Waffengesetz - Änderung beschlossen

Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 192.759 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2018 um 20:41) ist von Old_Surehand.

  • Wie man das aus dem tatsächlichen Gesetzestext herauslesen kann ist mir allerdings schleierhaft.

    Das geht mir auch so, allerdings wie man daraus lesen kann das man alte A/B Tresore (vielleicht noch Jahre lang) voll kaufen kann trotz der WaffG-Änderung sehe ich auch nicht. Der Bestandsschutz kann doch nur für die (vorhandenen) Waffen gelten, so das diese eben noch in den (vorhanden) A/B Schränken gelagert werden dürfen. Was ja auch nur Sinn macht wenn "man" die Gesetzesänderung umsetzen will. Jede ab dem 7.7.2017 angemeldete Waffe fällt unter die neue Regelung und muss mindestens in einem Klasse 0 Schrank gelagert werden, so ist jedenfalls die Antwort meiner Behörde auf meine Nachfrage.

    Ich denke mal wir werden es demnächst erfahren, wie die verschiedenen Behörden in den unterschiedlichen Bundesländern es handhaben wenn ein Bürger eine neue Waffe anmeldet.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Das ist mir ein bisschen zu oberflächlich. Ich denke, du meinst damit, dass man die Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis nicht einfach beiseite wischen sollte, "weil das ja eh keiner überprüfen darf". Das sehe ich genauso.

    Aber es gibt da schon einen sehr großen graduellen Unterschied zu den scharfen Waffen. Deren Aufbewahrung darf von der Behörde ja laut Waffengesetz anlasslos überprüft werden (§36).

    Um bei einem Besitzer nur freier Waffen die Aufbewahrung zu überprüfen, gelten die Anforderungen an eine Haussuchung. Also muss erstmal Gefahr im Verzug sein oder ein Durchsuchungsbeschluss (sprich ein konkreter Verdacht) vorliegen. Und "Gefahr im Verzug" kann sich die Polizei auch nicht mehr so leicht aus dem Ärmel ziehen wie früher.

    Einmal editiert, zuletzt von Beretta92Fs (8. Juli 2017 um 15:49)

  • Aber du weißt schon, wie röntgen funktioniert.
    Wenn man keine Ahnung hat, dann lieber mal ganz stille sein ...

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • moin lachnummer ...ich hab grad gelesen:
    fühl dich von angie gedrückt...

    du hast mir voll den samstag verdorben jetzt , ich krieg das eklige gefühl nicht mehr aus dem kopf....

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Oh mann, hab gade 6 Armbrusttaschen bestellt und bei Hubertus ein Filzfutteral in Auftrag gegeben für mein FT- Luftgewehr.
    in die Standardteile passt das nicht mehr. der Händler für die Taschen reibt sich grad die Hände :/

    @edwin2 Das mag man sicht nicht vorstellen :wacko:

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • moin.gesagt getan-1 luftgewehr ist grad verkauft schon.
    der rest geht nächste woche rein.

    aus die maus

    gruß edwin

    Nach dem ganzen EU-Richtlinienmüll sowie den Plänen der BRD zur Verschärfung des Waffenrechts habe ich auch kurzzeitig mit dem Gedanken gespielt alles oder fast alles zu verkaufen solange ich noch was dafür bekomme, aber das ist was DIE wollen, und damit hätten DIE gewonnen, und das kann ich nicht zulassen.
    Also, wenn du keinen abschließbaren Schrank hast besorg dir ein Futteral, gibts schon für 10-20€, billiges Schloß dran, tlw. ist das auch dabei und dann passt das.

  • Jede ab dem 7.7.2017 angemeldete Waffe fällt unter die neue Regelung und muss mindestens in einem Klasse 0 Schrank gelagert werden, so ist jedenfalls die Antwort meiner Behörde auf meine Nachfrage.

