Auf eigenem Grundstück/Garten mit LG geschossen, Nachbar total am ausrasten

Es gibt 145 Antworten in diesem Thema, welches 21.697 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Dezember 2016 um 17:41) ist von Nashorn.

  • Weiter schießen und Polizei kommen lassen, wenn er wirklich Ernst machen sollte. Denen das dann zeigen, dass es sicher ist und sie verpissen sich dann wieder.

    Auf deinem Grundstück darfst du mit F-Waffen schießen. Vielleicht auch vorsorglich morgen mal zur Wache hin und nachfragen und denen alles erklären. Freundlich sein und auf dein Recht bestehen. Der Nachbar kann ja die Rolladen runterfahren, wenn er keine Waffen sehen mag.

    Bei mir waren sie auch. Haben sich das kurz angeguckt, einer meinte er schießt selber mit der Lupi im Garten und sind dann wieder gegangen. Gab kein Stress und Waffen wurden auch nicht so wie häufig immer geschrieben, eingesackt.

  • Zuhause darfst Du...


    Schießen ist grundsätzlich eine aufsichtspflichtige Sportart. Dort wo ausnahmsweise das Schießen ohne Aufsicht erlaubt ist, gelten strengere Regeln. Mit einer der Gründe, warum nur auf Schießständen minderjährige Umgang mit Schusswaffen haben dürfen.

  • Schießsport ist nun mal eine der Sportarten, bei denen Disziplin und Sicherheit an erster Stelle stehen - aus gutem Grund.

    In den USA gab es mal einen Schießunfall, bei dem ein Teenager beim Beobachten auf dem Luftdruckwaffenschießstand von einer .45ACP Hot Loaded in den Kopf getroffen wurde, die vom Großkaliberschießstand draußen im Freien geradezu saublöd abprallte und dann in diese Preßspanbude flog. Man kann es nicht oft genug sagen - es kann immer blöder kommen, als man denkt. Und ab und an tut es das dann auch.

    Fazit: Zuerst gut schlaumachen und sich möglichst nach allen Ecken absichern - und dann rumballern - oder eben auch nicht.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!


  • Stimmt! Mit dem Gewehr und den Personaldaten in den Händen!


    Nö, mit mir haben sie sich freundlich unterhalten. Beim zweiten Mal sind sie dann gar nicht mehr ausgerückt, als ein Nachbar frech wurde.

  • Bastelfreak ich hab noch Chips und Wein/Apfelschorle mal schauen wann mein lieblings Tr*** wieder ausflippt.

    Und bullen kommen? Bei uns hier auffem Dorf schießen die höchstens mit :D

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Einer der wenigen Fälle, wo der Verstand vor dem Gesetzestext eingeschaltet wurde! Bedeutet aber nicht, das es legal war auf dem Grundstück zu schießen!

    Würde ich auch nie austesten wollen!

  • Mal ein kleines Gedankenspiel:
    Ein Garten von 20m Länge, am Ende eine Mauer von 4m Höhe und 10m Breite, dort steht der Kugelfang. Geschossen wird vom anderen Ende aus, dort steht eine Scheune. Beim schießen befindet man sich in der Scheune und schießt durch die offene Tür. Da einem nur der Türausschnitt zur Verfügung steht, kann man nur die Mauer treffen, sollte man den Kugelfang verfehlen. Das Geschoss kann also in keinem Fall das Gelände verlassen. Das Ganze ist natürlich nach außen hin umzäunt und baulich so eingerichtet dass einem auch von Innen her niemand in die Bahn kommen kann.
    Egal wie man es dreht und wendet, mit dieser Konstellation kann nichts passieren. Und dennoch dürfte man da nicht schießen, nur weil es keine 360x360m sind?


  • Egal wie man es dreht und wendet, mit dieser Konstellation kann nichts passieren. Und dennoch dürfte man da nicht schießen, nur weil es keine 360x360m sind?


    Bullshit.

  • Vielleicht auch vorsorglich morgen mal zur Wache hin und nachfragen und denen alles erklären...

    Soweit würde ich nicht gehen, ich werde den wohl ignorieren... ich wollte nächstes Jahr in unseren örtlichen Schützenverein eintreten. Jetzt wo ich auch das nötige Kleingeld dafür habe....

    Und im eigenen Haus hat man ganz andere Möglichkeiten, wie in einer Mietswohung.

    Der Traum, der eigenen WBK bleibt jedenfalls :love:

    Ich hoffe nur, der Mann mag Feuerwerk - es düfte am 31.12 sehr lang & laut werden, da ich im Besitz einer Erlaubnis nach §27 SprengG bin und Feuerwerke der Klasse 3 abbrennen darf :thumbup:
    (und selbstverständlich werden alle Auflagen, wie Anzeigen beim Landkreis, Sicherheitsabstände etc. eigehalten)


  • Ich hoffe nur, der Mann mag Feuerwerkskörper - es düfte am 31.12 lang & laut werden, da ich im Besitz einer Erlaubnis nach §27 SprengG bin und Feuerwerke der Klasse 3 abbrennen darf :thumbup:


    Ja, dann viel Spaß! *lol*

  • PR90

    Da Du bei dieser Konstellation garantieren kannst, das kein Geschoss durch einen noch so blöden Fehlschuss das Gelände verlassen kann, wäre das schießen dort ok!

  • Ich hoffe nur, der Mann mag Feuerwerk - es düfte am 31.12 sehr lang & laut werden, da ich im Besitz einer Erlaubnis nach §27 SprengG bin und Feuerwerke der Klasse 3 abbrennen darf
    (und selbstverständlich werden alle Auflagen, wie Anzeigen beim Landkreis, Sicherheitsabstände etc. eigehalten)

    :thumbsup::thumbsup::thumbsup:

    Gibt´s ihm!

    Viel Spaß dabei!!

  • Da Du bei dieser Konstellation garantieren kannst, das kein Geschoss durch einen noch so blöden Fehlschuss das Gelände verlassen kann, wäre das schießen dort ok!

    Sehr schön. :D
    Von dieser 360m-Bestimmung habe ich gerade zum ersten mal gehört. Da fühlt man sich schon wieder kriminalisiert.
    Aber ich wasche meine Dias in Unschuld.  8)

  • Das mit die 180 m mögen schon stimmten aber Ihr vergesst alle was wesentliches die Restenergie des Dia´s ausgehend von glatt 7,5 J, bei 75m liegt die schon bei nur noch 3 J (Starke Airsoft damit schießt man auf Leute) bei 180 m sind es 0,8J!!!