn diese Waffe wurde gebaut zu Zeiten als wir noch 650Bar Kartuschen hatten.
Aber nein diese Bohrungen sorgen nur dafür das druck abgebaut wird bis das Mündungsfeuer Pyros zündet nicht mehr nicht weniger. Denn neueren Kartuschen fehlen meines wissens 200Bar was soviel ist wie meine Steyrkartutsche hat.
Ich schon. War früher (zu Zeiten der hoch geladenen 8mm) üblich.
bei meiner alten Geco 226 war auch ein Becher OHNE Bohrungen dabei, und die hat bekanntlich 9mm.
Bringt nur was für die Optik, für diejenigen, die so ein Teil (unerlaubter Weise) in die Vitrine stellen
Warum unerlaubter weise? Wenn die Vitrine ein Schloss hat ist es erlaubt
die so ein Teil (unerlaubter Weise) in die Vitrine stellen.
Wenn nur schon wieder Hilfspolizisten mit erhobenem Zeigefinger durchs Forum stolzieren ! Da könnt ich wieder
kotzen!
Geht mir auch so.
Wenn nur schon wieder Hilfspolizisten mit erhobenem Zeigefinger durchs Forum stolzieren ! Da könnt ich wieder
kotzen!
Geht mir auch so.
....dabei ist es doch nur eine angeregte Diskussion , die Fragen beantworten soll ....
Eben. Hinweise und Einwände gerne, aber nicht
diese Oberlehrer.
ich hab euch auch gerne. Aber die Änderung im deutschen Waffengesetz dürfte ja auch bekannt sein, verschlossenes Behältnis und so...
Mir ist das schei** egal, was jeder macht. Insbesondere was die Bergvölker treiben.
Mir ist das schei** egal, was jeder macht. Insbesondere was die Bergvölker treiben.
...na , dann sind wir ja konform ...
ob sich das "Ding" einer kauft und ranschraubt ist doch jedem seine Sache ...hier ging es darum ob sowas erlaubt ist ...
Warum unerlaubter weise? Wenn die Vitrine ein Schloss hat ist es erlaubt
Und wieso Schloss?
...hab nen komplett abgeschlosenen Keller im Haus und niemend minderjährigen der rann kann.
Und wieso Schloss?
Wie die gerade eben beschlossene Gesetzesänderung ein
verschlossenes Behältnis auch für freie Waffen verlangt.
Mein Keller IST ein verschlossenes Behältnis in seiner Gesamtheit, sofern nur ich den Schlüssel habe.
...oder gibt es irgendeine Größenbegrenzung oder Regelung in der neu beschlossenen Gesetzesänderung, die ein "begehbares Behältnis" in Form eines Kellers verbietet?
Die gesetzliche Definition von Behältnis ist gerade daß es
nicht begehbar ist. Andererseits heiß es im Gesetz
"mindestens ein verschloßenes Behältnis".
Ich gehe davon aus daß ein abgeschloßener Raum diese
Bedingung erfüllt. Ganz sicher ist man wie immer erst wenn
es ein paar Urteile (möglichst von Obergerichten) dazu gibt.
Die gehen dann in die Kommentare ein an die sich Juristen
in der Regel halten. Unglücklicherweise dauert das gerne
mal so 5 - 10 Jahre, hilft also kein Stück weiter