Anfänger braucht etwas Rat :)

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.971 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Oktober 2016 um 11:33) ist von Schütze Benjamin.

  • Hallo zusammen!

    Ich bin komplett neu im Schießsport und habe folgendes Anliegen:

    Ich möchte beim Campen im Wald oder See Zielscheiben und Büchsen aufstellen, auf die ich dann schießen kann.

    Daher meine Frage: Welche Art von Waffe ist die am stärksten schießende und zugleich legal - für eine Person über 18 Jahren - erhältliche in Deutschland?

    Vielen Dank!

    Grüße

  • Also ohen den DuDuDu Finger zu erheben:

    Das würde ich lassen weil du niemals die Vorraussetzungen erfüllen kannst die das WaffG stellt.

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Also ohen den DuDuDu Finger zu erheben:

    Das würde ich lassen weil du niemals die Vorraussetzungen erfüllen kannst die das WaffG stellt.

    Hallo erstmal!

    Wie ist deine Antwort denn genau zu verstehen? Ist es in Deutschland verboten, im Wald mit einer Softair oder dergleichen auf Dosen zu schießen? Und was meinst du genau, mit niemals die Voraussetzungen erfüllen kannst?

    Grüße

  • Zitat von "Canon"

    Ich möchte beim Campen im Wald oder See Zielscheiben und Büchsen aufstellen, auf die ich dann schießen kann.
    Daher meine Frage: Welche Art von Waffe ist die am stärksten schießende und zugleich legal - für eine Person über 18 Jahren - erhältliche in Deutschland?


    Gar keine, Schießen im öffentlichen Raum ist auch mit F- Waffen verboten, der rest (z.B. Softair) fällt dann unters Anscheinswaffen Verbot.
    Einzig mir bekanntes wäre Pfeil und Bogen, und selbst da wäre ich heutzutage vorsichtig

  • Letzte Aussage meinerseits ist:

    Lies das WaffG (Gibts GRATIS online), verstehe es und dann mache was du machen willst und lebe mit den Konsequenzen, Geldstrafen etc. inbegriffen.

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Puh, das wusste ich nicht. Danke!

    Was verbleibt denn da noch? Pfeil und Bogen, Steinschleuder?

    geh in Schützenverein, zahle deine Beiträge und habe Spass.
    Wirst Du im Wald mit Bogen erwischt geht das nach hinten los!
    Ich stosse mich immer übel auf wenn hier solche Fragen wie von Dir kommen, also von Kindern die 0 Ahnung vom Waffengesetz haben, sicher auch keinen Sachverstand und dann mit einer Waffe im Wald rumstürzen wollen.
    Gerade Bogen oder Armbrust können sehr gefährliche bis tödliche Verletzung verursachen!

  • Puh, das wusste ich nicht. Danke!

    Was verbleibt denn da noch? Pfeil und Bogen, Steinschleuder?


    Fang einmal an, nachzudenken:
    Kannst Du völlig sicherstellen, daß Du niemanden verletzen wirst?
    Kannst Du sicherstellen, daß nicht zufällig ein "Waldläufer", Wanderer, Spaziergänger vorbeikommt?
    Munter in der Gegend umherschießen ist nicht, da solltest Du Dir ein privates Grundstück suchen und sicherstellen, daß das Geschoß dieses Grundstück nicht verlassen kann....

  • Puh, das wusste ich nicht. Danke!


    Ich will das Problem mal genauer beleuchten:
    1. Softair > 0,5 J und alle Drucklustwaffen, Schreckschusswaffen und natürlich alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen zählen lt. Waffenrecht zu den Schusswaffen, wie auch die Armbrust, zu denen sie gleichgestellt ist. Somit "schießt" man bestimmungsgemäß auch mit ihnen. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist verboten. Eine Ausnahme stellt lediglich das eigene befriedete Grundstück dar, auf dem man unter gewissen Bedingungen schießen darf.
    Das zweite Problem ist das Führen von Schusswaffen.
    Das dritte Problem ist das Führen von Anscheinwaffen, zu der eine Saftait < 0,5 J zählt. Sie ist zwar keine Schusswaffe, zählt aber zu den Anscheinwaffen, die nicht außerhalb des eigenen Grundstücks geführt werden dürfen.
    Auf freiem Feld darf nur der Jagdausübungsberechtigte Schießen.