    Lieber Thomas, das kann aber doch nicht sein.
    Wenn z.b. ein Jäger sich eine neue Büchse kauft,
    dann darf er diese ohne wenn und aber zu den anderen
    in seinen ürsprünglichen A / B - Schrank stellen.
    Sportschützen ebenso.
    Ob diese A / B - Schränke nun nicht mehr verkauft werden dürfen,
    weiß ich nicht.
    Vererbt werden können sie nicht mehr, der Bestandschutz endet
    mit dem Ableben oder der Nutzungs-Aufgabe des Besitzers.

  • Wieso sollten A- und B-Schränke nicht mehr verkauft werden dürfen?
    Kann man doch noch prima Besen und Putzzeug drin lagern. Oder Munition. Nur scharfe Waffen darf man halt ohne Bestandsschutz nicht mehr drin lagern.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Lebe mit dem Erben in häuslicher Gemeinschaft, und lass ihn eine WBK haben. Durch die gemeinschaftliche Aufbewahrung und dem Todesfall des urspr. A-Schrankbesitzers ergibt sich dann wohl eine Gesamtnutzungszeit von mind. knapp 2 Generationen.

    Die Wahrheit ist doch, wie viele Waffenschränke werden geknackt?
    Wie viele Waffen werden daraus gestohlen?
    Wie viele der zumeist Flinten, Büchsen und Repetierer kann man für den großen Knall brauchen, wenn man von ner Kalaschnikov träumt?
    Gegenfrage:
    Wie viele Waffen verschwinden aus Polizei- und BW-Einrichtungen?

    mfsg daniel

  • Lieber Thomas, das kann aber doch nicht sein.
    Wenn z.b. ein Jäger sich eine neue Büchse kauft,
    dann darf er diese ohne wenn und aber zu den anderen
    in seinen ürsprünglichen A / B - Schrank stellen.
    Sportschützen ebenso.

    Wenn aber die vorhandenen Schränke voll sind...dann muss ein 0er gekauft werden.

    Leave No Man Behind

  • Wenn aber die vorhandenen Schränke voll sind...dann muss ein 0er gekauft werden.

    Richtig. Oder man trennt sich von einem nicht mehr benötigten / benutztem Püster.

    die klarheit der gesetztestexte ist fasziniernend.

    Ob das wohl daher kommt das im Grunde Ahnungslose am Werk sind?
    Oder ob unser Juristen und Beamten-Parlament den eigenen Berufsstand
    bedienen will?

  • Da wird es (meiner Meinung nach) in nächster Zeit noch einiges an Verwirrung und "merkwürdigen" Umsetzungen der verschiedenen Erlaubnis-Behörden geben.Meine Behörde geht im Moment davon aus das der Bestandsschutz nur für die Aufbewahrung der vorhandenen Waffen gilt, aber jede neu erworbene Waffe nach dem neuen Recht gelagert werden muss.
    Demnach also nicht alte A/B Tresore vollgekauft werden dürfen, der Bestandsschutz bezieht sich quasi nur auf die Kombination von vorhanden Waffen und Tresoren.

    So jedenfalls die aktuelle Aussage meiner Behörde, wie gesagt man darf gespannt sein wie das die ein oder andere Behörde sieht, bis es da eine wirklich einheitliche Regelung gibt, evtl.per Waff.VwV.

    Nein Nein, so war das nicht abgemacht. Der Bestandsschutz bezieht sich auf die Schränke, das Gesetz spricht eindeutig davo dass die Schränke weiter genutzt werden dürfen, die Waffen werden gar nicht erwähnt.
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
    Wenn sich die Behörde quer stellt gar nicht lang rum hampern, Rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern und Klagen, sofort hart und direkt dagegen vorgehen !

  • so. luftgewehre am wochenende fast alle verkauft.

    mein bulpup airmagnum behalte ich, das ist eh in einen abschliessbaren geigenkasten eingebaut.

    und meine mp sten in 4,5 mm als knicker kann man niemand verkaufen.....

    und die diana 1 knabengewehr von 1912 wird nur noch für korken genommen...

    gruß edwin

    INVICTUS