Schiessen im Garten: Kann-Bestimmung?

Es gibt 144 Antworten in diesem Thema, welches 16.000 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. April 2017 um 00:57) ist von Jhary.

  • Was vlt. auch mal ganz interessant wäre....
    Wie weit kann ein mit 7.5J befeuertes Projektil denn (ohne Wind, Regen, Schnee) maximal fliegen?
    Wenn man das ausrechnet, kann man ja einen Radius ziehen und somit feststellen, wie groß ein Grundstück mindestens seien muss, damit eine Kugel es auf keinen Fall verlassen kann.

    Wenn man so ein Grundstück hat, dann hat man ja generell kein Problem

    Da wird eine maximale Reichweite von 180m angenommen. Du müsstest also ein Grundstück mit einer Fläche von mindestens 360x360m haben und genau in der Mitte stehen beim schießen.

    https://www.co2air.de/thema/10538-wi…ch-ein-diabolo/

    https://www.co2air.de/thema/100806-auf-eigenem-grundstück-garten-mit-lg-geschossen-nachbar-total-am-ausrasten/?pageNo=1

  • Du müsstest also ein Grundstück mit einer Fläche von mindestens 360x360m haben und genau in der Mitte stehen beim schießen.

    Weshalb das denn?
    Viele FT-Schiessplätze sind nach hinten offen, ohne Sicherheitszone. Seitlich muß man auch nur die 25° Grenze beachten (siehe Post 5).
    Wichtig ist in erster Linie die Schussrichtung.

  • Naja....180 Meter in alle Richtungen
    Da braucht es schon nen umzäunten Acker ^^

    Aber nicht ganz unmöglich
    Finde ich interessant

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • Sehr interessantes Thema.....werde mich jetzt mal der Praxis zuwenden.....Wetter is' ja fein....also ab in den Garten...20m, HW77, Schalli, JSB Exact sind doch 'ne gute Kombi :thumbsup: Gruß aus der Eifel :)

  • Wollte nicht mal einer im Forum sich nen Tunnel zum Schießen basteln? Muss mal nen Kollegen fragen, der Schießstände abnimmt, was man da so machen muss, dann hat man halt nen zugelassenen Schießstand im Garten... Da staunt die Nachbarschaft :D

    Allerdings sind es sicher noch ein paar Jahre hin, bis ich irgendwo wohne, wo es einen Garten gibt...

    Friendly fire - isn't

  • Wollte nicht mal einer im Forum sich nen Tunnel zum Schießen basteln? Muss mal nen Kollegen fragen, der Schießstände abnimmt, was man da so machen muss, dann hat man halt nen zugelassenen Schießstand im Garten... Da staunt die Nachbarschaft :D

    Allerdings sind es sicher noch ein paar Jahre hin, bis ich irgendwo wohne, wo es einen Garten gibt...

    Wenn ich so nen Tunnel in den Garten stelle habe ich zwar nen Schießstand im Garten aber keine Frau mehr ^^:saint:

    8) Federdruck-Only 8o
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  • Es gibt doch ne vereinfachte Zulassung für Schießstätten die zum Spaß oder so da sind, davon profitieren doch die Schießbuden auf dem Jahrmarkt (da könnte man sich nämlich auch umdrehen, und dem Wachtmeister die Mütze vom Kopf pusten). Weiß wer da mehr was drüber? Vielleicht kann man da ja was aufs private übertragen...

    Friendly fire - isn't

  • Es gibt doch ne vereinfachte Zulassung für Schießstätten die zum Spaß oder so da sind, davon profitieren doch die Schießbuden auf dem Jahrmarkt (da könnte man sich nämlich auch umdrehen, und dem Wachtmeister die Mütze vom Kopf pusten). Weiß wer da mehr was drüber? Vielleicht kann man da ja was aufs private übertragen...

    Das ist echt mal eine interessante Überlegung. Daran habe ich garnicht gedacht, obwohl ich n Haenel hier habe!
    Schließe mich der Frage an.

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • Aus der Sicht eines Rechtsverdrehers. ;)

    Ich sach doch das ich keinen Respekt vor Juristen habe, ich weiß auch warum. ;)

    Nach deiner Meinung würde fast alle FT-Schiessstände ihre Zulassung verlieren, weil diese eben nach hinten keinen Sicherheitsbereich haben.
    Komischerweise haben die aber alle eine Zulassung.
    Und nu?

    Gruß Udo

  • Also das Problem mit den "Kann" und "Muss" Vorschriften, bezieht sich immer nur auf die Rechtsfolge eines Gesetzestextes. Sie räumt der Behörde ein Ermessen ein , oder eben nicht. In dem von Dir geschilderten Beispiel steht das kann aber auf der Tatbestandsseite - es ist also keine "kann-Vorschrift"

  • Nach deiner Meinung würde fast alle FT-Schiessstände ihre Zulassung verlieren, weil diese eben nach hinten keinen Sicherheitsbereich haben.
    Komischerweise haben die aber alle eine Zulassung.
    Und nu?

    Na ich hab mir das nicht ausgedacht, lies dir mal die Threads durch die ich verlinkt habe, da kommt das oft vor.

  • Man muss halt immer nur senkrecht nach oben schießen und darf dabei aber die Winddrift nicht ausser acht lassen. Dann ist man auch auf der sicheren Seite!

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Vier Dinge

    Eins kein Passant darf sehen das du mit mit einem LG da rumturnst.
    Zwei auch wenn du an der Grundstückgrenze stehst und davon Runter zielst darf ein Dia nicht in die Ferne reisen.
    Drei Passanten und Nachtbarn sollten nicht hören das da Dias schubst.
    Vier Behörden wollen dich zu ihrer Freude erziehen, sprich Waffen sind Böse

    Nichts ist schlüpfriger als dein Recht wenn Behördenbeamte aus ihren Büroschlaf erwachen.

    Am Besten Blickdichte Plastikplane rund ums Gelände und wenn eine Drohne sich über dein Grundstück verirrt tarnen und Grillen

  • Da ich beim Plinken im Garten (Wohngebiet) auch immer ein mulmiges Gefühl beim Schiessen hatte, habe ich mich letztendlich bei der örtlichen Polizei und dem zuständigen Landratsamt informiert und mir meine „private Schiessbahn“ auf meinem Grundstück angelegt.

    Noch in der Informationsphase hat man mir erklärt, dass es sich bei einer Schießstätte um einen amtlich abgenommenen Schießplatz handelt, nicht zu verwechseln mit meiner „privaten Schießbahn“ auf meinem Grundstück, das ist ein großer Unterschied.

    Zwei Bedingungen musste ich hierbei realisieren:
    1. Das Geschoss darf beim Schiessen, von der Schussposition aus, das Grundstück nicht verlassen können. Das gilt selbstverständlich auch in Richtung nach oben (gen Himmel).
    2. Das Grundstück muss befriedet sein.

    Beide Bedingungen lassen für mich keinen Interpretationsspielraum zu. Von meiner Schießposition aus, darf ich weder den Himmel sehen, noch die Befriedung oder gar über die Befriedung hinaus. Und die Befriedung muss meine gesamte „private Schießbahn“ lückenlos umschließen.

    Nachdem ich nun beide Bedingungen erfülle, kann ich ohne schlechtes Gewissen auf meiner „privaten Schiessbahn“ plinken. :thumbsup:

    Ich werde bei Gelegenheit mal ein paar Bilder einstellen.

    Drei Passanten und Nachtbarn sollten nicht hören das da Dias schubst.

    Laut Polizei ist das kein Problem, selbst am Sonntag nicht. Daher achte ich auch nicht mehr darauf. :D