178,50 Euro Strafe für Einhandmesser

Es gibt 219 Antworten in diesem Thema, welches 39.961 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2017 um 23:20) ist von Magnum Opus.

  • ...
    Wenn die Dinger verboten sind, hat die nun mal keiner bei sich zu haben.
    Du siehst zu viel schlechte Filme

    Sie sind nicht verboten, und das Führen ist erlaubt wenn "ein allgemein anerkannter Zweck vorliegt". Dummerweise steht nirgendwo was das sein soll...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Das Schwert hat "leider" nur knapp 1,3 Meter. Die dhm.de hat da durchaus andere Gewichte zu vermelden (Beispiel Fundstück), aber toll, dass es so etwas gibt.Woher beziehst du diese speziellen Fechtschwerter? Oder reden wir über Fechtfedern? Speziell für dich gefertigt, nehme ich an? Du bist vermutlich Langschwert-Fechter? Da wir uns hier off-topic bewegen auch gerne per PN.

    Viele Grüsse,

    dagger

    Zum Fundstück.

    Häslich wie die Nacht.

    Na ja. Halt 1515. Da war die Zeit der Schwerter schon vorbei. Die Ritter, ... trugen dicke Plattenrüstungen und die Schwerter mutierten zu Dosenöffnern oder Henkersschwertern. Die Zeit der Schwerter würde ich von 1000 vor Chisti bis 1200 max (mit Hängen und Würgen) 1400 nach Christi pi mal Auge schätzen.

    1500 dominierten Fernwaffen wie Armbrüste, Bögen, Schwarzpulverwaffen.

    Zur Zeit von 0 bis 1000 war das Schwert eine elegante, schnelle, mächtige Waffe, die eine verherende Wirkung hatte.

    Gruß Play.

    Zum Thema.

    Ich finde es schlichtweg albern und lächerlich. Man kann alles mögliche als Waffe nutzen. Ob nun einen Regenschirm, eine zerschlagene Glasflasche oder einen Stein. Und Messer sind nun mal ein wesentliches Werkzeug. Ob auf dem Bau, beim Schälen eines Apfels, Schneiden von Brot, beim Angeln, Öffnen von Pasketen, Zerschneiden von Pappe, ......... Und ein Messer ist ein Risiko für jeden Träger und ´seine Umgebung. Von daher ist zumindest dieser Teil absoluter Unfug und grob fahrlässig.

    Gruß Play.

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    2 Mal editiert, zuletzt von the_playstation (14. Januar 2017 um 01:55)

  • Genau, besser mal Pattex fressen.

    Wozu gibt´s Teppichmesser? Die sind sogar echt mal scharf. :)

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Genau, besser mal Pattex fressen.

    Wozu gibt´s Teppichmesser? Die sind sogar echt mal scharf. :)

    Die ausfahrbaren mit Arretirung wurden mWn. des öfteren schon als einhandmesser Bezichtigt.
    Wenn du Maler bist unnin Arbeitsklamotten auf dem Heim oder Arbeitsweg bist, wird dir kein gesund denkender Ortnungshüter einen Strick daraus machen. Aber hast du das Teil auf dem Weg zur Disko in der Hose, könnte das anders verlaufen.

    Gruß
    Daniel

  • Sie sind nicht verboten, und das Führen ist erlaubt wenn "ein allgemein anerkannter Zweck vorliegt". Dummerweise steht nirgendwo was das sein soll...

    Und Du glaubst jetzt allen Ernstes, ein Einhandmesser mit zur Staatsanwaltschaft zu schleppen wäre ein "allgemeiner Zweck"?

  • "ein allgemein anerkannter Zweck"?? So gesehen ist jemanden abzustechen auch ein allgemein anerkannter Zweck...

    Und Du glaubst jetzt allen Ernstes, ein Einhandmesser mit zur Staatsanwaltschaft zu schleppen wäre ein "allgemeiner Zweck"?


    Ich habe den Gesetzestext nur zitiert, nicht geschrieben!

    Siehe hier, §42a Absatz 3 WaffG:

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Laß doch mal die Kirche im Dorf.
    Da kommt ein Typ mit einem Einhandmesser zur Staatsanwaltschaft...
    Geht´s noch?
    Und wenn er auch Arzt ist: hätte man das toleriert und einige Zeit später hätte eben jener Typ den Staatsanwalt niedergestochen, wäre der Skandal wohl perfekt gewesen.
    Auch Ärzte morden.....
    Es ist wie bei der Kölner Polizei:
    vor einem Jahr stand sie in der Kritik, massiv unterbesetzt und untätig gewesen zu sein. Und nun hat sie versucht, es besser zu machen - und bezieht wieder Prügel.
    Und was ein "allgemein anerkannter Zweck" ist - muß man darüber hier wirklich noch diskutieren?

