Waffengesetz - Änderung beschlossen

Es gibt 970 Antworten in diesem Thema, welches 189.972 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2018 um 20:41) ist von Old_Surehand.

  • Wie schon mehrfach gesagt, ist dieser Teil der Gesetzesänderung zwar Schwachsinn, aber systematische Kontrollen sind nicht umsetzbar. Also können die Behörden hier nur Zufallstreffer ahnden, wenn z.B. das Rollkomando nen Reichsbürger besuchen kommt. Dann kann man den bei der Pressekonferenz schön gross fotografierten "Waffenfund" ("bei der Durchsuchung wurden unter anderem x Schreckschusspistolen, Luftgewehre, Messer und ein Baseballschläger gefunden") auch endlich mal rechtlich in einen Erfolg ummünzen.
    Aber falls doch mal ein Kontrolleur schellen sollte, muss ich den ja auch nicht sofort reinlassen. Kann ja sein, dass die Frau des Hauses grad nackig ist und erst noch Zeit zum anziehen braucht.
    Viel mehr wurmt mich der Teil der Änderung, der die Aufbewahrung von WBK-Waffen betrifft. Altbestand hat zwar Bestandsschutz, aber wenn jetzt bald jemand in Klasse 1 oder 2 in Field Target anfängt, wird jetzt die Schrankanschaffung zum echten Kostenfaktor. Den 150€ Schrank aus dem Baumarkt kann man da vergessen. Und Kl. 0 ist erheblich teurer und auch schwerer als die schlichten A-Schränke.

    Gruß,
    Esti

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Aber falls doch mal ein Kontrolleur schellen sollte, muss ich den ja auch nicht sofort reinlassen. Kann ja sein, dass die Frau des Hauses grad nackig ist und erst noch Zeit zum anziehen braucht.

    Wie würde so ein Kontrolle aussehen?
    Schauen die einfach unter der Woche nachmittags bei einem vorbei oder wie stell ich mir das vor ?

    Außerdem greift doch da das Prinzip der Unverletzlichkeit der Wohnung.

    Ein Polizist darf ja auch NUR dann eine Wohnung/ ein Haus betreten, wenn "Gefahr im Verzug" oder ein Durchsuchungsbefehl vom Staatsanwalt (was aber zeitlich länger dauert) eingeholt wurde oder man gewährt ihm eben Einlass (wenn der Polizist VORHER gefragt hat). Sonst müssen die draußen bleiben bzw. an der Tür verweilen.

    Übrigens wäre unter der Woche vormittags bzw. am frühen Nachmittag eh kein Bewohner anwesend, wenn Mann und Frau beide berufstätig sind, wovon man ja normalerweise ausgehen kann...

    GmbH

  • OK, dann kann ich meine Holzkisten für die CO2 Püster einstampfen?
    Würde ich jetzt einen Waffenschrank kaufen, was muss ich denn für erlaubnisfreie Luftdruckwaffen nehmen, 0 ja wohl kaum?

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

  • Tja, wie würde so eine Kontrolle aussehen? Wohl kaum so: Ding dong! " Guten Tag, wir sind von der Polizeibehörde und wollen mal ganz anlasslos schauen, ob sie freie Waffen korrekt aufbewahren. Besitzen Sie freie Waffen und könnten sie uns diese mal zeigen und wo sie die lagern?"
    Wird, wenn überhaupt, doch eher so laufen: Ding Dong!
    "Guten Tag. Man hat uns Hinweise gegeben, dass sie Waffen besitzen und diese nicht korrekt lagern. Wir würden gerne einmal nachprüfen, ob an dem Vorwurf etwas dran ist."
    Oder so ähnlich.
    Und ob man die dann reinlässt, muss jeder selbst entscheiden.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wie würde so ein Kontrolle aussehen?

    Wer soll denn das wissen?
    Kann man nur mutmaßen........und ich mutmaße mal,daß es keine Kontrollen geben wird....nicht beim "braven" Hobbyschützen,der sich auch korrekt verhält!

