300Bar Kompressoren bei Ebay

Es gibt 3.883 Antworten in diesem Thema, welches 679.434 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. April 2024 um 18:39) ist von Doppelvergaser.

  • Seit wann gelten in China deutsche Gesetze?

    Die Gewährleistung richtet sich nach dem Recht

    im Land des Verkäufers.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Seit wann gelten in China deutsche Gesetze?

    Die Gewährleistung richtet sich nach dem Recht

    im Land des Verkäufers.

    Ist das so?

    Da ist die EU anscheinend anderer Meinung:

    " Die gesetzliche Garantie bindet den Händler. Sie gilt zwei Jahre für alle in der EU gekauften Waren.

    Der Händler oder Hersteller kann Ihnen auch eine zusätzliche gewerbliche Garantie anbieten (oder verkaufen), deren Bedingungen Ihrem Vertrag zu entnehmen sind. Die Bedingungen der gewerblichen Garantie des Herstellers bieten Ihnen möglicherweise mehr Vorteile als die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Eine gewerbliche Garantie ersetzt jedoch nicht Ihren zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Wenn Sie beim Kauf eines Produkts eine einjährige gewerbliche Garantie erhalten haben, können Sie gegenüber dem Händler nach mehr als einem Jahr, aber vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Kauf immer noch den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren geltend machen."

    (Quelle: https://europa.eu/youreurope/cit…aq/index_de.htm )

  • Da ist das hüpfende Komma:

    Sie gilt zwei Jahre für alle in der EU gekauften Waren.

    Die Ware wurde eben nicht in der EU gekauft.

    Darum. ....

    Mit bestem Schützengruß

    Andreas

    VDB - Fördermitglied


    "100 Prozent der Schüsse, die Du nicht abgibst, verfehlen ihr Ziel." - Wayne Gretzky -

  • China liegt nicht in der EU.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Möglicherweise etwas OT, aber bei ebay wird oft auch der Versand aus der Schweiz angeboten. Ich nehme daher an, der Einkauf wird also in der Schweiz getätigt. Besteht da (theoretisch) das gleiche oder möglicherweise sogar ein noch kundenfreundlicheres Recht auf Gewährleistung wie in der EU?

    Wobei, eigene Versandkosten und ventuelle Zollabwicklung machen dann wahrscheinlich aus dem Moppel einen wirtschaftlichen Totalschaden.

    Etwas nicht zu wissen, ist ein akzeptabler Grund, es auch nicht zu schreiben.

  • In der Schweiz gelten auch 2 Jahre.

    Beim Import fallen aber 19% EUSt. an!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Erfüllungsort ist der Ort an dem der

    Verkäufer ansässig ist. Entsprechend

    gilt das dortige Recht für den Kauf.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • In der Schweiz gelten auch 2 Jahre.

    Beim Import fallen aber 19% EUSt. an!

    Ich kenne mich da nicht wirklich aus, was die Zollformalitäten angeht. Neben der Einfuhrumsatzsteuer, entspricht der Höhe nach der Umsatzsteuer, mögen auch beim Versand zur Reparatur erneut Steuern und Gebühren anfallen. Da überquert die Maschine ja 2x die EU-Außengrenze. Keine Ahnung wie der Zoll das bewertet. Der deutsche und der schweizer.

    Etwas nicht zu wissen, ist ein akzeptabler Grund, es auch nicht zu schreiben.

  • Versand zur Reparatur ist kein Verbleib,

    das ist Steuer- und Zoll-Neutral.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • OK, also Fazit:

    bevor ich was bei "amazon.DE" kaufe, muss ich zuerst schauen, ob der Verkäufer nicht vielleicht in China sitzt.

    In dem Fall spielt es ja nun keine Rolle, aber für die Zukunft schon interessant zu wissen.

    Wieder was gelernt...

  • Wobei ich noch hinzufügen muss,

    dass eine durchaus miese Qualifikation des Servicepersonals beim Verkäufer vorliegt,

    wenn die mich bei so einer Reklamation ("Thermometer nach 6 Monaten tot") nicht als allererstes darauf hinweisen,

    dass diese Temperaturanzeige mit Batterien betrieben wird.

    Darauf muss man bei einem Gerät, das mit Netzstrom betrieben wird, erst mal kommen...

  • Wobei ich noch hinzufügen muss,

    dass eine durchaus miese Qualifikation des Servicepersonals beim Verkäufer vorliegt,

    wenn die mich bei so einer Reklamation ("Thermometer nach 6 Monaten tot") nicht als allererstes darauf hinweisen,

    dass diese Temperaturanzeige mit Batterien betrieben wird.

    Darauf muss man bei einem Gerät, das mit Netzstrom betrieben wird, erst mal kommen...

    Was denkst Du was für Mails die von DAU's erhalten. Da ensteht eine gewisse Routine bei den Antworten. Darunter leiden natürlich manchmal Fachfragen.

  • Darauf muss man bei einem Gerät, das mit Netzstrom betrieben wird, erst mal kommen...

    Wenn das ein Assesoir betrifft, was offensichtlich mit Strom funktioniert, und wo kein Kabel reingeht... ist ja wohl offensichtlich... ???

    Darauf muß man als Servicemensch erstmal kommen.

  • Und nach 6 Monaten ist auch noch die Beweißlast Umkehr in Kraft

    Da mußt du beweisen das der Fehler schon von Anfang an da war

    Dann viel Spaß denn das funktioniert nur über ein Gutachten eines Sachverständigen