um nochmal drauf einzugehen: Der bisherige Schrank war voll, ich möchte etwas Platz und Ordnung, um sie auch ordentlich rausnehmen zu können.
Ferner haben darin auch meine LGs platz,
Mein Kaufwünsche könnten sich auch bis zum Stichtag des Gesetzgebers verwirklichen.
Würde der Gesetzgeber durch die Bank Klasse 0/1 fordern, gäbe es keine Altbesitzregelung.
mfsg daniel