Wie man das aus dem tatsächlichen Gesetzestext herauslesen kann ist mir allerdings schleierhaft.
Das geht mir auch so, allerdings wie man daraus lesen kann das man alte A/B Tresore (vielleicht noch Jahre lang) voll kaufen kann trotz der WaffG-Änderung sehe ich auch nicht. Der Bestandsschutz kann doch nur für die (vorhandenen) Waffen gelten, so das diese eben noch in den (vorhanden) A/B Schränken gelagert werden dürfen. Was ja auch nur Sinn macht wenn "man" die Gesetzesänderung umsetzen will. Jede ab dem 7.7.2017 angemeldete Waffe fällt unter die neue Regelung und muss mindestens in einem Klasse 0 Schrank gelagert werden, so ist jedenfalls die Antwort meiner Behörde auf meine Nachfrage.
Ich denke mal wir werden es demnächst erfahren, wie die verschiedenen Behörden in den unterschiedlichen Bundesländern es handhaben wenn ein Bürger eine neue Waffe anmeldet.