NC9210, wir sind uns insgesamt einig.
Das ein "Behältnis" zwingend nicht begehbar ist, war mir nicht bekannt. Aber ich wollte letztlich darauf hinaus, dass ein kompletter Raum die Anforderung vom Gesetzgeber wohl übertrifft.
Warten wir ab, wo die Reise (bzw. Auslegung durch die Juristen) so hingeht...