Polizeikontrolle : "Waffe" (Softair) im Handschuhfach

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 8.533 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. November 2016 um 18:43) ist von Old_Surehand.

  • Ja klar einen Schäferhund kann man ja im Auto lassen wenn man Arbeitet oder Kunden besucht.


    Man kann mit ihm Gassi zu Bank gehen.

    Zitat

    Baseballschläger passt nicht ins Handschuhfach und in der Bank sieht es auch bescheiden aus.


    Der passt unter den Sitz, da kommt man eh besser dran. Und in der Bank steckt man ihn am Eingang in den Schirmständer.

    Zitat

    Drei Kumpels die ihn ständig begleiten ,netter Vorschlag doch in der Praxis wohl kaum so zu machen also Mist.


    Kommt drauf an, wie viel Geld er da regelmäßig zur Bank trägt ;)

    Zitat

    Schreckschusswaffe und KWS ,und was wäre daran effektiver wie an einer Airsoft


    Alles? Bei der Softair (zumal unter 0,5J) lacht sich der Räuber höchstens kaputt. Die SSW knallt wenigstens und vielleicht kriegt er sogar etwas Pfeffer in die Nase.

    Zitat

    In der Praxis wird man nichts finden was sehr effektiv wäre und der Gesetzgeber es noch erlaubt,so sieht es aus.


    Da hast du allerdings recht. Die Softair ist trotzdem die schlechteste Wahl.

  • Hirn wo bist du 8|

    Seh ich genauso. Wenn ich eine Softair im Handschuhfach hätte wär mein erster Satz bei der Kontrolle. "Bitte nicht erschrecken, da liegt eine Softair drin. Soll ich trotzdem aufmachen oder wollen Sie die zuerst rausnehmen?"
    Einfach nach einem Gegenstand zu greifen, der wie eine Waffe aussieht ist so ziemlich strunzdoof. Und vor allem dann noch die Behauptung, sich damit schützen zu wollen. Da hat es schon einer drauf angelegt, sich lächerlich zu machen.

    Generell finde ich sonst nichts dabei, Spielzeugwaffen im Handschuhfach zu haben. Man hat sie ja schließlich auch zum Spielen und wenn man sich mit Leuten dazu trifft, muss man die Dinger ja auch irgendwie dorthin transportieren.

  • Intellenz löffeln am Bach :D

    Ich wurde schon x fach mit Waffen im Auto kontrolliert, kurz erwähnt und es war egal.

    SoftAir zur SV naja :laugh: Dann kann ich mir auch ne NERF Gun von Junior auffen Sitz legen.

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • So würde ich es auch machen, wenn ich kontrolliert werde: Führerschein, Fahrzeugschein, KWS zusammen übergeben. Wenn ich was irgendwo raushole, ankündigen (auch wenn da nichts Gefährliches drin liegt - plötzliche Bewegungen machen nur nervös).

    Leider kontrolliert mich niemand :whistling:

  • Ich drehe den Spieß mal um und unterstelle mal genau so hemmungslos:

    Wenn jemand, der öfters größere Geldbeträge zur Bank bringen muss, nicht mal in der Lage ist ein Auto gerade
    aus zu fahren und eine Softair zum Eigenschutz führt, dem unterstelle ich, dass das Geld nicht aus
    seriösen quellen stammen kann und er selbst alles andere als zuverlässig ist.

    Ansonsten hätte er sich ganz anders verhalten.

  • Wenn jemand, der öfters größere Geldbeträge zur Bank bringen muss, nicht mal in der Lage ist ein Auto gerade aus zu fahren und eine Softair zum Eigenschutz führt, dem unterstelle ich, dass das Geld nicht aus seriösen quellen stammen kann und er selbst alles andere als zuverlässig ist.


    Das kommt noch erschwerend hinzu, ja.

  • Wer regelmäßig nachweislich größere Geldmengen
    transportieren muss, und vielleicht sogar noch über längere Strecken durch Wald
    und Heide transportiert.

    Kann ganz legal einen Waffenschein beantragen und hat gute Chancen diesen genehmigt
    zu bekommen, womit er berechtigt ist, für diesen Zweck eine scharfe Schusswaffe
    zu Selbstschutz führen zu dürfen.


    Natürlich müsste der Nachweis des Bedürfnisses regelmäßig
    neu erbracht werden, bei Tätigkeitswechsel würde der Waffenschein sofort
    eingezogen.


    Wer im Vorfeld allerdings mit einer geladenen Anschein Waffe
    im Handschuhfach auffällig würde, hätte sicher bei der Überprüfung der Zu
    Verlässlichkeit sicher keine so guten Karten.

  • Kann ganz legal einen Waffenschein beantragen und hat gute Chancen diesen genehmigt
    zu bekommen, womit er berechtigt ist, für diesen Zweck eine scharfe Schusswaffe
    zu Selbstschutz führen zu dürfen.


    Nein, den gibt es deswegen nicht.
    Selbst Juweliere bekommen keinen mehr.
    Nur noch Politiker.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Kann ganz legal einen Waffenschein beantragen


    Jop

    Zitat

    und hat gute Chancen diesen genehmigt zu bekommen


    Das war mal.

    Ansonsten hätte ich da eine tolle Geschäftsidee, wo ein Ring von Leuten die selben 20.000 EUR von einer Bank zur nächsten tragen und jeder somit ein Bedürfnis anmelden kann :thumbsup:

  • Ja, das ist per Definition Spielzeug!

    Nein, das ist auch mit < 0,5 J eine Anscheinswaffe, die darf man nicht mehr führen (Ordnungswidrigkeit). Mit > 0,5 J (dann mit :F:) ist es eine Druckluftwaffe, die man erst recht nicht führen darf (Straftat, bis zu drei Jahre Gefängnis). Insofern ist der Pressebericht da erstaunlich korrekt, bis auf das Wörtchen "scharfe".

    Die "neue" Regelung, dass man diese Art Anscheinswaffen nicht führen darf, finde ich sogar ganz sinnvoll.

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (16. November 2016 um 20:33)