Speicherfund- Hilfe was kann ich verwenden wer kennt die Gewehre?

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 6.652 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Februar 2017 um 13:30) ist von viper501.

  • Ich hoffe du hast dich schlau gemacht bzgl schiessen zuhause!?

    Draussen auf dem eigenen Grundstück nur dann wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen KÖNNEN und das Grundstück umfriedet ist (mit Hecke, Mauer etc umgeben) Das ist nur selten der Fall.
    Nur bis 7,5 J Energie max.
    Im Haus alles gut aber auch nur bis 7,5J. Mit der 49a geht das.
    Recherchier hier mal ein wenig. Das genaue Gesetz beschreibt da noch ne Ecke mehr.
    Wir wollen ja nicht das das zukünftige Hobby wegen Unwissenheit gleich zu Ärger führt!

    Ja danke. wir haben noch ein sehr abgelegenen Grundstück, dass auch mit hecke umgeben ist... zwar könnten die Geschosse sicher durch die Hecke durch... aber da ist dann nur Ackerland drumherum...

    Werde mich dazu aber noch etwas einlesen. Danke Das mit den 7,5 J hab ich schon mitbekommen, deswegen zu beginn die Frage zu den gefundenen Waffen, ob die alle max 7,5 J haben und man die so besitzen darf.

    Auf dem Grundstück kann man zum Glück nicht rein schauen :)

    Eine kleine Frage hätte ich noch in Bezug auf die 49a.

    Es heißt laut gesetzt darf man die mit dem klein f eingraviert darf man Transportierung und auf dem Privatgelände benutzen. Aber die 49a hat das ja nicht... oben wurde geantwortet, da sie noch aus der DDR ist, darf ich die hone da f trotzdem benutzen, welche Gesetztesgrundlage schließt dasein? Weiß das jemand? bzw wo finde ich dazu eine sicher Quelle?

    Danke für die Mühen :)

    Gruß Viper

  • Kurzfassung:
    Das "F" kennzeichnet Waffen die kleiner/gleich 7,5 Joule haben und ist zum 1.1.1970 in der BRD eingeführt worden. Damit nach der Wiedervereinigung keine Massenenteignung stattfinden musste und plötzlich überall illegele "Waffen" lagern hat man im Bezug auf Luftdruckwaffen gesagt bist Herstellung Stichtag 1991 sind die aus der ehemaligen DDR auch frei verkäuflich (ab 18).
    Das gleiche gilt für alle anderen Kaltgaser (alles was nicht mit ner Treibladung gezündet wird) vor 1970.
    Zuhause schiessen darfst du aber immer nur bis 7,5J, egal ob drinnen oder draußen.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von Bad.Boy (9. Januar 2017 um 10:55)

  • aber

    ohne F und unter 7,5 Joule, so wie das 49a, darf man

    Ja gut, allerdings muss man im Zweifel nachweisen können das die Waffe nur max. 7,5 Joule erzeugen kann,
    ansonsten sind nur Erwerb und Besitz frei.

    Ohne :F: -Kennzeichnung müsste man zum Beschussamt um den amtlichen Nachweiß zu haben.
    Ansonsten gilt für Nicht- :F: Waffen (Strenggenommen) "Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt."

    Die tatsächliche Leistung der hier in Rede stehenden Haenel 49a wissen wir nicht.
    Ein Dachbodenfund mit unbekanntem Vorleben.

  • Die tatsächliche Leistung der hier in Rede stehenden Haenel 49a wissen wir nicht.

    Nunja, ein 49a auf mehr als 7,5J zu bringen fällt aber wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter die Rubrik "unmöglich".
    Unnutzbar ist es dann auf jeden Fall, spannen lässt es sich dann nicht mehr bestimmungsgemäß, mal abgesehen davon, dass ich bezweifle, dass das Stoßröhrchen eine deratige Energie überhaupt vermitteln kann (mechanische Stabilität, Durchlassöffnung, usw.)

    Und bei dem Text im WaffG steht:
    "...den Geschossen eine Leistung von nicht mehr als 7,5J erteilt WIRD...",
    da steht nicht "...erteilt werden kann..."

    Im Falle eines LGs, welches nicht über 7,5J verfügbar war (vgl. z.B. Diana-Modelle bis einschl. 25), ist auch ohne :F: eine ausreichend niedrige Energie mit Sicherheit anzunehmen.
    (Ja, ich weiß, es soll wohl mal Tuningfedern fürs D25 gegeben haben...)


    Ansonsten gilt für Nicht- :F:-Waffen (Strenggenommen) "Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt."


    Nicht ganz!
    Es gilt für >7,5J-Waffen, für keine anderen.

    Die Dinger mit :F: sind nur eine Kategorie der <7,5-Waffen.

    Das eine schließt das andere zwar ein, ein ausschließlicher Umkehrschluss ergibt sich daraus jedoch nicht.


    Stefan

  • Mir ist keine 49a bekannt die Gefahr läuft die 7,5J Grenze zu überschreiten. Auch mit der erhältlichen Expotfeder nicht und damit ist da Repetieren schon keine Freude mehr.
    Eine originale 49a ist auf jeden Fall unter der Grenze.