  • Der allgemein anerkannte Zweck ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der gerade durch die Rechtsprechung ausgefüllt werden soll. Genügend Beispiele gibt es und wenn man einen GRUNDSÄTZLICH dem Führverbot unterliegenden Gegenstand führen möchte und sich auf eine Ausnahme berufen will, ist es auch zumutbar, sachkundigen juristischen Rat einzuholen.

    Und unser Arzt hätte ja einfach ein feststehendes Messer bei sich haben können. Völlig legal. Für die täglichen Luftröhrenschnitte. Dafür braucht man ja mindestens 10 cm Klinge. Oder? :rolleyes::D

  • Und Du glaubst jetzt allen Ernstes, ein Einhandmesser mit zur Staatsanwaltschaft zu schleppen wäre ein "allgemeiner Zweck"?

    Er hat das Messer zur Wahrnehmung des Termins am Eingang abgegeben. Der berechtigte Zweck könnte den restlichen Tag betreffen.

  • Bis zur Wahrnehmung des Termins hat er es aber bei sich geführt.
    Ob er das mit einem berechtigten Interesse getan hat, darf angezweifelt werden, sonst hätte er es glaubhaft darlegen können, und man dürfte ihm dann kaum ans Bein gepißt haben.

    Und ob der restliche Tag einen berechtigten Zweck rechtfertigt hätte, ist und bleibt reine Spekulation.

    Aber wer Langeweile hat, kann sich auch weitere 6 oder mehr Seiten über Annahmen und Spekulationen auslassen.
    Demnächst nimmt er also eine Axt mit zur Staatsanwaltschaft, weil er anschließend noch Holz für seinen Kamin hacken möchte....

  • Laß doch mal die Kirche im Dorf.
    Da kommt ein Typ mit einem Einhandmesser zur Staatsanwaltschaft...
    Geht´s noch?

    Wie wärs du hättest mal außer der Schlagzeile auch mal die Aussage des Arztes gelesen. Der Mann war Notarzt und hat regelmäßig das Messerle beruflich genutzt. Nun ich weis nicht wie lange du deinen Job machst aber ich habe von meinem alten Job immer noch Gegenstände in den Taschen.

  • Verarschen kann ich mich selbst
    Wie wäre es, wenn du selbst einmal Nachhilfe in Sachen Lesen nimmst?
    Oder willst du uns allen Ernstes Glauben machen, daß er mit besagtem Einhandmesser operiert hat?
    Er hat eben nicht "regelmäßig das Messerle" benutzt, sondern regelmäßig ein Messerle.
    Dir geht langsam der Unterschied auf?
    Fein! :D
    Und mit 76 Jahren läuft er mit einem Messer rum, um im Notfall.....?
    Schwer zu glauben, daß es eine ausreichende Schärfe hat, um als Skalpell zu dienen. Mit einem Rasiermesser wäre er besser bedient.
    Wahrscheinlich hat er auch permanent ein Fläschchen Desinfektionsmittel zwischen den Backen klemmen und Nadel und Faden unter seinem Hut.

    Vermutlich hat er sich in seiner Ehre als "Gott in weiß" gekränkt gefühlt, deswegen die Strafe angefochten - und schmerzhaft erfahren müssen, daß auch Ärzte keine Privilegien in Sachen Waffenrecht genießen.
    Vielleicht laufen demnächst Polizisten im Ruhestand auch noch mit ner Knarre in der Jackentasche herum.

    In meinem alten Job war ich Industriegeräteelektroniker - soll ich deshalb mit einem Kabelmesser durch die Gegend rennen?
    Nee, laß man.
    Allerdings mit einem Springmesser.
    Nur bin ich nicht so dämlich, es jemandem unter die Nase zu halten.

    Einmal editiert, zuletzt von Mattie (15. Januar 2017 um 09:17)

  • Bis zur Wahrnehmung des Termins hat er es aber bei sich geführt.
    ....

    Das ist richtig. Das habe ich ja nicht Abgestritten.
    Du sagtest nur "Und Du glaubst jetzt allen Ernstes, ein Einhandmesser mit zur Staatsanwaltschaft zu schleppen wäre ein "allgemeiner Zweck"?""
    Nehmen wir mal an er wäre ein Postbote der zum ausüben seines Berufes ein solches Messer führen dürfte.(Ja die dürfen das, frag mich nicht warum) Und dieser würde während dieser Ausübung das Gebäude betreten und würde ebenfalls das Messer beim Pförtner abgeben.
    In diesem Fall wäre es ein berechtigtes Interesse, egal welches Gebäude.
    Es ist also egal ob Stantsanwaltschaft, Kirche oder Hallenbad. Das berechtigte Interesse (oder meintet. auch allgemeiner Zweck) erstreckt sich auf den Weg dort hinn und zurück.
    Ich wollte ganricht sagen das der Arzt ein berechtigtes Interesse hat oder nicht. Ich wollte nur erklären das es egal ist wo er hin geht. Es ist ehr eine frage wo er her geht.
    Es ging mir garnicht darum das berechtigte Interesse des Arztes zu untermauern. Das soll er selber machen. Mir ging es nur darum klarzustellen das wenn er es dürfte, es egal wäre wo er hingeht, solange er sich an den Orten an die geltenen Regeln
    hält.
    Das es ein anerkannter allgemeiner Zweck ist ein Messer jederzeit dabei zu haben, um eventuell eine Notoperation vorzunehmen, hallte ich jedoch sowie du wohl auch für sehr weit her gehohlt.

