Was machen? Betrugsfall?

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 9.206 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. April 2017 um 13:49) ist von EgonM.

  • ...die bei egun eingestellten Bilder habe viele "Schattenstellen" , das würde mich stören beim Kauf , oder den Verk. um scharfe Fotos bitten ...OHNE SCHATTEN ..
    denn das geht Heutzutage !!

  • Mich würde der Holzabplatzer stören. Wenn der Revolver aus Stahl ist, könnte man Ihn ja nachbrünieren. Der Preis wäre mir zu hoch gewesen. Die Bilder vom Verkäufer sind aus einer recht "günstigen" Position geschossen worden. So sind die Kanten unmd deren Brünierungsabnutzung nicht kaum zu sehen. Kein Rost aber Abnützung der Brünierung.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Hake es ab unter Lehrgeld und freue dich an dem Revolver.

    ..na ja , büschen viel "Lehrgeld" ...

    aber das kommt da bei raus wenn "Erwartung" und "Angebot" nicht zusammen passen ...

  • Kann es nicht sogar sein das da an den Bildern was bearbeitet wurde? Irgendwie sehen bei den ersten Bildern die Konturen der Waffe irgendwie komisch aus? Weiß nicht in wieweit das er da dann was gegen den Verkäufer machen kann falls dieser die Bilder manipuliert hat.

  • Yup. Genau. :thumbup:

    Etwas viel Lehrgeld. Generell hätte ich schon nicht so viel bezahlt. Als Käufer hat man da schlechte Karten, wenn Er funktioniert, ...

    Hat vom Look her etwas von meinem Umarex Colt Piecemaker 4,5mm im "Used Look".

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Kann es nicht sogar sein das da an den Bildern was bearbeitet wurde?

    ..also , da hab ich auch schon dran gedacht , aber nachweisen läßt sich so etwas kaum ...

  • ...die bei egun eingestellten Bilder habe viele "Schattenstellen" , das würde mich stören beim Kauf , oder den Verk. um scharfe Fotos bitten ...OHNE SCHATTEN ..
    denn das geht Heutzutage !!

    Wie gesagt, habe mich einfach mit dem Satz "kaum Gebrauchtsspuren" vertraut gemacht... und Neuling bei eWaffe ist er auch nicht.

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.

  • Ja. Statt einer Bearbeitung reicht auch oft eine "optimierte" Beleuchtung. Damit kann man ware Wunder vollbringen. Und Frauen gute 20 bis 30kg schlanker. ;):D

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Also wenn ich mich richtig an meine Uni Zeit erinnere, dann gibt es in diesem Zusammenhang den unbestimmten Rechtsbegriff von "Treu und Glauben".
    Das ist sozusagen eine Vorstufe der arglistigen Täuschung.

    Das könnte in deinem Fall schon zutreffen.
    Der Verkäufer hat beschönigende Bilder eingestellt und von den vorhandenen Mängeln nichts gesagt und die Waffe so verkauft als wären diese nicht vorhanden.

    Ob es sich lohnt dagegen rechtlich vorzugehen ist fragwürdig.
    Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast dann kannst du mit etwas Glück und einem geschickten Anwalt eine Rücknahme des Artikels oder eine Ausbesserung der Schäden erzwingen.

    8) Federdruck-Only 8o
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  • Ich würde sogar behaupten das die eGun Bilder bearbeitet wurden um den Unschärfeeffekt zu erzielen. Während das erste Bild, in OVP, noch relativ scharf ist verschwimmen die Kanten vom Revoler auf alle anderen stark und der Untergrund wird zum Bildrand dermaßen matschig.

    Selbst 15 Jahre alte Digitalkameras machen bessere Bilder.

  • Is wohl wie so oft die Frage wie viel Aufwand man sich antun will... Ich denke mal, mit Anwalt und allem pipapo wäre ne Rückabwicklung sicher denkbar, weil die Bilder und Beschreibung nicht so wirklich mit dem Produkt übereinstimmen. Wenn man keine Rechtschutz hat, stellt sich aber die Frage, wer die Kosten trägt, und was man am Ende davon hat.

    Aus Prinzip würde ich sagen, dass man so Leute nicht laufen lassen sollte. Aber Prinzipien sind teuer und man muss sich halt vorher überlegen, was sie einem wert sind...

    Friendly fire - isn't

  • Habe meine Rechtsschutzversicherung um eine Telefonische Beratung gebeten. Direkten Anschluß zum Anwalt hat es leider nicht gegeben da alle Anwälte im Gesprech waren. Wurde mir aber versichert, dass der mich zurückruft. Jetzt warte ich halt...