    Was verbleibt denn da noch? Pfeil und Bogen, Steinschleuder?


    Das hast du richtig erkannt, denn beides sind keine (Schuss)Waffen. Wurfpfeile sind auch erlaubt.

  • Pfeil und Bogen in der Wildnis deutet auf Wilderei.
    Das gibt auch ne dicke Lampe.
    Pfeile beschleunigen ,Bitte wenn schon privat , nur auf befriedeten Boden.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • Wikipedia ;^)

    In Deutschland sind Druckluftwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen ab 18 Jahren frei verkäuflich (Erwerb), sofern sie den „F-im-Fünfeck“-Stempel tragen. Für das Führen von Druckluftwaffen in der Öffentlichkeit ist ein Waffenschein Voraussetzung. Der Transport einer nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten (verpackten) Waffe z. B. zu einem Schützenhaus
    oder anderen Schießsportstätten gilt nicht als Führen und ist erlaubt,
    ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei, sofern
    die Geschosse einen befriedeten Bereich, also im Allgemeinen das
    Grundstück, nicht verlassen können (WaffG, § 12 (Ausnahme von Erlaubnispflichten), Abs. 4, Nr. 1 lit. a)


    Also nicht beim Campen im Wald oder See..........selbst auf dem eigenen Grundstück wenns einer mitbekommt und die Polizei rufen ,die feststellen das dein Grundstück nicht ausreichend gesichert ist ...........ist das Ding weg und du ein paar 1000€ Ärmer!

  • Wie du schon selber inzwischen gelesen hast, bleibt da nicht mehr viel.
    Ein Blasrohr mit z.B. Softairkugeln als Munition ist am Ende eigendlich alles was da so bleibt.

    gruß
    Thomas

  • Vielleicht hilft folgendes:
    Wenn ihr im Freien schießen wollt, kommen wie gesagt nur Spielzeugwaffen <0,5 J in Frage. Wenn diese aber ein neonfarbenes Bauteil haben, gelten sie nicht mehr als Anscheinswaffen und es darf damit nach Lust und Laune gespielt werden. Damit kann man leere Cola- oder Bierdosen zumindest umwerfen, wenn auch nicht Löcher rein schießen.

    Kurze Antwort zur stärksten Waffe: In Deutschland gehen alle freien Luftgewehre und -pistolen nur bis 7,5 Joule. Das wars. Bestimmte ältere Modelle mit mehr Energie darf man besitzen aber nicht außerhalb von Schießständen schießen, daher ist die Ausnahme für dich irrelevant. Pistolen haben sogar meist nur ca. 2/3 der maximal erlaubten Energie, weil sie sonst unnötig schwer zu spannen wären oder die CO2-Kartusche zu schnell leer würde.

    Übrigens: Falls ihr anstatt im Zelt in einer gemieteten Hütte übernachtet, dürftet ihr innerhalb der Hütte mit den 7,5J schießen. Würd ich persönlich aber lassen, da es aus eigener Erfahrung zu leicht passiert, dass eine Macke irgendwo in der Wand ist und das ist bei fremdem Eigentum immer blöd. Lieber zu Hause im Keller oder in der Garage. Schießen darf übrigens der Inhaber des Hausrechts, also der Mieter. Der Vermieter muss theoretisch nicht gefragt werden. Kommt natürlich besser an, wenn man sich einig ist.

    Einmal editiert, zuletzt von DonMalzbier (16. Oktober 2016 um 21:28)

  • Für das Führen von Druckluftwaffen in der Öffentlichkeit ist ein Waffenschein Voraussetzung.

    Ich dachte, eine Druckluftwaffe (z.B. Luftpistole, z.B. mit "F" im Fünfeck) wäre eine Anscheinswaffe, und keine Waffe. Und diese darf man niemals führen. Der kleine Waffenschein hilft nicht, und in einen Waffenschein bekommt man sie nicht eingetragen. Liege ich falsch?

    vlg

    getallix