    Gruß
    Daniel

    2 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (15. Januar 2017 um 16:46)

  • Und was ein "allgemein anerkannter Zweck" ist - muß man darüber hier wirklich noch diskutieren?

    Gerade bei Gesetzen kommt wird dermaßen auf den Wortlaut und auf Genauigkeit in der Formulierung Wert gelegt und dann setzt man so eine schwammige Formulierung ein. Zufall? Ich glaube kaum!

    Und zum Thema Einhandmesser. Geh mal draußen auf die Straße und frage mal die Leute ob sie was über das Verbot des Führens von Einhandmessern im §42a Waffengesetz wissen. Die Mehrzahl wird dir sagen das sie mit dem Waffengesetz nichts am Hut haben, sie haben ja schließlich keine Waffe. Das solche Taschenmesser darin erfasst sind, davon gehen die meisten nicht aus die nicht mit der Materie befasst sind. Die sehen im Laden das praktische Messer und denken sich nichts dabei wenn sie es in der Tasche haben.

    Ich darf mal daran erinnern das Polizisten auch mal gezielt Soldaten angehalten hat die in Uniform von der Kaserne heimfuhren. Denen die das neue Taschenmesser der Bundeswehr dabei hatten hat man es direkt abgenommen und Anzeigen geschrieben. Das Taschenmesser gehört standardmäßig zum Feldanzug. Es handelt sich dabei um ein solches Messer, auch Victorinox, aber statt dem schweizer Kreuz den Bundesadler drauf:

    https://www.victorinox.com/de/de/Produkte…8/p/0.8461.MWCH

    Und das du den Leuten, die eigentlich nur unwissend sind, sowas hier unterstellst finde ich gelinde gesagt eine Frechheit sondergleichen:


    Und wenn er auch Arzt ist: hätte man das toleriert und einige Zeit später hätte eben jener Typ den Staatsanwalt niedergestochen, wäre der Skandal wohl perfekt gewesen.
    Auch Ärzte morden.....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich habe niemandem etwas unterstellt, dahingehend kannst du dir die Frechheit schenken.
    Letztlich aber wird niemand die Garantie dafür übernehmen, daß aus einem Arzt nicht auch ein Mörder werden kann.

    Und es gibt mehr als genug Gesetze, die in ihrer Formulierung schwammig und uneindeutig sind, nicht nur das Waffengesetz.
    Davon leben schließlich die Anwälte....

    Als ich mir im vorletzten Jahr Ersatz für mein verlorenes Springmesser gekauft habe, hat mich der Verkäufer (Büchsenmachermeister) auf die gesetzliche Regelung hingewiesen.
    Und etliche Online-Händler tun dies ebenso.
    Gewissenhafte Händler ohnehin.
    Daß die meisten, die ein Einhandmesser besitzen, nicht informiert sind, macht mir keiner weis.
    Das mag für einen Teil zutreffen, aber sicherlich nicht für die Mehrheit.

    Und nun kann man weiterhin mit Soldaten kommen und Äpfel und Birnen vergleichen - ich frage mich nur, ob Ihr nichts Sinnvolleres zu tun habt als sich über solche Dinge aufzuregen.

    So ganz nebenbei: in China ist heute wieder ein Sack Reis umgefallen....

  • ...
    Als ich mir im vorletzten Jahr Ersatz für mein verlorenes Springmesser gekauft habe, hat mich der Verkäufer (Büchsenmachermeister) auf die gesetzliche Regelung hingewiesen.
    Und etliche Online-Händler tun dies ebenso.
    Gewissenhafte Händler ohnehin.
    ...

    Solche Messer konnte man auch mal beim Aldi kaufen. Von den Verkäufern dort kann man in der Hinsicht nichts erwarten, und auf der Packung stand auch nichts. Hier findet man es nur in den Fragen zum Artikel:

    https://www.amazon.de/Victorinox-Tas…x+taschenmesser

    Und um die Sache noch verwirrender zu machen, bei Multitools wie dem Leatherman sieht man die Sache anders. Das BKA stuft diese als Werkzeuge ein die nicht dem 42a unterliegen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-