    Zum Nachweiß muß auch eine unge" F" te nicht zum Beschussamt.
    Wir reden hier nicht von nem Heißgaser, da greift meines Wissens auch §27 nicht.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

    Einmal editiert, zuletzt von Schütze Benjamin (9. Januar 2017 um 14:27)

  • Ja gut, allerdings muss man im Zweifel nachweisen können das die Waffe nur max. 7,5 Joule erzeugen kann

    Nein. Wer den Vorwurf des unerlaubten Schießens machen will
    muss nachweisen daß die Waffe tatsächlich mehr als 7,5 Joule
    erzeugt - und zwar in der tatsächlich verwendeten Konfiguration.

    Ein Revolver im Kaliber .38 ist zweifelsfrei n der Lage mehr als
    7,5 Joule zu erzeugen. Mit den Trainingspatronen von Speer
    darf ich den trotzdem zuhause schießen, damit bleibt er nämlich
    unter den 7,5 Joule.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Tja, ob man so viel Insiderwissen auch bei der untersten ausführenden Behörde (Ordnungsamt, Polizei-Dienststelle)
    zwingend erwarten darf...?
    Ob dann im Falle eines Falles auch tatsächlich "Stramme Behauptung ersetzt schwachen Beweis" ausreicht...?
    Ich weiß es nicht, das ist sehr spekulativ, aber wenn ich mir manche Behördenvertreter in diesem Metier vorstelle...sorry, aber da bleiben mir Restzweifel was hier der wirklich gute Rat wäre...?

    Nix für ungut, alles gut gemeint...

  • Wenn die Ordnungshüter unsicher sind ist das Gewehr dann halt erstmal weg.
    Spätestens die fachlich kompetenteren Dienststellen werden das dann aber wohl klarstellen können.
    Unwissenheit kann es auch bei der Exekutive immer geben.
    Hier halte ich es aber für sehr viel wahrscheinlicher, das sich ein schlecht informierter Ordnungshüter direkt am fehlenden F aufhält oder direkt jeder Waffe eine zu hohe Energie unterstellt... .

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Wenn einer kommt könnte man ja gegebenenfalls den Chrony rausholen (sofern man hat) und damit beweisen das daß Gewehr ohne F unter 7,5 Joule hat. Selbst wenn man mit einem Gewehr mit F schießt wäre das kein Beweis das es unter 7,5 Joule hat. Ich meine ohne nachmessen. Könnte ja ne' Exportfeder drin sein.
    Also ganz locker bleiben wenn man glaubt im legalen Bereich zu sein. Kontrolle ist immer möglich. Dann kommt's drauf an wie es weitergeht.

    „Viele Grüße aus Sachsen-Anhalt“

  • Wenn die Ordnungshüter unsicher sind ist das Gewehr dann halt erstmal weg.
    Spätestens die fachlich kompetenteren Dienststellen werden das dann aber wohl klarstellen können.

    Nach meiner Erfahrung tun sich die Ordnungshüter mit dem Eingeständnis einer eigenen Fehlentscheidung relativ schwer...

  • Das liegt aber nicht in der Hand des beschuldigten.
    Man ist immer blöd dran, wenn einem was angehängt werden soll auch, wenn man im Recht ist.
    Der Nachweis, das ein nicht F LG unter 7,5 Joule hat dürfte da dann aber das kleinste Problem sein.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Tja, ob man so viel Insiderwissen auch bei der untersten ausführenden Behörde (Ordnungsamt, Polizei-Dienststelle) zwingend erwarten darf?

    Nein, das darf man sicher nicht.
    Wenn man mit diesen Leuten zu tun bekommt
    hat man erst mal die A-Karte in Gold.

    Nach meiner Erfahrung tun sich die Ordnungshüter mit dem Eingeständnis einer eigenen Fehlentscheidung relativ schwer...

    Das ist etwa so häufig sie 6 Richtige mit Zusatzzahl.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Man ist immer blöd dran, wenn einem was angehängt werden soll auch, wenn man im Recht ist.
    Der Nachweis, das ein nicht F LG unter 7,5 Joule hat dürfte da dann aber das kleinste Problem sein.

    Es ist traurig aber wahr. Irgendwas finden die immer,
    und wenn Sie es mitbringen müssen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • So war das nicht einmal gemeint.
    Fakt ist eben, das man immer und egal mit welchem Sachverhalt an einen unkundigen Gesetzeshüter kommen kann.
    Dann hat man im Zweifel ersteinmal das Problem seine Unschuld nachweisen zu müssen.
    Das kann einem aber immer und überall passieren.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Es ist traurig aber wahr. Irgendwas finden die immer,
    und wenn Sie es mitbringen müssen.

    Fakt ist eben, das man immer und egal mit welchem Sachverhalt an einen unkundigen Gesetzeshüter kommen kann.

    Und deshalb mein einfach nur gut gemeinter Rat, "keine schlafenden Hunde zu wecken" und eben nicht mit ohne :F: im Garten zu spielen.
    Das Problem wurde schon von Goethe beschrieben: "ach o Herr die Not ist groß - die ich rief die Geister werd' ich nun nicht los"

    ;)