Hallo an alle,
leider habe ich den Dekowaffenfaden verloren. Ich hätte die Möglichkeit, eine originale Dekowaffe aus dem zweiten Weltkrieg (MP44) aus Altersgründen zu übernehmen. Sie wurde vor Jahrzehnten (mindestens 30 Jahre, eher mehr) von einem deutschen Büchsenmacher ordentlich deaktiviert und an den heutigen Besitzer verkauft.
Ist die Übernahme eines solchen Stückes nach aktueller Rechtslage überhaupt noch/wieder problemlos möglich? Oder ist das erst nach weiterer fachmännischer Nachbearbeitung im Sinne der neuen europäischen Richtlinie zu schaffen?
Wenn das gute Stück irgendwann einmal in den Schrott wandern müsste, weil es niemand übernehmen kann, wäre es wirklich sehr schade darum.
Vielleicht hat inzwischen jemand praktische Erfahrungen mit solchen Angelegenheiten? Ich trage da etwas Bedenken und müsste mich im Zweifel dagegen entscheiden.
Besten Gruß vom tumben
Trompeter