  • Holla! Das ist mal was. Man legt es also durch Drohung darauf an, nachzuweisen, Unzuverlässig zu sein.
    Na wenn das nicht mal unzulässig ist...
    Mir wurde bei einem Verkehrsunfall auch schon mal angedroht, wenn ich die Verwarngebühr nicht zahlen würde käme es zu eine Prozess und es würde teurer!
    Zu dem Zeitpunkt war die Schuldfrage noch gar nicht geklärt!

    Nicht aufregen, anderswo kommt man ins Gefängnis, wenn man seinen Tabak in eine Zeitung mit dem Bild des Präsidenten wickelt....

    In Anbetracht der Tatsache, dass ich scheinbar daheim nicht mal mit keinen Kindern im Keller LG schießen darf, überlege ich den ganzen Kram zu verkaufen.
    anderer Fred
    Danke, du mein Heimatland!

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

  • Deutschland wird immer mehr zu einem Witz.
    Aber da der Schrank, Behältnis, ... nicht näher beschrieben ist.
    Wie wäre es mit einem Holzrahmen, mit Cellophanfolie bespannt mit massivem, dicken Schloß davor. :D

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (30. Mai 2017 um 09:39)

  • Da SSW und F-Luftgewehre nicht meldepflichtig sind sondern ab 18 frei erhältlich,dürfte es niemandem von der Behörde bekannt sein,daß du welche hast......
    Auch wenn man den kleinen WS hat heißt das ja nicht,daß man eine SSW besitzt............
    Man kann ja antworten,daß man erst noch über eine Anschaffung nachdenkt bzw. eine hatte,diese aber wieder verkauft habe etc.

  • NOCH nicht...

    Auch nicht nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung.

    §36 Absatz 3 sieht nach der Änderung so aus (Fettung von mir):

    Zitat

    Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

  • Alles in meiner werkstatt, bewacht von 3 hunden und verschlossen hinter 10cm stahl und den schlüssel hab ich immer bei mir.

    ...ich hab ein 3 Meter hohen Elektrozaun mit 2 Wachtürmen und 3 Geparden an der Laufleine (die Tretminen erwähne ich nur am Rand).... :D:whistling:

  • Wir haben den aktuellen Entwurf, der jetzt durchgekommen ist, schon im März hier im Forum diskutiert. Leider hat niemand, mich eingeschlossen, diese Änderung als solche erkannt bzw. auf diese Änderung hingewiesen. In den Zusammenfassungen bei all4shooters und den Lobbygruppen kam sie damals leider auch nicht vor.

    Insofern vielen Dank an FAMAS und an all4shooters, dass sie jetzt darauf hingewiesen haben.

  • Olja, schon im ersten Satz in dem Artikel steht der Begriff "erlaubnispflichtige Schusswaffen".

    Das alles gilt nicht für freie Waffen. §36 WaffG.

    Das ist richtig, das Gesetz ist ja noch nicht in Kraft. Sollte auch nur beschreiben, wie so eine Kontrolle ablaufen kann (weil viele hier behaupten, my Home is my Castle und da hat keiner ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss was zu suchen).


    "Aus diesem Grund kann die Waffenbehörde Zutritt zum Ort der Verwahrung verlangen. Waffenbesitzer sind deshalb grds. zur Mitwirkung auch bei der verdachtsunabhängigen Kontrolle verpflichtet."

    Trotzdem dazu: In Berlin wurden 2016 in 8 Monten gerade mal 5 Kontrollen durchgeführt. Gemeldet sind ca.10000 WBK-Waffen.

    Das Gesetz für F-Waffen ist nun völlig hohl, denn woher sollen die Wissen, wer überhaupt sowas hat. Auf Verdacht einfach mal überall klingeln und fragen ? Und wenn da meine Pusten rumliegen, bin ich gerade beim Putzen oder Schiessen. Haupsache man hat dafür nen Köfferchen oden nene Schrank. Find ich jetzt nicht so dramatisch.

    Aber was kommt danach ?
    Damit das Gesetz wieder stimmig ist, kommt als nächstes wahrscheinlich die Meldepflicht für F-Waffen inkl. kleiner WBK. Die gibts noch nicht und da kann man den Amtsschimmel so richtig die Sporen geben.

    Einmal editiert, zuletzt von Olja (30. Mai 2017 um 10:21)