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  • Aus Prinzip würde ich sagen, dass man so Leute nicht laufen lassen sollte. Aber Prinzipien sind teuer und man muss sich halt vorher überlegen, was sie einem wert sind...

    Ich verkehre mich schon seit Jahren mächtig im Internet in Sachen Kauf/Verkauf und ich würde sagen ( zu mindest in meinem Fall ) es gibt immer weniger solcher Gauner! Aber irgendwann erwischt das jeden...

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  • @fatfrets, ich fühle mit dir ... :S

    Bei der Aussage "Topzustand, kaum gebrauchsspuren, voll funktionsfähig und Technisch einwandfrei" hätte ich

    eine Anfrage gestellt. Was denn nun, Topzustand oder mit Gebrauchsspuren?


    Meine persönliche Meinung. Die Artikelbeschreibung passt nicht mit dem realen Zustand der Ware überein, also

    arglistige Täuschung. Somit kann auch eine Privatperson zur Verantwortung gezogen werden.

    Was du nun daraus machst, .... ich wüste es auch nicht...??

  • Ich würde dem Verkäufer auf jeden Fall die Inanspruchnahme eines Anwalts ankündigen, wenn es nicht zur einvernehmlichen Lösung kommt und ihn auch gleich darauf hinweisen, dass anfallende Rechtsverfolgungskosten zu seinen Lasten gehen.

    Wie eine einvernehmliche Lösung, mit der du leben kannst aussieht, musst du für dich selbst entscheiden (Wandlung, Kaufpreisminderung, usw.).

    Denk daran, Zeugen beim Auspacken der Ware sind Gold wert, um den angelieferten Zustand zu bezeugen.

    In meinem letzten Fall vor Gericht, hat der Verkäufer das Luftgewehr zurück nehmen müssen, Wert 110,- Euro, hat aber über 1 Jahr gedauert. Der Anlieferungszustand entsprach nicht der Auktionsbeschreibung.

    Einmal editiert, zuletzt von WilderSüden (31. März 2017 um 17:02)

  • Hallo,

    verstehe nicht ganz warum man lediglich mutmaßt das die Bilder bearbeitet wurden.
    Das Erma Logo am Griff ist verpixelt und daher steht es eigentlich außer Frage das diese
    Bilder bearbeitet wurden.
    Trotz allem, da in dem Auktionstext jedoch auch das Wort Gebrauchsspuren vorkommt und dies sehr
    Subjektiv ausgelegt werden kann, sehe ich das im Zweifelsfall vor dem Kadi bei einem Vergleich,
    jedoch keinesfalls bei einer Unwirksamkeit des Kaufvertrags geschweige denn eine Sanktion
    gegen den Verkäufer. Dieses eine Wort ist sein Anker.
    Würde versuchen mit dem Verkäufer gütlich etwas nachzuverhandeln, bei nicht gelingen egun mit
    ins Boot holen und abschließend negativ bewerten. Das wars.

    Netter Gruß

  • Das Ding ist schön mit Gegenlicht fotografiert worden, so daß die Waffe rundherum schwarz erscheint. Ist ein alter Hut.
    Für das Geld hätte ich um detailreichere Bilder gebeten. Das sollte wohl dranhängen.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Die Bilder sind relativ dilletantisch mit einem Korrekturwerkzeug aus einem Grafikprogram bearbeitet worden.
    Evtl. stellt du ja mal hier selbst zum Vergleich eins ein.

  • Betrug wäre wenn er das Geld kassiert und keine Ware liefert. So sind es falsche Angaben und man kann den Kauf widerrufen auch wenn es ein privat Verkauf war.

    Aber für die paar Kröten ein Faß auf zu machen ? Ärgerlich klar aber so ist es manchmal.

    und wenn musste halt zum Anwalt gehen da wird Dir dann schon gesagt ob Du eine Rückerstattung bekommen kannst oder nicht

  • Was hat das mit dem Alter zu tun?Wenn der Verkäufer schreibt "kaum gebrauchtsspuren", dann gehe ich auch davon aus, dass das stimmt! Oder?

    Hier sind meine Bilder von der Waffe.
    Brünierung überall abgenutzt, Holzgriff defekt, Laufgewinde beschädigt.
    Ist das "kaum Gebrauchtsspuren"?

    Hallo Olja , hatte er schon eingestellt ... :D:D ....und immer schön lesen ... :)) Seite -1-